Rechtsprechung
| BFH, 24.08.2000 - IV R 42/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
mehr- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Milchaufgabevergütung - Aktivierung zum Aufgabezeitpunkt - Keine Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens - Keine Entschädigung i. S. der §§ 34 und 24 EStG - Mögliche Zuordnung zum Aufgabegewinn - Frage der Tarifbegünstigung
- Universität Passau - Institut für Landwirtschaftsrecht und Umweltrecht
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Milchaufgabevergütung bei Betriebsaufgabe
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Milchaufgabevergütung als Aufgabegewinn des Vorjahrs
- Betriebs-Berater
Vor Betriebsaufgabe zu aktivierender und zum Aufgabegewinn gehörender Milchaufgabevergütungsanspruch: Hinzurechnung zum Gewinn im Entstehungsjahr
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 25.03.1999 - 6 K 2627/96
- BFH, 24.08.2000 - IV R 42/99
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 193, 107
- BB 2000, 2619
- BB 2001, 91
- DB 2001, 20
- BStBl II 2003, 67
Wird zitiert von ... (19)
- BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02
Zum Zeitpunkt der Aufstellung einer Aufgabebilanz und Gewinnrealisierung im …
Mit dieser sachlichen Zuordnung zum Aufgabegewinn ist jedoch noch nicht entschieden, zu welchem Zeitpunkt der Gewinn aus der Veräußerung der Gärtnereiflächen verwirklicht wurde (Senatsur-teile vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, 394 re.Sp., und vom 24. August 2000 IV R 42/99, BFHE 193, 107, BStBl II 2003, 67). - BFH, 17.04.2007 - IV B 91/06
Veräußerung eines Milchlieferungsrechts keine begünstigte Teilbetriebsveräußerung …
Zwar kann durch die Veräußerung der dem Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter unter bestimmten Voraussetzungen eine einheitliche Betriebsaufgabe erfolgen, bei der tarifbegünstigte Gewinne aus der Betriebsaufgabe in mehreren Veranlagungszeiträumen anfallen können; dabei darf es sich jedoch --wie höchstrichterlich geklärt ist-- nur um einen kurzen Zeitraum handeln (u.a. BFH-Urteile vom 24. August 2000 IV R 42/99, BFHE 193, 107, BStBl II 2003, 67, unter 1. der Gründe, und vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, unter II.3. der Gründe).Das Senatsurteil in BFHE 193, 107, BStBl II 2003, 67 rechtfertigt keine andere Beurteilung.
Eine Milchaufgabevergütung wird --anders als der Kaufpreis für ein Milchlieferungsrecht-- als Ausgleich für die eingegangene Verpflichtung gezahlt, die Milcherzeugung und -vermarktung ganz oder zum Teil endgültig aufzugeben (Senatsurteil in BFHE 193, 107, BStBl II 2003, 67, unter 1. der Gründe).
Im Übrigen hat der Senat auch die damals streitige Milchaufgabevergütung nicht als Entschädigung i.S. der §§ 24, 34 EStG angesehen (Urteil in BFHE 193, 107, BStBl II 2003, 67, unter 3. der Gründe).
- FG Köln, 25.04.2007 - 4 K 2038/05
Fehlerhafte Verbuchung von Einkünften aus der Auflösung eines passiven …
Der BFH habemit Urteil vom 24.8.2000 (IV R 42/99, BStBl. II 2003, 67) entschieden, dass die Milchrente in voller Höhe dem Pächter eines verpachteten Betriebs zustehe.Der BFH hat in einemUrteil vom 24.08.2000 (IV R 42/99, BStBl II 2003, 67) die Zurechnung des Milchkontingents für den Zeitraum der sog. Flächenakzessorietät (-bis zum 29. September 1993 einschließlich konnte das Milchlieferrecht grundsätzlich nur zusammen mit der dazugehörigen Fläche übertragen werden-) offen gelassen und ausgesprochen, dass die Milchreferenzmenge ihrer Rechtsnatur nach einerseits personenbezogen und andererseits betriebsgebunden sei.
Zwar ist zuzugeben, dass das Milchlieferrecht ein einheitliches, selbstständiges immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 24. August 2000, IV R 42/99, BStBl 2003 II S. 64) war, das zugeteilt sowie entgeltlich oder unentgeltlich erworben werden konnte.
Der BFH hat diese Frage in seinemUrteil vom 24.08.2000 (IV R 42/99, BStBl 2003 II S. 64) offen gelassen.
- BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03
Steuerrecht - Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb
Bei einem mehrere Veranlagungszeiträume umfassenden Aufgabezeitraum können deshalb auch in mehr als einem Veranlagungszeitraum Teile des Gewinns anfallen, die nach der Rechtsprechung des BFH jedenfalls bei einer Verteilung auf nicht mehr als zwei Veranlagungszeiträume jeweils als tarifbegünstigt angesehen werden (vgl. BFH-Urteile vom 26. Mai 1993 X R 101/90, BFHE 171, 468, BStBl II 1993, 710, und vom 24. August 2000 IV R 42/99, BFHE 193, 107, BStBl II 2003, 67). - FG Münster, 14.12.2007 - 12 K 4369/04
Abgrenzung laufender Gewinn - Aufgabegewinn
Dies sei dann der Fall, wenn die Erträge wirtschaftlich durch die Betriebsaufgabe bedingt seien (Verweis auf BFH-Urteil vom 24.08.2000 IV R 42/99, BFHE 193, 107, BStBl. II 2003, 67).Bei der Abgrenzung zwischen laufendem Gewinn und Aufgabegewinn ist grundsätzlich auf den zeitlichen und wirtschaftlichen bzw. sachlichen Zusammenhang des einzelnen Geschäftsvorfalls mit dem laufenden Geschäftsbetrieb einerseits und der Betriebsaufgabe andererseits abzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 24.08.2000 IV R 42/99, BFH/NV 2001, 246; vom 10.11.2004 XI R 69/03, BFHE 208, 190, BStBl. II 2005, 596;… vom 20.12.2006 X R 31/03, BFHE 216, 288, BFH/NV 2007, 824;… vom 23.05.2007 X R 35/06, BFH/NV 2007, 1862, m. w. N.), wobei ein zeitlicher Zusammenhang allein nicht genügt (vgl. BFH-Urteil vom 01.12.1988 IV R 140/86, BFHE 155, 341, BStBl. II 1989, 368).
Soweit aus dem vom Bekl. weiter angeführten BFH-Urteil vom 24.08.2000 IV R 42/99, BFHE 193, 107, BStBl. II 2003, 67 zu einer Milchaufgabevergütung, sowie dem Urteil vom 12.07.1984 IV R 76/82, BFHE 141, 522, BStBl. II 1984, 713 zu einem Disagio abzuleiten sein sollte, dass ein Bilanzposten, welcher ein zeitraumbezogenes Entgelt bzw. einen zeitraumbezogenen Aufwand ausweist und - anders als die Milchaufgabevergütung - nicht als Wirtschaftsgut qualifziert werden kann, zugunsten bzw. zulasten des laufenden Gewinns aufzulösen ist, selbst wenn die Auflösung durch die Betriebsaufgabe bedingt ist, vermag dem der Senat aus den vorausgegangenen Gründen nicht zu folgen.
- FG Köln, 20.05.2009 - 5 K 2907/07
Kein passiver RAP bei Entschädigungszahlung vor dem Bilanzstichtag ohne danach …
In einem aktuelleren Urteil vom 24.08.2000 IV R 42/99, BStBl II 2003, 67, habe der BFH unter Berufung auf seine bisherige Rechtsprechung ausgeführt, dass eine Milchaufgabevergütung, die ein Landwirt für die Aufgabe der Milchviehhaltung erhalte, passiv abzugrenzen und über 10 Jahre zu verteilen sei.Auch das neuere Urteil vom 24.08.2000 in BStBl II 2003, 67 sei nicht einschlägig.
Der vorliegende Sachverhalt ist entgegen der Ansicht der Klägerinnen auch nicht mit demjenigen vergleichbar, der dem BFH-Urteil vom 24.08.2000 in BStBl II 2003, 67 zu Grunde lag.
- BFH, 29.04.2009 - IX R 33/08
Milchlieferrecht als abnutzbares Wirtschaftsgut - AfA-Bemessung bei …
b) Die Milchreferenzmenge ist ein immaterielles Wirtschaftsgut (ständige Rechtsprechung des BFH, Urteil vom 24. August 2000 IV R 42/99, BFHE 193, 107, BStBl II 2003, 67, unter 1., m.w.N.). - FG Münster, 01.03.2007 - 6 K 2375/04
Nachträgliche Änderung einer Bilanz im Rahmen der einkommensteuerrrechtlichen …
Die Kl. verweisen auf die Kommentierung von Stapperfend in Hermann/Heuer/Raupach Loseblattkommentar zur Est und KSt zu § 4 EStG Anmerkung 432 und in Leingärtner Besteuerung der Landwirte Kap. 29 Rdnr. 85. Ferner weisen sie auf das Urteil des BFH vom 21. Oktober 1976 IV R 222/72, BFHE 120, 369, BStBl II 1977, 148 und auf die BFH-Urteile vom 05. März 1998 IV R 8/95, BFHE 185, 434, BStBl II 2003, 54; vom 25. November 1999 IV R 64/98, BFHE 190, 214, BStBl II 2003, 61; vom 24. August 2000 IV R 11/00, BFHE 192, 547, BStBl II 2003, 64 und vom 24. August 2000 IV R 42/99, BFHE 193, 107, BStBl II 2003, 67 hin.Nachdem der BFH in seinen beiden Urteilen vom 5. März 1998 (IV R 8/95, BFHE 185, 434, BStBl. II 2003, 54 und IV R 23/96, BFHE 185, 435, BStBl. II 2003, 56) entschieden hatte, dass im Rahmen einer Betriebsaufgabe die gemeinen Werte des Grund und Bodens und der Milchreferenzmengen dem nach § 55 Abs. 1 Einkommensteuergesetz pauschalierten Wert des Grund und Bodens gegenüber zu stellen sind, so dass die Verlustklausel des § 56 Abs. 6 Einkommensteuergesetz greifen kann, war erst mit Urteil vom 25. November 1999 (IV R 64/98, BFHE 190, 214, BStBl. II 2003, 61) und dem folgend mit den beiden weiteren Urteilen vom 24. August 2000 IV R 11/00, BFHE 192, 547, BStBl. II 2003, 64 und IV R 42/99, BFHE 193, 107, BStBl. II 2003, 67) entschieden worden, dass es sich bei den Milchlieferungsrechten um selbständige, immaterielle Wirtschaftsgüter handelt, die losgelöst vom Grund und Boden zu bilanzieren und dementsprechend steuerlich auch als selbständige Wirtschaftsgüter zu behandeln sind.
- BFH, 29.04.2009 - IX R 34/08
Milchlieferrecht als abnutzbares Wirtschaftsgut - AfA-Bemessung bei …
Die Milchreferenzmenge ist ein immaterielles Wirtschaftsgut (ständige Rechtsprechung des BFH, Urteil vom 24. August 2000 IV R 42/99, BFHE 193, 107, BStBl II 2003, 67, unter 1., m.w.N.). - BFH, 03.09.2009 - IV R 61/06
Keine Entnahme notwendigen Sonderbetriebsvermögens I durch Buchungsakt - …
Alle Teilakte müssen dabei auf dem einheitlichen Aufgabeentschluss beruhen (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 42/99, BFHE 193, 107, BStBl II 2003, 67). - BFH, 28.11.2007 - X R 24/07
Gewährung des Altersfreibetrages bei Betriebsaufgabe - Zeitpunkt der …
- FG Münster, 21.06.2006 - 10 K 4260/05
Veräußerung eines Milchlieferungsrechts nicht begünstigt
- FG Münster, 30.05.2008 - 12 K 3905/05
Ankauf, Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen; Gewinnermittlung
- FG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 11 K 1839/05
Tarifbegünstigung einer nach Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit gezahlten …
- FG Niedersachsen, 06.10.2004 - 2 K 95/00
Betriebsaufgabe: Tatbestand des zusammenhängenden Zeitraums bei Landwirten und …
- FG Münster, 26.10.2006 - 8 K 4705/04
Bilanzberichtigung
- FG Münster, 01.03.2007 - 6 K 2399/04
Möglichkeit des Steuerpflichtigen zur Bilanzberichtigung nach Einreichung der …
- FG Berlin, 20.08.2002 - 9 K 9172/02
Untätigkeitsklage - Zur amtlichen Veröffentlichung bestimmte BFH- Urteile
- BFH, 19.05.2005 - : IV R 17/02
