Rechtsprechung
   BFH, 24.10.2006 - IX B 112/05   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage bei nach auslaufendem Recht noch abzuwickelnden Fällen

Verfahrensgang

  • FG Niedersachsen, 08.06.2005 - 2 K 381/03
  • BFH, 24.10.2006 - IX B 112/05



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...  

  • FG Düsseldorf, 15.02.2008 - 18 K 653/07  

    Anspruch auf Eigenheimzulage für die Anschaffung einer Wohnung im eigenen Haus;

    In anderen Fällen waren die Darlehensverträge nur zum Schein abgeschlossen worden, um eine mittelbare Grundstücksschenkung zu verdecken (z. B. BFH-Urteil vom 7. November 2006 IX R 4/06, BFHE 216, 479, BStBl II 2007, 372; BFH-Beschluss vom 26. Juli 2006 IX B 169/05, BFH/NV 2006, 2234) oder bereits der "Kauf" erfolgte unter nahen Angehörigen und der Kaufpreis wurde als "Darlehen" gewährt (BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2006 IX B 112/05, BFH/NV 2007, 404).

    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2006 IX B 112/05, BFH/NV 2007, 404) und erscheint auch nicht gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Rechtsfortbildung oder zur Sicherung der Rechtseinheitlichkeit geboten.

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht