Rechtsprechung
| BFH, 25.01.2011 - IV B 35/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ablehnung der AdV bei unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde - Keine Trennung der Verfahren
- openjur.de
Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Ablehnung der AdV bei unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde; Keine Trennung der Verfahren
- Bundesfinanzhof
Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ablehnung der AdV bei unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde - Keine Trennung der Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2
Anforderungen an die Substanziierung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 04.02.2009 - 1 K 2567/07
- BFH, 25.01.2011 - IV B 35/09
Wird zitiert von ...
- BFH, 30.08.2011 - IV E 7/11
Erinnerung gegen den Kostenansatz; gesonderte Kostenrechnungen für …
Mit Beschluss vom 25. Januar 2011 IV B 35/09 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Beschwerde der Klägerinnen, Kostenschuldnerinnen und Erinnerungsführerinnen (Kostenschuldnerinnen) gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz vom 4. Februar 2009 1 K 2567/07 als unzulässig verworfen.Gleichzeitig - ebenfalls mit Beschluss vom 25. Januar 2011 IV B 35/09 - hat der Senat einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV), den die Kostenschuldnerinnen mit der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde verbunden hatten und der zusätzlich weitere, gleichzeitig erhobene Nichtzulassungsbeschwerden betraf, abgelehnt.
