Rechtsprechung
   BFH, 25.01.2011 - IV B 35/09   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ablehnung der AdV bei unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde - Keine Trennung der Verfahren

  • openjur.de

    Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Ablehnung der AdV bei unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde; Keine Trennung der Verfahren

  • Bundesfinanzhof

    Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ablehnung der AdV bei unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde - Keine Trennung der Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Anforderungen an die Substanziierung einer Nichtzulassungsbeschwerde

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • BFH, 30.08.2011 - IV E 7/11  

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; gesonderte Kostenrechnungen für

    Mit Beschluss vom 25. Januar 2011 IV B 35/09 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Beschwerde der Klägerinnen, Kostenschuldnerinnen und Erinnerungsführerinnen (Kostenschuldnerinnen) gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz vom 4. Februar 2009 1 K 2567/07 als unzulässig verworfen.

    Gleichzeitig - ebenfalls mit Beschluss vom 25. Januar 2011 IV B 35/09 - hat der Senat einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV), den die Kostenschuldnerinnen mit der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde verbunden hatten und der zusätzlich weitere, gleichzeitig erhobene Nichtzulassungsbeschwerden betraf, abgelehnt.

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