Rechtsprechung
| BFH, 25.04.2006 - X R 42/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
AO 1977 § 44 Abs. 2, § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 171 Abs. 4 Satz 1; EStG § 26b
- Betriebs-Berater
Festsetzungsverjährung bei zusammen zu veranlagenden Ehegatten - Wirkung der Ablaufhemmung des § 171 Abs. 4 AO - Anordnung einer Außenprüfung bei Ehegatten
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 44 Abs. 2, § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 171 Abs. 4 Satz 1; EStG § 26b
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gesonderte Festsetzungsverjährung gegenüber Ehegatten auch bei Zusammenveranlagung - Änderung eines bestandskräftigen Zusammenveranlagungsbescheids aufgrund einer Außenprüfung gegenüber einem Ehegatten
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Festsetzungsverjährung bei zusammen zu veranlagenden Ehegatten; Wirkung der Ablaufhemmung des § 171 Abs. 4 AO - Anordnung einer Außenprüfung bei Ehegatten; Bindung an Klagebegehren bei Rechtswidrigkeit des Steuerbescheids
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Festsetzungsverjährung bei zusammen zu veranlagenden Ehegatten - gesonderte Prüfung für jeden Ehegatten
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Festsetzungsverjährung bei zusammenveranlagten Ehegatten
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
AO 1977 § 169 Abs 2 S 1 Nr 2, AO 1977 § 171 Abs 4 S 1, AO 1977 § 44 Abs 2, EStG § 26 b
Ablaufhemmung; Ehegatten; Verjährung; Zusammenveranlagung - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Praxis- und Beraterhinweis zur Entscheidung des BFH vom 25.04.2006, Az.: X R 42/05 (Festsetzungsverjährung bei Zusammenveranlagung)" von RiFG Dr. Michael Nieland, original erschienen in: AO-StB 2006, 221.
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 06.05.2004 - 11 K 3047/00
- BFH, 25.04.2006 - X R 42/05
- BFH, 25.04.2006 - X R 57/04
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 212, 421
- NJW 2006, 2719
- FamRZ 2006, 1274 (Ls.)
- BB 2006, 1615
- BB 2006, 1618
- DB 2006, 1535
- BStBl II 2007, 220
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 26.11.2008 - X R 20/07
Änderung von Steuerbescheiden nach Eingang einer nicht wirksamen strafbefreienden …
Es ist indessen anerkannt, dass keine Bindung an den Klageantrag gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO besteht, wenn der BFH zu dem Ergebnis gelangt, der angefochtene Bescheid sei (z.B. wegen eingetretener Festsetzungsverjährung) insgesamt rechtswidrig (Senatsurteil vom 25. April 2006 X R 42/05, BFHE 212, 421, BStBl II 2007, 220). - BFH, 07.02.2008 - X B 39/07
Analoge Anwendung der §§ 68 und 127 FGO im …
d) Eine behauptete Abweichung zum Urteil des erkennenden Senats vom 25. April 2006 X R 42/05 (BFHE 212, 421, BStBl II 2007, 220) kann die Zulassung der Revision ebenfalls nicht rechtfertigen.Auf eine potentielle Festsetzungsverjährung im Hinblick auf die Steueransprüche gegen ihre Mutter brauchte das FG gerade vor dem Hintergrund des zitierten Senatsurteils in BFHE 212, 421, BStBl II 2007, 220 nicht einzugehen.
- BFH, 26.09.2012 - III B 222/10
Keine Revisionszulassung bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage - …
Das von ihr zusammen mit den vorgenannten Senatsurteilen erwähnte BFH-Urteil vom 25. April 2006 X R 42/05 (BFHE 212, 421, BStBl II 2007, 220) beschäftigt sich zwar mit der Anwendung der verlängerten Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO bei zusammenveranlagten Ehegatten.
- BFH, 02.12.2008 - X B 68/08
Formell ordnungswidrige Buchführung - unvollständige Aufzeichnung der …
Ergänzend weist der angerufene Senat darauf hin, dass auch dann, wenn das FG die vom Senat aufgestellten Grundsätze über die Festsetzungsverjährung bei zusammen zu veranlagenden Ehegatten nicht beachtet haben sollte (vgl. Senatsurteil vom 25. April 2006 X R 42/05, BFHE 212, 421, BStBl II 2007, 220), dies keine greifbare Gesetzeswidrigkeit begründet. - BFH, 23.04.2008 - X R 20/08
Erstmaliger Antrag auf Aufhebung angefochtener Bescheide im Revisionsverfahren - …
Es ist indessen anerkannt, dass keine Bindung an den Klageantrag gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO besteht, wenn der BFH zu dem Ergebnis gelangt, der angefochtene Bescheid sei (z.B. wegen eingetretener Festsetzungsverjährung) insgesamt rechtswidrig (Senatsurteil vom 25. April 2006 X R 42/05, BFHE 212, 421, BStBl II 2007, 220). - BFH, 23.04.2010 - IX B 3/10
NZB: Feststellungsverjährung eines Verlustfeststellungsbescheids nach § 10d …
Abgesehen davon, dass es im Streitfall zum einen um eine Verlustfeststellung nach § 10d EStG geht, dass zum anderen entgegen der Ansicht des FG Köln bei der Benennung der "Einkommensteuer" als Gegenstand einer Prüfungsanordnung alle für diese Steuerart maßgebenden Verhältnisse des betreffenden Steuerpflichtigen der Prüfung unterliegen (Tipke/ Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 171 AO Rz 51), also auch - wie vom FG erkannt - die gesonderte Verlustfeststellung nach § 10d EStG, und dass schließlich die vorliegende Prüfungsanordnung nur die Ehefrau des Klägers als Adressatin ausweist, nicht aber den Kläger - für diesen also keine ablaufhemmende Wirkung auslösen konnte (vgl. dazu BFH-Urteil vom 25. April 2006 X R 42/05, BFHE 212, 421, BStBl II 2007, 220) -, konnte die vom Kläger angegriffene Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG im Streitfall gleichwohl auch nach Ablauf der für sie geltenden Feststellungsfrist gemäß § 181 Abs. 5 AO erfolgen (s. oben unter a) a. E.).
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