Rechtsprechung
| BFH, 25.05.2012 - III B 233/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Einkünfteerzielungsabsicht bei selbständiger Tätigkeit eines Rechtsanwalts - Klärbarkeit der für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Rechtsfrage bei abweichender Beurteilung einer Vorfrage - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
- Bundesfinanzhof
Einkünfteerzielungsabsicht bei selbständiger Tätigkeit eines Rechtsanwalts - Klärbarkeit der für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Rechtsfrage bei abweichender Beurteilung einer Vorfrage - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Klärung der Frage der Übertragung des im Gesetz nicht vorgesehenen Kriteriums der Gewinnerzielungsabsicht auf die Tätigkeit eines Rechtsanwalts i.R.d. Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 15.11.2012 - III B 105/12
Keine Revisionszulassung wegen nicht tragender Urteilsgründe
Die Zulassung der Revision wegen Divergenz setzt ebenso voraus, dass die Vorinstanz in einer rechtserheblichen Frage von einer anderen Gerichtsentscheidung abgewichen ist (z. B. Senatsurteil vom 25. Mai 2012 III B 233/11, BFH/NV 2012, 1453;… Gräber/Ruban, a. a. O., § 115 Rz 59, m. w. N.). - FG Münster, 22.08.2012 - 7 K 2000/11
Finanz- und Abgaberecht
Auch bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit ist eine derartige Gewinnerzielungsabsicht zu fordern (BFH-Urteil vom 31.5. 2001 IV R 81/99, BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276; BFH-Beschluss vom 25.5. 2012 III B 233/11, juris).
