Rechtsprechung
   BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08   

Volltextveröffentlichungen (14)

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  • openjur.de

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Darlehensgewährung durch nicht unternehmerisch beteiligten Aktionär an AG; Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

  • Betriebs-Berater

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

  • Bundesfinanzhof

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Darlehensgewährung durch nicht unternehmerisch beteiligten Aktionär an AG - Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 Satz 1, § 17, § 20 Abs. 1 Nr. 1

  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Halbabzugsverbot bei Aufgabeverlust aus einer ertraglosen Kapitalgesellschaftsbeteiligung

  • NWB SteuerXpert START
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Steuerrecht: Zum Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung aufgrund der Gewährung eines Darlehens durch einen nicht unternehmerisch beteiligten Aktionär; Abzugfähigkeit von Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften aus Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei Nichterzielung von Einnahmen aufgrund einer Beteiligung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Darlehensgewährung durch nicht unternehmerisch beteiligten Aktionär an AG - Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

  • IWW (Kurzinformation)

    Teilabzugsverbot: Nichtanwendungserlass aufgehoben

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  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlende Beteiligungseinkünften und das Halbabzugsverbot

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bei fehlenden Beteiligungseinkünften tritt das Halbabzugsverbot nicht ein

  • deutscheranwaltspiegel.de , S. 16 (Kurzinformation)

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

  • deutscheranwaltspiegel.de , S. 11 (Kurzinformation)

    Widerspruch gegen Nichtanwendungserlass zum Halbabzugsverbot

  • jed.de (Kurzinformation)

    Verluste i.Z.m. GmbH-Anteilen: Halbeinkünfteverfahren nicht anwendbar

  • deubner-steuern.de (Kurzinformation)

    Besteht bei fehlenden Beteiligungseinkünften ein Halbabzugsverbot?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Abzugsverbot von Erwerbsaufwendungen bei Aufgabeverlust einer wesentlichen Beteiligung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine Beschränkung des Abzugs von Erwerbsaufwendungen auf eine wesentliche Beteiligung (Halbabzugsverbot) bei fehlenden Einnahmen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Darlehensgewährung eines nicht unternehmerisch Beteiligten bewirkt keine Bewertung als nachträgliche Anschaffungskosten einer späteren Beteiligung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlusten nach § 17 EStG kann vermieden werden

  • deutscheranwaltspiegel.de , S. 7 (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften (StB Claus Lemaître; Deutscher AnwaltSpiegel 16/2009, S. 7-8)

Sonstiges (7)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum BFH-Urteil v. 25.6.2009, Az.: IX R 42/08, (Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust)" von RA/StB Dr. Jan-Peter Naujok, original erschienen in: BB 2009, 2128 - 2130.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 25.06.2009, Az.: IX R 42/08 (Gesellschafter: Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Darlehensgewährung durch nicht unternehmerisch beteiligten Aktionär an AG ...)" von WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, original erschienen in: GmbHR 2009, 1112.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Das Abzugsverbot gemäß § 3c Abs.2 EStG nach JStG 2010 und BMF-Schreiben vom 8.11.2010" von StB Prof. Dr. Guido Förster, original erschienen in: GmbHR 2011, 393 - 401.

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Rechtsprechung des BFH führt zur Gesetzsesänderung - Aufwand auf ertraglose Beteiligungen" von Dr. Bianca Lang, original erschienen in: NWB 2011, 968 - 972.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Wert- und Darlehensverluste im Zusammenhang mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften" von StB/WP Prof. Dr. Hans Ott, original erschienen in: StuB 2010, 251 - 259.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Ausgaben und Verluste bei Anteilen an Kapitalgesellschaften in Teileinkünfteverfahren und Abgeltungsteuer" von Dipl.-Kfm. Dr. Christian Korn, LL.M., original erschienen in: DStR 2009, 2509 - 2513.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Reichweite des Halb- bzw. Teilabzugsverbots gemäß § 3c Abs. 2 EStG bei Beteiligungsaufwand" von StB Prof. Dr. Guido Förster, original erschienen in: GmbHR 2010, 1009 - 1018.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 225, 445
  • NJW-RR 2009, 1630
  • BB 2009, 1947
  • BB 2009, 2128
  • DB 2009, 1965
  • BStBl II 2010, 220



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Wird zitiert von ... (49)  

  • BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09  

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner Entscheidung vom 25. Juni 2009 IX R 42/08 (BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220) erkannt, dass der Abzug von Erwerbsaufwand (z. B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen hat.

    Deshalb verlässt die Beschwerdebegründung, nach der es nicht entscheidend sein könne, ob Einnahmen letztlich tatsächlich angefallen sind, den gesetzlichen Rahmen, wie er sich aus dem Wortlaut des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG, der Entwurfsbegründung (vgl. BTDrucks 14/2683, S. 113 zu Nr. 3 - § 3c -) und dem Zweck des Halbabzugsverbots, eine Doppelbegünstigung auszuschließen (BFH-Urteil in BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220, unter II. 2. a. E.), ergibt.

  • FG Münster, 14.04.2011 - 6 K 2977/09  

    Weiterhin ungeklärt: Betriebsausgabenkürzung bei Pachtminderungen im Rahmen einer

    Wie der BFH bereits in seinem Urteil vom 25. Juni 2009 (IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445) entschieden habe, komme mangels ausschüttungsfähiger Erträge bei einer Verlustsituation das hälftige Abzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG nicht in Betracht.

    Das von den Klägern genannte Urteil des BFH vom 25. Juni 2009 (IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445) sei hier nicht anwendbar, weil im dortigen Fall ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang erforderlich gewesen sei, es im Streitfall aber um einen bloßen mittelbaren Zusammenhang gehe.

    Neuere Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH-Urteil vom 25.06.2009, IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445), die darauf abstelle, ob durch die Beteiligung Einnahmen vermittelt würden und bei Verneinung dieses Umstandes § 3c Abs. 2 EStG nicht anwendet, sondern einen vollen Betriebsausgabenabzug zulasse, sei nicht maßgebend, weil diese speziell zu Einkünften aus wesentlicher Beteiligung (§ 17 Abs. 1 und 4 EStG) ergangen sei.

    Entschieden wurde dieses zur Frage des Abzuges von Erwerbsaufwendungen im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009, IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445).

    Das hat den BFH dazu bewogen, im Rahmen der Ermittlung von Einkünften nach § 17 Abs. 1 und 4 EStG das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG nicht anzuwenden, wenn keine Einnahmen aus der Beteiligung erzielt werden (BFH-Urteile vom 25. Juni 2009, IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445, und vom 14. Juli 2009, IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399, sowie BFH-Beschluss vom 18. März 2010, IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl. II 2010, 627).

  • FG Münster, 14.04.2011 - 6 K 2973/09  

    Weiterhin ungeklärt: Betriebsausgabenkürzung bei Pachtminderungen im Rahmen einer

    Wie der BFH bereits in seinem Urteil vom 25. Juni 2009 (IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445) entschieden habe, komme mangels ausschüttungsfähiger Erträge bei einer Verlustsituation das hälftige Abzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG nicht in Betracht.

    Das von den Klägern genannte Urteil des BFH vom 25. Juni 2009 (IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445) sei hier nicht anwendbar, weil im dortigen Fall ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang erforderlich gewesen sei, es im Streitfall aber um einen bloßen mittelbaren Zusammenhang gehe.

    Neuere Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH-Urteil vom 25. Juni 2009, IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445), die darauf abstelle, ob durch die Beteiligung Einnahmen vermittelt würden und bei Verneinung dieses Umstandes § 3c Abs. 2 EStG nicht anwendet, sondern einen vollen Betriebsausgabenabzug zulasse, sei nicht maßgebend, weil diese speziell zu Einkünften aus wesentlicher Beteiligung (§ 17 Abs. 1 und 4 EStG) ergangen sei.

    Entschieden wurde dieses zur Frage des Abzuges von Erwerbsaufwendungen im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009, IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445).

    Das hat den BFH dazu bewogen, im Rahmen der Ermittlung von Einkünften nach § 17 Abs. 1 und 4 EStG das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG nicht anzuwenden, wenn keine Einnahmen aus der Beteiligung erzielt werden (BFH-Urteile vom 25. Juni 2009, IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445, und vom 14. Juli 2009, IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399, sowie BFH-Beschluss vom 18. März 2010, IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl. II 2010, 627).

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