Rechtsprechung
   BFH, 25.08.2009 - V S 10/07-2   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    FGO § 51 Abs. 1 Satz 1, § 51 Abs. 3, § 57, § 60 Abs. 3, § 78, § 142; ZPO § 42, § 45, § 114

  • openjur.de

    Begründung eines Befangenheitsantrags; Entscheidung bei pauschaler Ablehnung aller Richter eines Senats; Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine offensichtlich unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde; Wiederholung des Antrags im Wege einer Gegenvorstellung

  • Bundesfinanzhof

    Begründung eines Befangenheitsantrags - Entscheidung bei pauschaler Ablehnung aller Richter eines Senats - Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine offensichtlich unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Wiederholung des Antrags im Wege einer Gegenvorstellung

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  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 51 Abs. 1 Satz 1, § 51 Abs. 3, § 57, § 60 Abs. 3, § 78, § 142; ZPO § 42, § 45, § 114

  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Begründung eines Befangenheitsantrags - Entscheidung bei pauschaler Ablehnung aller Richter eines Senats - Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine offensichtlich unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Wiederholung des Antrags im Weg einer Gegenvorstellung

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung in einer nach dem Geschäftsverteilungsplan vorgesehenen Besetzung unter Mitwirkung abgelehnter Richter i.F.e. pauschaler Ablehnung aller Richter eines Senats; Verbindung von einer Entscheidung über einen Prozesskostenhilfe-Antrag und einer offensichtlich unzulässigen Nichtzulassungsbeschwerde in einem Beschluss; Zulässigkeit eines im Wege einer Gegenvorstellung wiederholten Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) i.F.e. Vortrags von neuen Tatsachen, Beweismitteln oder rechtliche Gesichtspunkte

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Begründung eines Befangenheitsantrags - Entscheidung bei pauschaler Ablehnung aller Richter eines Senats - Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine offensichtlich unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Wiederholung des Antrags im Wege einer Gegenvorstellung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuer-Querulanten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zur den Voraussetzungen eines Befangenheitsantrags und der Wiederholung eines PKH-Antrags im Wege der Gegenvorstellung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei pauschaler Ablehnung aller Richter darf Spruchkörper ausnahmsweise in alter Besetzung mit abgelehnten Richtern entscheiden

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BFH vom 25.08.2009, Az.: V S 10/07 (Gleichzeitiger PKH-Antrag und pauschale Richterablehnung)" von RiBFH a.D. Dieter Steinhauff, original erschienen in: AO-StB 2009, 319 - 320.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 226, 109
  • NJW 2009, 3806
  • DB 2009, 2530
  • BStBl II 2009, 1019



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BSG, 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C  
    Es hindert deshalb den Senat auch nicht, über die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung unter Mitwirkung der abgelehnten Richter zu entscheiden (vgl auch Bundesfinanzhof (BFH), NJW 2009, 3806 f).

    Hierzu zählt ua die pauschale Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers (vgl BVerfG, NJW 2007, 3771; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 RdNr 8; BFH, NJW 2009, 3806 mwN; Keller in Meyer-Ladewig, SGG, 9. Aufl 2008, § 60 RdNr 10d).

  • BFH, 30.10.2007 - V S 26/07  

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Befangenheitsantrags gegen sämtliche Mitglieder

    Zudem ergebe sich die Besorgnis der Befangenheit daraus, dass die Richter im Beschluss V S 10/07 wegen Unzulässigkeit von Gegenvorstellungen "in Mindermeinung zu den anderen Senaten des BFH" mitgewirkt hätten.

    Zudem ergibt sich die Besorgnis der Befangenheit auch nicht aus der Mitwirkung der beteiligten Richter an dem Beschluss V S 10/07 zur Unzulässigkeit der Gegenvorstellung nach Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe, dem mittlerweile alle Senate des BFH zugestimmt haben.

  • BVerwG, 12.11.2012 - 5 PKH 19.12  
    Davon ist auszugehen, wenn geeignete Befangenheitsgründe weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht werden, vielmehr das Vorbringen des Antragstellers von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. etwa Beschlüsse vom 30. Dezember 1993 a.a.O., vom 2. Februar 1998 - BVerwG 2 B 68.97 - juris Rn. 1 und vom 22. März 2011 - BVerwG 4 B 34.10 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.; vgl. auch BSG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - B 11 AL 13/09 C - juris; BFH, Beschluss vom 25. August 2009 - V S 10/07 - NJW 2009, 3806 f.).
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  • BVerwG, 12.11.2012 - 5 PKH 20.12  
    Davon ist auszugehen, wenn geeignete Befangenheitsgründe weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht werden, vielmehr das Vorbringen des Antragstellers von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. etwa Beschlüsse vom 30. Dezember 1993 a.a.O., vom 2. Februar 1998 - BVerwG 2 B 68.97 - juris Rn. 1 und vom 22. März 2011 - BVerwG 4 B 34.10 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.; vgl. auch BSG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - B 11 AL 13/09 C - juris; BFH, Beschluss vom 25. August 2009 - V S 10/07 - NJW 2009, 3806 f.).
  • BFH, 21.10.2009 - IX R 36/08  

    Bekanntgabe von Einkommensteuerbescheiden an zusammenveranlagte Ehegatten -

    Denn es ist pauschal gegen alle Senatsmitglieder gerichtet, ohne dass ernstliche Gründe in der Person der jeweiligen einzelnen Richter geltend gemacht werden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. August 2009 V S 10/07, BFHE 226, 109, BStBl II 2009, 1019; vom 11. Februar 2000 IX S 1/00, BFH/NV 2000, 877, m.w.N.).
  • BFH, 21.12.2009 - V R 10/09  

    Keine Befangenheit eines Richters wegen wissenschaftlicher Äußerung einer

    Entscheidend für die Frage der Befangenheit ist, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des abgelehnten Richters zu befürchten (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 5. April 1990 2 BvR 413/88, BVerfGE 82, 30, 37 f.; BFH-Beschlüsse vom 25. August 2009 V S 10/07, BFH/ NV 2009, 1900; vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - L 12 AL 5449/09  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten wegen missbräuchlicher

    Sie hindern den Senat daher nicht, unter Mitwirkung der abgelehnten Richter zu entscheiden (vgl. Bundesfinanzhof, NJW 2009, 3806 f.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2089/10  

    Vorsteuerabzug nach Rechnungsberichtigung

    Der Senat konnte daher in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung ohne Einholung von dienstlichen Stellungnahmen entscheiden, da der Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.Oktober 2007- V S 26/07, in juris und vom 25. August 2009 - V S 10/07, BStBl. II 2009, 1019).
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 52/10 B  

    Ausschluss von Mitgliedern der Vertreterversammlung und ehrenamtlich tätigen

    Abgesehen davon, dass das LSG lediglich hilfsweise Ausführungen zur Frage der Befangenheit des ehrenamtlichen Richters Dr. Reinstrom gemacht hat, ist anerkannt, dass abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO der Spruchkörper ausnahmsweise unter Mitwirkung der abgelehnten Richter über unzulässige Ablehnungsgesuche entscheidet (vgl BVerfG [Kammer], NJW 2007, 3771 ; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 RdNr 8; BFH, NJW 2009, 3806 mwN; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG , 9. Aufl 2008, § 60 RdNr 10d).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2011 - L 5 AS 2430/10  

    (Rechtsweg: Sozialgerichtsbarkeit oder Verwaltungsgerichtsbarkeit - unstatthafte

    Völlig ungeeignet ist das vorliegende Befangenheitsgesuch, soweit es sich pauschal gegen alle weiteren mit dem Antrag der Erinnerungsführer befassten Gerichtspersonen richtet (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 19. Januar 2010, B 11 AL 13/09 C; Beschluss vom 29. März 2007, B 9a SB 18/06 B; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 25. August 2009, V S 10/07).
  • FG Hamburg, 09.02.2012 - 3 K 161/11  

    Finanzgerichtsordnung/Zivilprozessordnung: Keine Befangenheit aufgrund selbst

  • FG Baden-Württemberg, 03.11.2011 - 12 K 4326/08  

    Schätzung der Umsätze eines Unternehmers aufgrund einer Steuerfahndungsprüfung -

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