Rechtsprechung
   BFH, 25.11.2010 - VI R 28/10   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Kürzung des Höchstbetrages für Unterhaltsaufwendungen aufgrund der Ländergruppeneinteilung

  • openjur.de

    Kürzung des Höchstbetrages für Unterhaltsaufwendungen aufgrund der Ländergruppeneinteilung

  • Bundesfinanzhof

    Kürzung des Höchstbetrages für Unterhaltsaufwendungen aufgrund der Ländergruppeneinteilung

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  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kürzung des Höchstbetrages für Unterhaltsaufwendungen aufgrund der Ländergruppeneinteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung der Angemessenheit und Notwendigkeit von Unterhaltsleistungen an Unterhaltsempfänger im Ausland anhand des Pro-Kopf-Einkommens; Übersteigen der tatsächlichen Lebenshaltungskosten des Unterhaltsempfängers das Pro-Kopf-Einkommen seines Wohnsitzstaates; Berücksichtigung der durchschnittlichen Lebensverhältnisse eines Staates insgesamt

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterhaltszahlungen ins Ausland und die Ländergruppeneinteilung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kürzung des Höchstbetrages für Unterhaltsaufwendungen aufgrund der Ländergruppeneinteilung

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 25.11.2010, Az.: VI R 28/10 (Kürzung des Höchstbetrags für Unterhaltsaufwendungen aufgrund der Ländergruppeneinteilung)" von RiBFH Dr. Stephan Geserich, original erschienen in: NWB 2011, 417.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DB 2011, 279



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Wird zitiert von ...  

  • BFH, 25.11.2010 - VI R 29/10  

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25. 11. 2010 VI R 28/10 - Kürzung des

    VI R 28/10 - Kürzung des Höchstbetrages für Unterhaltsaufwendungen aufgrund der Ländergruppeneinteilung.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf die Gründe seines zwischen den Beteiligten ergangenen Urteils vom heutigen Tag VI R 28/10 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

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