Rechtsprechung
   BFH, 26.02.2008 - II B 6/08   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke an GmbH; Eingriff in das Grundrecht auf Berufsfreiheit; Unternehmereigenschaft ausländischer Gesellschaften

  • Bundesfinanzhof

    Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke an GmbH - Eingriff in das Grundrecht auf Berufsfreiheit - Unternehmereigenschaft ausländischer Gesellschaften

  • IWW
mehr

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Erteilung einer Steuernummer kann nicht verweigert werden

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)  

  • BFH, 23.09.2009 - II R 66/07  

    Anspruch natürlicher Personen auf Erteilung einer Steuernummer für

    Ein öffentlich-rechtlicher Anspruch von Unternehmern i.S. des § 2 UStG auf Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke ist zwar weder im Gemeinschaftsrecht noch im inländischen Recht ausdrücklich vorgesehen; ein solcher Anspruch ergibt sich aber mittelbar aus § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 2008 II B 6/08, BFH/NV 2008, 1004).

    Der Verpflichtung des Unternehmers zur Ausstellung von Rechnungen unter Angabe der Steuernummer steht demgemäß ein öffentlich-rechtlicher Anspruch des Unternehmers auf Erteilung einer Steuernummer gegenüber (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1004).

    Für Deutsche und für inländische juristische Personen des Privatrechts gilt insoweit das Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG-- (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1004).

  • FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 631/10  

    Anspruch eines ausländischen Unternehmers auf Erteilung einer Steuernummer

    Ein öffentlich-rechtlicher Anspruch von Unternehmern i.S. des § 2 UStG auf Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke ist zwar weder im Gemeinschaftsrecht noch im inländischen Recht ausdrücklich vorgesehen; ein solcher Anspruch ergibt sich aber mittelbar aus § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG (BFH-Urteil vom 23. September 2009 II R 66/07, BFH/NV 2010, 365, BFH-Beschluss vom 26. Februar 2008 II B 6/08, BFH/NV 2008, 1004 ).

    Der Verpflichtung des Unternehmers zur Ausstellung von Rechnungen unter Angabe der Steuernummer steht demgemäß ein öffentlich-rechtlicher Anspruch des Unternehmers auf Erteilung einer Steuernummer gegenüber (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1004 ).

    Zwar hat der BFH den Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer zu umsatzsteuerlichen Zwecken auch damit begründet, dass die Ablehnung der Vergabe einer derartigen Steuernummer durch das Finanzamt an eine GmbH, die zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtende Umsätze ausführen will, die Wirkung eines Tätigkeitsverbotes hat und einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG darstellen würde (BFH-Beschluss vom 26. Februar 2008 II B 6/08, BFH/NV 2008, 1004 ).

    Es kommt nicht darauf an, ob und in welchem Umfang die Klägerin tatsächlich als Unternehmerin am Markt tätig geworden ist (BFH Beschluss vom 26. Februar 2008 II B 6/08, BFH/NV 2008, 1004 , BFH Urteil vom 23. September 2009 II R 66/07, BFH/NV 2010, 365).

  • FG Hamburg, 16.03.2010 - 1 V 289/09  

    Keine Vollstreckung österreichischer Geldbußen, wenn der Halter des

    Dann könnte der Antragsteller in seinen Grundrechten verletzt sein, was als solches nicht rückgängig gemacht werden kann (vergleiche auch zum Anordnungsgrund bei Eingriffen in Grundrechte BFH-Beschluss vom 26.02.2008 II B 6/08, BFH/NV 2008, 1004).
mehr
  • FG München, 19.02.2009 - 14 K 4531/06  

    Vergabe einer Steuernummer

    Nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung besteht grundsätzlich ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Februar 2008 II B 6/08 BFH/NV 2008, 1004-1006, Finanzgericht - FG - München , Beschluss vom 25. August 2006 14 V 2078/06, DStRE 2007, 1571, a.A. FG Saarland vom 5.9.1996 1 V 150/96, EFG 1997, 251, zur alten Rechtslage ohne Verpflichtung zum Ausweis einer Steuernummer in der Rechnung).
  • FG München, 19.02.2009 - 14 K 4956/06  

    Klage auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke

    Nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung besteht grundsätzlich ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Februar 2008 II B 6/08 BFH/NV 2008, 1004-1006, Finanzgericht - FG - München , Beschluss vom 25. August 2006 14 V 2078/06, DStRE 2007, 1571, a.A. FG Saarland vom 5.9.1996 1 V 150/96, EFG 1997, 251, zur alten Rechtslage ohne Verpflichtung zum Ausweis einer Steuernummer in der Rechnung).
  • FG Nürnberg, 10.04.2008 - 2 V 1958/07  

    Kostenrechnung des Bevollmächtigten als Antrag nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO

    Die finanzgerichtliche Entscheidung wurde vom BFH mit Beschluss vom 26.02.2008 (Az. II B 6/08) bestätigt und ist rechtskräftig.
  • FG Hamburg, 26.01.2012 - 2 K 49/11  

    Umsatzsteuer: Unternehmereigenschaft einer Zweigniederlassung

    Die Unternehmereigenschaft im Sinne von § 2 Abs. 1 UStG hängt nicht von der Rechtsfähigkeit ab (ständige Rspr., vgl. etwa BFH-Urteil vom 21. April 1994 VR 105/91, BStBl II 1994, 671; BFH-Beschluss vom 26. Februar 2008 II B 6/08, BFH/NV 2008, 1004), so dass auch die Klägerin als nicht rechtsfähiger Teil der ... Hauptniederlassung grundsätzlich umsatzsteuerlich Unternehmerin und damit steuerrechtsfähig sein kann.
  • FG München, 26.01.2012 - 14 K 2242/11  

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Umsatzsteuernummer - Verpachtung einer

    Nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung besteht grundsätzlich ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Februar 2008 II B 6/08 BFH/NV 2008, 1004-1006, Finanzgericht - FG - München, Beschluss vom 25. August 2006 14 V 2078/06, DStRE 2007, 1571, a.A. FG Saarland vom 5.9.1996 1 V 150/96, EFG 1997, 251, zur alten Rechtslage ohne Verpflichtung zum Ausweis einer Steuernummer in der Rechnung).
  • FG Nürnberg, 10.04.2008 - 2 V-(3) 1958/07  

    Antrag auf Notwendigerklärung der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das

    Die finanzgerichtliche Entscheidung wurde vom BFH mit Beschluss vom 26.02.2008 (Az. II B 6/08) bestätigt und ist rechtskräftig.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht