Rechtsprechung
| BFH, 26.04.2012 - IV R 24/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Anwendung des § 18 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 1995 bei zeitgleicher Verschmelzung und Anteilsveräußerung - Zweckbestimmung des § 18 Abs. 4 UmwStG 1995
- Bundesfinanzhof
Anwendung des § 18 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 1995 bei zeitgleicher Verschmelzung und Anteilsveräußerung - Zweckbestimmung des § 18 Abs. 4 UmwStG 1995
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Anwendung des § 18 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 1995 bei zeitgleicher Verschmelzung und Anteilsveräußerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an das Vorliegen einer Veräußerung innerhalb von fünf Jahren nach dem Vermögensübergang (bzw. der Umwandlung) bei zeitgleicher Verschmelzung und Anteilsveräußerung
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zeitgleiche Verschmelzung und Anteilsveräußerung
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Anwendung des § 18 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 1995 bei zeitgleicher Verschmelzung und Anteilsveräußerung
Verfahrensgang
- BFH, 24.03.2009 - IV R 24/09
- FG Hessen, 24.03.2009 - 8 K 399/02
- BFH, 26.04.2012 - IV R 24/09
Zeitschriftenfundstellen
- DB 2012, 1481
