Rechtsprechung
   BFH, 26.05.2004 - IV B 74/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beschwerde ist unzulässig, wenn eine BFH-Entscheidung, die nur für einen anderen Sachverhalt gilt, von einem einer Entscheidung des FG zugrunde liegenden abstrakten Rechtssatz abweicht

Verfahrensgang

  • FG Nürnberg, 20.02.2002 - V 292/99
  • BFH, 26.05.2004 - IV B 74/02



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BFH, 27.05.2005 - IV B 97/03  

    LuF - Anlaufverluste

    Zur Darlegung der angeblichen Divergenz genügt es daher nicht, dass die Klägerin lediglich behauptet, der Sachverhalt im Streitfall sei mit dem im Fall des Senatsurteils vergleichbar (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 26. Mai 2004 IV B 74/02, BFH/NV 2004, 1410).
  • BFH, 02.02.2005 - V B 158/04  
    Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt nur vor, wenn das Urteil eines FG bei gleichem, vergleichbarem oder gleichgelagertem vorliegendem und festgestelltem Sachverhalt in ein und derselben Rechtsfrage von einer Entscheidung eines anderen Gerichts abweicht (BFH-Beschluss vom 26. Mai 2004 IV B 74/02, BFH/NV 2004, 1410).
  • BFH, 02.02.2005 - V S 20/04  
    Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt nur vor, wenn das Urteil eines FG bei gleichem, vergleichbarem oder gleichgelagertem vorliegendem und festgestelltem Sachverhalt in ein und derselben Rechtsfrage von einer Entscheidung eines anderen Gerichts abweicht (BFH-Beschluss vom 26. Mai 2004 IV B 74/02, BFH/NV 2004, 1410).
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