Rechtsprechung
| BFH, 26.06.2007 - IV R 28/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
EStG § 15a
- Bundesfinanzhof
Verlustausgleich aufgrund vorgezogener Einlagen - Korrekturposten - gesetzliche Regelungslücke - Verwaltungsökonomie - keine Beiladung einer faktisch beendeten Personengesellschaft
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15a
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Erstmalige Anwendung von § 15a EStG - Einlagen zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos in der Zeit vor dem 1. 1. 1996 - Ansatz eines Korrekturpostens vor dem 1. 1. 1996 - Verluste in der Zeit nach 1995 sind bis zum Verbrauch dieses Korrekturpostens ausgleichsfähig - IV. Senat des BFH folgt der Rechtsprechung des VIII. Senats - Entscheidung gegen Nichtanwendungserlass vom 14. 4. 2004
- NWB SteuerXpert START
EStG § 15a
Verlustausgleich aufgrund vorgezogener Einlagen; Korrekturposten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verlustausgleich aufgrund vorgezogener Einlagen; Korrekturposten; gesetzliche Regelungslücke; Verwaltungsökonomie; keine Beiladung einer faktisch beendeten Personengesellschaft
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verlustausgleich aufgrund vorgezogener Einlagen - Korrekturposten - gesetzliche Regelungslücke - Verwaltungsökonomie - keine Beiladung einer faktisch beendeten Personengesellschaft
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verlustausgleich aufgrund vorgezogener Einlagen - Bildung eines Korrekturpostens, Ausgleich von Verlusten späterer Wirtschaftsjahre bis zum Ausgleich des Korrekturpostens
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verlustausgleich aufgrund vorgezogener Einlagen
- deubner-steuern.de (Kurzinformation)
Verlustausgleich nach § 15a EStG aufgrund vorgezogener Einlagen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Vorzeitige Einlagen eines Kommanditisten erhöhen den Verlustausgleich in späteren Jahren
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Auswirkungen einer nachträglichen Einlage- oder Haftungserhöhung eines Kommanditisten
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 15.11.2005 - I 235/04
- BFH, 26.06.2007 - IV R 28/06
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 218, 285
- BB 2007, 2052
- DB 2007, 2008
- BStBl II 2007, 934
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 20.09.2007 - IV R 10/07
Vorgezogene Einlagen eines atypisch stillen Gesellschafters - …
a) Der erkennende Senat hat sich mit Urteil vom 26. Juni 2007 IV R 28/06 (BFH/NV 2007, 1982) der Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH (Urteil in BFHE 203, 462, BStBl II 2004, 359) angeschlossen, nach der Einlagen, die zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistet und im Wirtschaftsjahr der Einlage nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht werden, (grundsätzlich) zum Ansatz eines Korrekturpostens mit der weiteren Folge führen, dass --abweichend vom Wortlaut des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG-- Verluste späterer Wirtschaftsjahre bis zum Verbrauch dieses Postens auch dann als ausgleichsfähig zu qualifizieren sind, wenn hierdurch (erneut) ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht.Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1982 Bezug genommen.
Zwar hat der erkennende Senat (Urteil in BFH/NV 2007, 1982) --ebenso wie zuvor der VIII. Senat (Urteil in BFHE 203, 462, BStBl II 2004, 359)-- die Rechtfertigung für die Bildung des Korrekturpostens in systematischer Hinsicht auch darin gesehen, dass eine im Jahr 01 in das Handelsregister eingetragene Haftsummenerhöhung dem Kommanditisten auch in den nachfolgenden Perioden (z.B. im Wirtschaftsjahr 02) ausgleichsfähige Verluste gemäß § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG vermittele und deshalb für den Sachverhalt der vorgezogenen Einlage im Rahmen der Grundregel des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG nichts anderes gelten könne.
Eine solche Folgerung verbietet sich bereits deshalb, weil --wie im BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1982 ausgeführt-- der aufgezeigte systematische Zusammenhang nicht darauf zielt, den der Ausnahmebestimmung des § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG zugrunde liegenden Rechtsgedanken zu verallgemeinern; vielmehr verdeutlicht er lediglich die gesetzliche Regelungslücke des Grundtatbestands (§ 15a Abs. 1 Satz 1 EStG: Verlustausgleich aufgrund tatsächlich geleisteter Einlagen), die die Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung durch Anerkennung eines außerbilanziellen Korrekturpostens geschlossen hat.
- BFH, 13.09.2007 - IV B 63/07
§ 15a EStG : Ausgleichsfähigkeit vorgezogener Einlagen
Da sich der beschließende Senat mit Urteil vom 26. Juni 2007 IV R 28/06 (BFH/NV 2007, 1982) der Auffassung des VIII. Senats in vollem Umfang angeschlossen und hierbei auch die in der Beschwerdeschrift vorgetragenen rechtlichen Aspekte erwogen hat, ist die angesprochene Rechtsfrage zur Bildung von Korrekturposten aufgrund sog. vorgezogener Einlagen nicht mehr klärungsbedürftig (…dazu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 28, m.w.N.) und somit in dem von der Vorinstanz des anhängigen Verfahrens vertretenen Sinne zu beantworten.Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe seines Urteils in BFH/NV 2007, 1982 Bezug; ein neutralisierter Abdruck des Urteils ist diesem Beschluss beigefügt.
- FG Köln, 08.12.2008 - 10 Ko 2250/08
Festsetzung der Kosten eines Erinnerungsverfahrens; Streitwertbestimmung für eine …
Nachdem der BFH mit Urteil vom 26. Juli 2007 IV R 28/06 (BFHE 218, 285, BStBl II 2007, 934) entschieden hatte, dass nicht verbrauchte Einlagen zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos regelmäßig zum Ansatz eines Korrekturpostens mit der weiteren Folge führen, dass Verluste späterer Wirtschaftsjahre bis zum Verbrauch dieses Postens auch dann als ausgleichsfähig zu qualifizieren sind, wenn hierdurch (erneut) ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht, erklärte sich der Erinnerungsführer zur Änderung der angefochtenen Bescheide bereit. - FG Baden-Württemberg, 20.05.2011 - 3 K 4368/09
Notwendige Beiladung i.S. des § 60 Abs. 3 FGO bei Verbindung der …
Ausgehend davon ist nach der Rechtsprechung des BFH zu der vergleichbaren Problematik bei § 15a EStG (BFH-Urteile vom 26. Juni 2007 IV R 28/06, BStBl II 2007, 934; vom 26. Juni 1995 IV R 23/93, BStBl II 1995, 467) auch die Personengesellschaft im Verfahren der Feststellung des verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4 EStG jedenfalls dann klagebefugt, wenn die Feststellung des verrechenbaren Verlusts mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung des Gewinns der Gesellschaft nach § 15a Abs. 4 Satz 5 und 6 EStG verbunden worden ist.
