Rechtsprechung
   BFH, 26.07.2006 - X R 1/04   

Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1a
    Dauernde Last; Grundstück; Kaufvertrag; Vermögensübergabe; Versorgung

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • BFH, 17.03.2010 - X R 38/06  

    Umschichtungen im Rahmen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen -

    aa) Neben der bislang von der Rechtsprechung anerkannten Möglichkeit, ertragloses Vermögen in Absprache mit dem Übergeber in ausreichend ertragbringendes Vermögen umzuschichten (vgl. oben unter II. 4. a), hält der Senat auch die Umschichtung einer ausreichend ertragbringenden Wirtschaftseinheit in anderes ausreichend ertragbringendes Vermögen grundsätzlich für zulässig (vgl. die Andeutungen in den Senatsurteilen vom 31. März 2004 X R 66/98, BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830; vom 26. Juli 2006 X R 1/04, BFH/ NV 2007, 19; vom 31. Mai 2005 X R 26/04, BFH/ NV 2005, 1789, und Tz. 28 ff. des BMF-Schreibens in BStBl I 2004, 922).
  • BFH, 20.02.2008 - X R 13/05  

    Verpächterwahlrecht - Wesentliche Betriebsgrundlagen einer handwerklich

    Aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Kriterium der Zugehörigkeit zum Generationennachfolge-Verbund bei der Beurteilung von im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge vereinbarten wiederkehrenden Bezügen als Sonderausgaben i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG (vgl. z.B. Senatsurteil vom 26. Juli 2006 X R 1/04, BFH/NV 2007, 19) kann für den Streitfall nichts Gegenteiliges abgeleitet werden.
  • FG Münster, 29.10.2009 - 8 K 5237/06  

    Vermögensübergabe bei Versorgungsleistungen an Person im

    Hiernach kommt außerhalb der "Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen" bei wiederkehrenden Leistungen (Renten und dauernden Lasten) ein Abzug als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG grundsätzlich nicht in Betracht (zum Vorstehenden BFH-Urteil vom 26.11.2003 X R 11/01 BStBl. II 2004, 820 und BFH-Urteil vom 26.07.2006 X R 1/04, BFH/NV 2007, 19 m. w. N. zu den dogmatischen Grundlagen der von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze).
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