Rechtsprechung
   BFH, 26.10.2010 - VII R 50/09   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Keine Energiesteuerentlastung für die ausschließliche Herstellung von Vorprodukten zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen - Richtlinienkonforme Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und c EnergieStG

  • openjur.de

    Keine Energiesteuerentlastung für die ausschließliche Herstellung von Vorprodukten zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen; Richtlinienkonforme Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und c EnergieStG

  • Betriebs-Berater

    EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a
    Keine Energiesteuerentlastung für die ausschließliche Herstellung von Vorprodukten zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen

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  • Bundesfinanzhof

    Keine Energiesteuerentlastung für die ausschließliche Herstellung von Vorprodukten zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen - Richtlinienkonforme Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und c EnergieStG

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung einer Steuerentlastung für Energieerzeugnisse i.R. ihrer Verwendung für chemische Reduktionsverfahren; Steuerentlastungsanspruch eines lediglich keramische Pulver als Vorprodukt herstellendes Unternehmen

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a
    Keine Energiesteuerentlastung für die ausschließliche Herstellung von Vorprodukten zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zur Energiesteuerentlastung für Vorprodukte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Energiesteuer in der Keramikindustrie

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Energiesteuerentlastung für die ausschließliche Herstellung von Vorprodukten zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 231, 443
  • BB 2011, 230



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Wird zitiert von ... (3)  

  • FG Hamburg, 19.05.2011 - 4 K 13/10  

    Energiesteuerrecht: Grenzen der Energiesteuerentlastung im Zusammenhang mit der

    Nur der Hersteller des in § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) EnergieStG genannten Endprodukts hat einen Anspruch auf Entlastung (im Anschluss an BFH, Urteil vom 26. Oktober 2010, VII R 50/09).

    a) Der BFH hatte sich in seinem Urteil vom 26 Oktober 2010 (VII R 50/09, BFHE 231, 443, ZfZ 2011, 23) mit der Frage zu befassen, ob ein Unternehmen, das lediglich keramische Pulver als Vorprodukte herstellt, ohne es selbst zu keramischen Endprodukten weiterzuverarbeiten, eine Steuerentlastung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) EnergieStG beanspruchen kann.

    Soweit in Buchst. a) der Vorschrift auch Vorprodukte unter bestimmten Voraussetzungen (siehe insoweit das zitierte Urteil des BFH vom 26. Oktober 2010 VII R 50/09, BFHE 231, 443, ZfZ 2011, 23) erfasst werden, geht diese Vorschrift in Bezug auf die Möglichkeit, auch die Herstellung von Vorerzeugnissen zu begünstigen, sogar noch über die hier maßgebliche Regelung unter Buchst. b) hinaus.

  • BFH, 07.08.2012 - VII R 35/11  

    Kein energiesteuerrechtlicher Entlastungsanspruch für die Herstellung von

    Zur Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EnergieStG könne die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG herangezogen werden (Senatsurteil vom 26. Oktober 2010 VII R 50/09, BFHE 231, 443, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern - ZfZ - 2011, 23), nach der eine Begünstigung von Vorprodukten allenfalls dann gewährt werden könne, wenn vom Antragsteller auch begünstigte Endprodukte hergestellt würden.
  • BFH, 09.08.2011 - VII R 74/10  

    Keine Stromsteuerentlastung für die Herstellung von Graphitelektroden -

    Die NACE Rev. 1.1 ist deshalb zur Auslegung der Vorschrift heranzuziehen (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 2010 VII R 50/09, BFH/NV 2011, 366, zur im Wesentlichen identischen Regelung in § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Energiesteuergesetzes).
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