Rechtsprechung
   BFH, 26.11.2008 - X R 15/07   

Volltextveröffentlichungen (14)

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  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf die sog. nachgelagerte Besteuerung; Besteuerung der Renteneinkünfte eines vormals Selbständigen im Rahmen der Übergangsregelung des AltEinkG; Jahressteuerbescheid ersetzt den Vorauszahlungsbescheid i.S. des § 68 FGO

  • Bundesfinanzhof

    Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf die sog. nachgelagerte Besteuerung - Besteuerung der Renteneinkünfte eines vormals Selbständigen im Rahmen der Übergangsregelung des AltEinkG - Jahressteuerbescheid ersetzt den Vorauszahlungsbescheid i.S. des § 68 FGO

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa; GG Art. 3 Abs. 1

  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Altersrentenbesteuerung - BFH stellt klar: Wie die bis 2004 geltende Leibrentenbesteuerung mit dem Ertragsanteil ist auch die nachgelagerte Besteuerung nach dem AltEinkG ab 2005 nicht verfassungswidrig - Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch die im Einzelnen unterschiedliche Besteuerung von Arbeitnehmern und selbstständig Tätigen - Verbot der Doppelbesteuerung im Streitfall nicht verletzt - Berechnung des steuerfreien Rentenanteils für das Jahr 2006 entsprechend den Rentenbezügen des Vorjahrs

  • NWB SteuerXpert START
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Altersrenten - Besteuerung ist verfassungsgemäß

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf die sog. nachgelagerte Besteuerung; Besteuerung der Renteneinkünfte eines vormals Selbständigen im Rahmen der Übergangsregelung des AltEinkG; Jahressteuerbescheid ersetzt den Vorauszahlungsbescheid i.S. des § 68 FGO

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf die sog. nachgelagerte Besteuerung; Besteuerung der Renteneinkünfte eines vormals Selbständigen im Rahmen der Übergangsregelung des AltEinkG; Jahressteuerbescheid ersetzt den Vorauszahlungsbescheid i.S. des § 68 FGO

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Altersrenten

Kurzfassungen/Presse (20)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Rentenbesteuerung verfassungsgemäß

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

  • IWW (Kurzinformation)

    Alterseinkünftegesetz - BFH hält die Rentenbesteuerung für rechtens

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  • IWW (Kurzinformation)

    Altersvorsorge - Besteuerung der Altersrenten ab 2005 verfassungsgemäß?

  • IWW (Pressemitteilung)

    Besteuerung der Altersrenten entspricht der Verfassung

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Gesetzgeber durfte die Steuern auf Renten stark erhöhen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besteuerung der Altersrenten ist verfassungsmäßig

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Neue Besteuerung bei Versorgung ist rechtmäßig

  • deubner-steuern.de (Pressemitteilung)

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

  • deubner-steuern.de (Pressemitteilung)

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

  • deubner-steuern.de (Kurzinformation)

    Nachgelagerte Rentenbesteuerung ist verfassungsgemäß

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

  • steuertipps.de (Kurzinformation)

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsgemäß

  • steuertipps.de (Kurzinformation)

    Rentenbesteuerung jetzt beim Verfassungsgericht

  • faktenundtipps.de (Kurzinformation)

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsgemäß

  • faktenundtipps.de (Kurzinformation)

    Rentenbesteuerung: Alterseinkünftegesetz nicht verfassungswidrig

  • faktenundtipps.de (Kurzinformation)

    Rentenbesteuerung

Besprechungen u.ä. (2)

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Besteuerung der Altersrenten: Kein Verfassungsverstoß

  • konz-steuertipps.de (Kurzanmerkung)

    Rente bei Selbstständigen

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a, GG Art 3 Abs 1
    Freiberufler; Leibrente; Rentenbesteuerung; Verfassung

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Das Alterseinkünftegesetz vor dem BFH" von RiFG/Wiss. Mit. Dr. Christian Levedag, LL.M. (London), original erschienen in: NWB 2009, 1330 - 1338.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Konsequenzen für die Praxis und Beraterhinweis von der Entscheidung des BFH vom 26.11.2008, Az.: X R 15/07 (Besteuerung der Renteneinkünfte vormals Selbständiger verfassungsgemäß)" von Vors. RiFG Anton Siebenhüter, original erschienen in: EStB 2009, 53 - 54.

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 223, 445
  • NJW 2009, 944
  • ZIP 2009, 1248
  • FamRZ 2009, 333 (Ls.)
  • BB 2009, 130
  • BB 2009, 428
  • DB 2009, 96
  • BStBl II 2009, 710



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Wird zitiert von ... (62)  

  • BFH, 19.01.2010 - X R 53/08  

    Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der

    aa EStG verletzt weder das Recht des Steuerpflichtigen auf Gleichbehandlung noch sein Vertrauen auf Beibehaltung der Ertragsanteilsbesteuerung seiner Renteneinkünfte (Bestätigung des Senatsurteils vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710).

    Mit Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07 (BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710) hat der erkennende Senat entschieden, dass der Gesetzgeber durch die endgültige Ausgestaltung der Besteuerung des gesamten Komplexes der Alterseinkünfte nach dem Konzept der nachgelagerten Besteuerung eine folgerichtige und den Gleichheitssatz nicht verletzende Regelung geschaffen hat.

    Der Gesetzgeber hat sich dabei im Rahmen der Besteuerung solcher Leibrenten im Grundsätzlichen von dem Gedanken gelöst, dass bei Leistungen durch Versorgungseinrichtungen, die auf dem Versicherungsprinzip beruhen, die Ertragsanteilsbesteuerung als steuersystematisch gerechtfertigt angesehen wurde (siehe dazu Senatsurteil in BFHE 235, 445, BStBl II 2009, 710; P. Fischer, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft 24, 463, 488; ders., Betriebs-Berater 2003, 873, 874 f.; ders. in Kirchhof, EStG, 8. Aufl., § 22 Rz 27 f.).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710 entschieden, dass der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum nicht dadurch überschritten wird, dass in Abweichung zu den bislang geltenden Grundsätzen der Ertragsanteilsbesteuerung nach Ablauf des Übergangszeitraums eine vollständige Besteuerung der Rentenleistungen angeordnet wird, zumindest solange die Beitragsleistungen "steuerfrei" gestellt werden.

    In beiden Fällen handelt es sich nicht um eine Vermögensumschichtung, sondern vielmehr um einen Vermögensaufbau durch den Erwerb von Renten- bzw. Versorgungsanwartschaften, der den Steuerpflichtigen aus nicht der Besteuerung unterworfenen Mitteln ermöglicht wird (vgl. Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710).

    Die in dem Urteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710 nicht zu entscheidende Frage, ob die Begrenzung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bis zu einem Höchstbetrag von 20 000/40 000 EUR in § 10 Abs. 3 EStG im Rahmen der endgültigen Regelung verfassungsrechtlich zulässig ist, hat der erkennende Senat in den Urteilen vom 18. November 2009 X R 9/07, X R 34/07, X R 45/07 und X R 6/08 sowie im Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 28/07 (www. bundesfinanzhof. de, unter Entscheidungen) dahingehend beantwortet, dass die Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen sowohl unter Berücksichtigung des objektiven als auch des subjektiven Nettoprinzips verfassungskonform ist.

    In seinem Urteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710 (unter II. 2. b.) hat der erkennende Senat entschieden, dass ein vormals selbständig tätiger Rentner weder im Verhältnis zu vormals unselbständig Tätigen noch zu ehemaligen Beamten und sonstigen Versorgungsempfängern sowie zu Beziehern von privaten Rentenversicherungen in verfassungsrechtlich zu beanstandender Weise besteuert wird.

    Der Senat bleibt jedoch bei seiner Einschätzung in seinem Urteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, dass der vom BVerfG für die Neuregelung der Alterseinkünfte samt Übergangsregelung eröffnete weite gesetzgeberische Entscheidungsspielraum im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Altersrenten von Selbständigen und Angestellten nicht überschritten worden ist.

    Es liegt in ihrem Wesen, einen vorgefundenen Rechtszustand gleitend in eine neue gesetzgeberische Konzeption zu überführen (Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. b cc).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen in dem Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. b verwiesen.

    Damit übersteigt die Summe der vom Kläger steuerfrei bezogenen Rentenanteile die Summe der aus versteuertem Einkommen geleisteten Beiträge bei weitem, selbst wenn - wie vom FG zu seinen Gunsten unterstellt - sämtliche Beiträge zur Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen erbracht worden wären (siehe dazu aber Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. c cc).

    bb) Innerhalb der Ertragsteuersenate des BFH besteht ebenfalls Einigkeit darüber, dass dem EStG das Nominalwertprinzip zugrunde liegt (vgl. z. B. BFH-Entscheidungen vom 14. Mai 1974 VIII R 95/72, BFHE 112, 546, BStBl II 1974, 572; vom 27. Juni 1996 VIII B 102/95, BFH/ NV 1996, 921, m. w. N.; vom 1. März 2001 IV R 90/99, BFH/ NV 2001, 904; vom 12. November 2007 IV B 36/07, BFH/ NV 2008, 766; in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 11. Dezember 2008 VI R 9/05, BFHE 224, 70, BStBl II 2009, 385).

    c) Da bei dem Kläger aufgrund des anzuwendenden Nominalwertgrundsatzes keine Doppelbesteuerung eingetreten ist und auch unter keinen Voraussetzungen eintreten wird, muss im Streitfall weder die Frage entschieden werden, wie im Einzelnen die Doppelbesteuerung zu ermitteln ist (vgl. dazu Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. c), noch beurteilt werden, ob der Gesetzgeber den Auftrag des BVerfG, "in jedem Fall" die Doppelbesteuerung zu vermeiden, in zutreffender Weise umgesetzt hat.

  • BFH, 04.02.2010 - X R 52/08  

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten

    Mit Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07 (BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710) hat der erkennende Senat entschieden, dass der Gesetzgeber durch die endgültige Ausgestaltung der Besteuerung des gesamten Komplexes der Alterseinkünfte nach dem Konzept der nachgelagerten Besteuerung eine folgerichtige und den Gleichheitssatz nicht verletzende Regelung geschaffen hat.

    Der Gesetzgeber hat sich dabei im Rahmen der Besteuerung solcher Leibrenten im Grundsätzlichen von dem Gedanken gelöst, dass bei Leistungen durch Versorgungseinrichtungen, die auf dem Versicherungsprinzip beruhen, die Ertragsanteilsbesteuerung steuersystematisch gerechtfertigt sei (siehe dazu Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; P. Fischer, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft 24, 463, 488; ders., Betriebs-Berater 2003, 873, 874 f.; ders. in Kirchhof, EStG, 8. Aufl., § 22 Rz 27 f.).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710 entschieden, der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum werde nicht dadurch überschritten, dass in Abweichung zu den bislang geltenden Grundsätzen der Ertragsanteilsbesteuerung nach Ablauf des Übergangszeitraums eine vollständige Besteuerung der Rentenleistungen angeordnet wird, zumindest solange die Beitragsleistungen "steuerfrei" gestellt werden.

    Es handelt sich damit nicht um eine Vermögensumschichtung, sondern vielmehr um einen Vermögensaufbau durch den Erwerb von Renten- bzw. Versorgungsanwartschaften, der den Steuerpflichtigen aus nicht der Besteuerung unterworfenen Mitteln ermöglicht wird (vgl. Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710).

    Die in diesem Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710 nicht zu entscheidende Frage, ob die Begrenzung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 EUR/ 40.000 EUR in § 10 Abs. 3 EStG im Rahmen der endgültigen Regelung verfassungsrechtlich zulässig ist, hat der erkennende Senat in den Urteilen vom 18. November 2009 X R 9/07 (BFH/ NV 2010, 412), X R 34/07 (BFHE 227, 99), X R 6/08 (BFHE 227, 137), X R 45/07 (BFH/ NV 2010, 421) sowie im Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 28/07 (BFHE 227, 165) dahingehend beantwortet, dass die Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen sowohl unter Berücksichtigung des objektiven als auch des subjektiven Nettoprinzips verfassungskonform ist.

    In seinem Urteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. b. hat der erkennende Senat entschieden, dass ein vormals selbständig tätiger Rentner weder im Verhältnis zu vormals unselbständig Tätigen noch zu ehemaligen Beamten und sonstigen Versorgungsempfängern sowie zu Beziehern von Renten aus privaten Rentenversicherungen in verfassungsrechtlich zu beanstandender Weise besteuert wird.

    Zudem muss berücksichtigt werden, dass für den Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen sowie für den Vorwegabzug des § 10 Abs. 3 EStG a. F. eine Aufspaltung der Beiträge anhand der Beitragssätze für die als gleichrangig anzusehenden Zweige der Sozialversicherung vorzunehmen ist (vgl. Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. c cc).

    Der Senat bleibt jedoch bei der Einschätzung in seinem Urteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, dass der vom BVerfG für die Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte samt Übergangsregelung eröffnete weite gesetzgeberische Entscheidungsspielraum im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Altersrenten von freiwillig Versicherten und Pflichtversicherten sowie im Hinblick auf die Ungleichbehandlung der Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber denjenigen aus privaten Rentenversicherungen nicht überschritten worden ist.

    Es liegt in ihrem Wesen, einen vorgefundenen Rechtszustand gleitend in eine neue gesetzgeberische Konzeption zu überführen (Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. b cc).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen in dem Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. b verwiesen.

    Die Besteuerung des Ertragsanteils der korrespondierenden Rentenzahlungen war daher eine folgerichtige gesetzliche Lösung (so bereits Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. b cc).

    Damit übersteigt die Summe der vom Kläger steuerfrei zu beziehenden Rentenanteile die Summe der aus versteuertem Einkommen geleisteten freiwilligen Beiträge, und zwar selbst dann, wenn zugunsten des Klägers unterstellt würde, er hätte sämtliche Beiträge aus versteuertem Einkommen erbracht (siehe dazu aber Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. c cc).

    bb) Innerhalb der Ertragsteuersenate des BFH besteht ebenfalls Einigkeit darüber, dass dem EStG das Nominalwertprinzip zugrunde liegt (vgl. z. B. BFH-Entscheidungen vom 14. Mai 1974 VIII R 95/72, BFHE 112, 546, BStBl II 1974, 572; vom 27. Juni 1996 VIII B 102/95, BFH/ NV 1996, 921, m. w. N.; vom 1. März 2001 IV R 90/99, BFH/ NV 2001, 904; vom 12. November 2007 IV B 36/07, BFH/ NV 2008, 766; in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 11. Dezember 2008 VI R 9/05, BFHE 224, 70, BStBl II 2009, 385).

    c) Da bei dem Kläger aufgrund des anzuwendenden Nominalwertgrundsatzes keine Doppelbesteuerung eingetreten ist und auch unter Berücksichtigung seiner statistischen Lebenserwartung nicht eintreten wird, muss im Streitfall weder die Frage entschieden werden, wie im Einzelnen die Doppelbesteuerung zu ermitteln ist (vgl. dazu Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. c) noch ob der Gesetzgeber den Auftrag des BVerfG, "in jedem Fall" die Doppelbesteuerung zu vermeiden, in zutreffender Weise umgesetzt hat.

  • BFH, 04.02.2010 - X R 58/08  

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung -

    Mit Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07 (BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710) hat der erkennende Senat entschieden, dass der Gesetzgeber durch die endgültige Ausgestaltung der Besteuerung des gesamten Komplexes der Alterseinkünfte nach dem Konzept der nachgelagerten Besteuerung eine folgerichtige und den Gleichheitssatz nicht verletzende Regelung geschaffen hat.

    Der Gesetzgeber hat sich dabei im Rahmen der Besteuerung solcher Leibrenten im Grundsätzlichen von dem Gedanken gelöst, dass bei Leistungen durch Versorgungseinrichtungen, die auf dem Versicherungsprinzip beruhen, die Ertragsanteilsbesteuerung steuersystematisch gerechtfertigt sei (siehe dazu Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; P. Fischer, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft 24, 463, 488; ders., Betriebs-Berater 2003, 873, 874 f.; ders. in Kirchhof, EStG, 8. Aufl., § 22 Rz 27 f.).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710 entschieden, der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum werde nicht dadurch überschritten, dass in Abweichung zu den bislang geltenden Grundsätzen der Ertragsanteilsbesteuerung nach Ablauf des Übergangszeitraums eine vollständige Besteuerung der Rentenleistungen angeordnet wird, zumindest solange die Beitragsleistungen "steuerfrei" gestellt werden.

    In beiden Fällen handelt es sich nicht um eine Vermögensumschichtung, sondern vielmehr um einen Vermögensaufbau durch den Erwerb von Renten- bzw. Versorgungsanwartschaften, der den Steuerpflichtigen aus nicht der Besteuerung unterworfenen Mitteln ermöglicht wird (vgl. Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710).

    Die in diesem Senatsurteil (in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710) nicht zu entscheidende Frage, ob die Begrenzung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 EUR/ 40.000 EUR in § 10 Abs. 3 EStG im Rahmen der endgültigen Regelung verfassungsrechtlich zulässig ist, hat der erkennende Senat in den Urteilen vom 18. November 2009 X R 9/07 (BFH/ NV 2010, 412), X R 34/07 (BFHE 227, 99), X R 6/08 (BFHE 227, 137), X R 45/07 (BFH/ NV 2010, 421) sowie im Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 28/07 (BFHE 227, 165) dahingehend beantwortet, dass die Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen sowohl unter Berücksichtigung des objektiven als auch des subjektiven Nettoprinzips verfassungskonform ist.

    In seinem Urteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710 (unter II. 2. b.) hat der erkennende Senat entschieden, dass ein vormals selbständig tätiger Rentner weder im Verhältnis zu vormals unselbständig Tätigen noch zu ehemaligen Beamten und sonstigen Versorgungsempfängern sowie zu Beziehern von Renten aus privaten Rentenversicherungen in verfassungsrechtlich zu beanstandender Weise besteuert wird.

    Der Senat bleibt jedoch bei der Einschätzung in seinem Urteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, dass der vom BVerfG für die Neuregelung der Alterseinkünfte samt Übergangsregelung eröffnete weite gesetzgeberische Entscheidungsspielraum im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Altersrenten von Selbständigen und Angestellten nicht überschritten worden ist.

    Es liegt in ihrem Wesen, einen vorgefundenen Rechtszustand gleitend in eine neue gesetzgeberische Konzeption zu überführen (Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. b cc).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen in dem Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710 (unter II. 2. b) verwiesen.

    Bereits die Summe der vom Kläger in den Veranlagungszeiträumen 1999 bis einschließlich 2005 bezogenen steuerfreien Teile der Rente übersteigt die Summe der aus versteuertem Einkommen geleisteten Beiträge selbst dann, wenn zu Gunsten des Klägers unterstellt würde, er hätte sämtliche Beiträge aus versteuertem Einkommen erbracht (siehe dazu aber Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. c cc).

    bb) Innerhalb der Ertragsteuersenate des BFH besteht ebenfalls Einigkeit darüber, dass dem EStG das Nominalwertprinzip zugrunde liegt (vgl. z. B. BFH-Entscheidungen vom 14. Mai 1974 VIII R 95/72, BFHE 112, 546, BStBl II 1974, 572; vom 27. Juni 1996 VIII B 102/95, BFH/ NV 1996, 921, m. w. N.; vom 1. März 2001 IV R 90/99, BFH/ NV 2001, 904; vom 12. November 2007 IV B 36/07, BFH/ NV 2008, 766; in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 11. Dezember 2008 VI R 9/05, BFHE 224, 70, BStBl II 2009, 385).

    c) Da bei den Klägern aufgrund des anzuwendenden Nominalwertgrundsatzes keine Doppelbesteuerung eingetreten ist, muss im Streitfall weder die Frage entschieden werden, wie im Einzelnen die Doppelbesteuerung zu ermitteln ist (vgl. dazu Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. c), noch ob der Gesetzgeber den Auftrag des BVerfG, "in jedem Fall" die Doppelbesteuerung zu vermeiden, in zutreffender Weise umgesetzt hat.

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  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06  

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Der Begriff der Steuergerechtigkeit (als Rechtsbegriff) bedeutet, dass im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit darauf abgezielt werden muss, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Besteuerung niedrigerer Einkommen angemessen gestaltet werden muss (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 122, 210; BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vgl. BVerfG-Beschluss vom 29. Mai 1990 1 BvL 20, 26/84 und 4/86, BVerfGE 82, 60, BStBl II 1990, 653, unter C. III. 3. c).
  • BFH, 09.12.2009 - X R 28/07  

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß; keine

    Dies ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. a bb (1)).

    Vielmehr sind geleistete Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung anhand der Beitragssätze für die als gleichwertig anzusehenden Zweige der Sozialversicherung aufzuspalten (Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. c cc).

    Das BVerfG fordert, dass "in jedem Fall" die steuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen sind, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird (BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, unter D. II.; Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710).

    Es liegt in ihrem Wesen, einen vorgefundenen Rechtszustand gleitend in eine neue gesetzgeberische Konzeption zu überführen (Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. b cc).

    (4) Die Besteuerung der Beamtenpensionen beruht bereits auf dem angestrebten Konzept der nachgelagerten Besteuerung, so dass dessen Ziel, das Lebenseinkommen eines Steuerpflichtigen nur einmal, aber auch mindestens einmal zu besteuern (Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710), nach dem Abschmelzen des Versorgungsfreibetrags gemäß § 19 Abs. 2 EStG im Jahr 2040 erreicht ist.

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. b aa aufgezeigt, dass im Gesamtvergleich der Beitragszahlungen an berufsständische Versorgungseinrichtungen und solche an gesetzliche Rentenversicherungen die Beitragszahlungen an berufsständische Versorgungseinrichtungen lediglich knapp 10 % der Gesamtbeiträge ausmachen.

  • BFH, 18.11.2009 - X R 34/07  

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß -

    Dies ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. a bb (1)).

    Das BVerfG fordert, dass "in jedem Fall" die steuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen sind, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird (BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, unter D. II.; Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710).

    Es liegt in ihrem Wesen, einen vorgefundenen Rechtszustand gleitend in eine neue gesetzgeberische Konzeption zu überführen (Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. b cc).

    (4) Die Besteuerung der Beamtenpensionen beruht bereits auf dem angestrebten Konzept der nachgelagerten Besteuerung, so dass dessen Ziel, das Lebenseinkommen eines Steuerpflichtigen nur einmal, aber auch mindestens einmal zu besteuern (Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710), nach dem Abschmelzen des Versorgungsfreibetrags gemäß § 19 Abs. 2 EStG im Jahr 2040 erreicht ist.

  • BFH, 18.11.2009 - X R 6/08  

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen

    Dies ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. a bb (1)).

    Das BVerfG fordert, dass "in jedem Fall" die steuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen sind, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird (BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, unter D. II.; Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710).

    Es liegt in ihrem Wesen, einen vorgefundenen Rechtszustand gleitend in eine neue gesetzgeberische Konzeption zu überführen (Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. b cc).

    (4) Die Besteuerung der Beamtenpensionen beruht bereits auf dem angestrebten Konzept der nachgelagerten Besteuerung, so dass dessen Ziel, das Lebenseinkommen eines Steuerpflichtigen nur einmal, aber auch mindestens einmal zu besteuern (Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710), nach dem Abschmelzen des Versorgungsfreibetrags gemäß § 19 Abs. 2 EStG im Jahr 2040 erreicht ist.

  • BFH, 27.08.2009 - X B 74/09  

    Darlegungsanforderungen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf

    Die beiden Urteile des Finanzgerichts Münster datieren vom 14. Oktober 2008 und sind daher vor dem Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 15/07 (BFHE 223, 445, BFH/NV 2009, 278) ergangen, in dem der Senat die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte grundsätzlich bejaht hat.

    Diese besonderen Sachverhaltsmerkmale seien vom BFH in seinem Urteil in BFHE 223, 445, BFH/NV 2009, 278 nicht erörtert worden.

    Der Senat hat sich --im Gegensatz zum Vorbringen der Kläger-- in seinem Urteil in BFHE 223, 445, BFH/NV 2009, 278 eingehend mit der Gleichbehandlung der in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Pflichtversicherten und den freiwillig Versicherten auseinandergesetzt.

    Es ist den Klägern zwar zuzugeben, dass der Senat im Rahmen der verfassungsrechtlichen Überprüfung den Gesichtspunkt der unterschiedlichen Grundstrukturen der Versorgungssysteme --gesetzliche Rentenversicherung auf der einen und berufsständische Versorgungswerke auf der anderen Seite-- intensiv erörtert hat (vgl. Senatsurteil in BFHE 223, 445, BFH/NV 2009, 278, unter II. 2. b a.A. (2)).

    Die Kläger sind der Auffassung, ihr Sachverhalt unterscheide sich von dem der Senatsentscheidung in BFHE 223, 445, BFH/NV 2009, 278 zugrunde liegenden Sachverhalt dadurch, dass in dem dortigen Fall der Rentenbezieher bereits seit längerer Zeit Altersrenten bezogen habe.

    Mit dieser Argumentation gehen die Kläger nicht darauf ein, dass der Senat in dem Urteil in BFHE 223, 445, BFH/NV 2009, 278 das Problem der Ungleichbehandlung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und den privaten Lebensversicherungsverträgen im Rahmen der Übergangsregelung ausdrücklich angesprochen hat und in der vom Gesetzgeber gefundenen Lösung, die privaten Leibrentenversicherungen weiterhin der Ertragsanteilsbesteuerung i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst.

    Die Besteuerung der korrespondierenden Rentenzahlungen lediglich mit dem Ertragsanteil wurde von dem BFH insoweit als eine folgerichtige gesetzliche Lösung angesehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 223, 445, BFH/NV 2009, 278, unter II. 2. b cc).

  • FG Niedersachsen, 27.03.2012 - 12 K 74/11  

    Einkommensteuer 2008

    Der Einwand der Kläger, es käme durch die Besteuerung der Abfindung als sonstige Einkünfte zu einer Doppelbesteuerung, sei aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 26. November 2008 X R 15/07, BStBl II 2009, 710 nicht von Bedeutung.

    Nach dem BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BStBl II 2009, 710 dürfe es durch die Neuregelungen des Alterseinkünftegesetzes zur Besteuerung von Alterseinkünften nicht zu einer Doppelbesteuerung kommen.

    Einigkeit besteht darüber, dass als Ausgangspunkt bei der rechnerischen Überprüfung, ob eine doppelte Besteuerung vorliegt, entsprechend der steuerlichen Grundsystematik vom Nominalwertprinzip auszugehen und keine Barwertbetrachtung vorzunehmen ist (BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BStBl II 2009, 710).

    Das Verbot der Doppelbesteuerung beruht auf der Überlegung, dass Einnahmen nur dann steuerlich erfasst werden dürfen, wenn die entsprechenden Aufwendungen für die Erzielung dieser Einnahmen zuvor abgezogen werden konnten, so genanntes "objektives Nettoprinzip" (BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BStBl II 2009, 710).

    Für den Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen sowie für den Vorwegabzug des § 10 Abs. 3 EStG a. F. ist nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. November 2008 X R 15/07, BStBl II 2009, 710 geklärt, dass eine Aufspaltung der Beiträge anhand der Beitragssätze für die als gleichrangig anzusehenden Zweige der Sozialversicherung vorzunehmen ist.

    Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs, der sich der erkennende Senat anschließt, beansprucht eine Aufspaltung anhand der Gesamtsozialversicherungsbeiträge bei einer Würdigung der Entlastungswirkungen des Sonderausgabenabzugs die größere Plausibilität für sich (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BStBl II 2009, 710).

    Noch nicht geklärt ist allerdings in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, ob in die Aufteilung auch die geleisteten Beiträge zu Haftpflicht-, Unfall- und Lebensversicherungen einbezogen werden könnten (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BStBl II 2009, 710).

  • BFH, 18.05.2010 - X R 29/09  

    Sog. Öffnungsklausel nicht für Beamten-Versorgungsanwartschaften -

    Bereits mit Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07 (BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710) hat der erkennende Senat entschieden, dass der Gesetzgeber durch die endgültige Ausgestaltung der Besteuerung des gesamten Komplexes der Alterseinkünfte nach dem Konzept der nachgelagerten Besteuerung eine folgerichtige und den Gleichheitssatz nicht verletzende Regelung geschaffen hat.

    Dem steht nicht der Hinweis der Kläger entgegen, sowohl das BVerfG als auch der BFH (Senatsentscheidungen in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, und vom 1. Februar 2006 X B 166/05, BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420) seien davon ausgegangen, ein Beamter erbringe Beitragsleistungen, die denen der gesetzlichen Rentenversicherung gleichzusetzen seien.

    Bei der Öffnungsklausel hatte der Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesmaterialien die steuerliche Situation der Selbständigen im Auge, die aus zwei Gründen als nachteilig angesehen wurde: Zum einen stellte der Vorwegabzug des § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG a. F. keine ausreichende Kompensation des fehlenden steuerfreien Arbeitgeberanteils dar (vgl. dazu auch Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. b aa (1)) und zum anderen konnten die aufgrund der Satzungen der Versorgungswerke erhöhten Pflichtbeiträge wegen der Höchstbetragsbegrenzung des § 10 Abs. 3 EStG a. F. steuerlich nicht berücksichtigt werden.

    c) Da beim Kläger keine Doppelbesteuerung eingetreten ist und auch unter keinen Voraussetzungen eintreten wird, muss im Streitfall weder die Frage entschieden werden, wie im einzelnen die Doppelbesteuerung zu ermitteln ist (vgl. dazu Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. c), noch beurteilt werden, ob der Gesetzgeber den Auftrag des BVerfG, "in jedem Fall" die Doppelbesteuerung zu vermeiden, in zutreffender Weise umgesetzt hat (zur Anwendung des Nominalwertprinzips vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 2010 X R 53/08, unter B. II. 5. b).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II. 2. a bb verwiesen.

  • BFH, 18.11.2009 - X R 45/07  

    Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der

  • BFH, 18.11.2009 - X R 9/07  

    Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der

  • BFH, 13.04.2011 - X R 19/09  

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 und mit

  • FG Münster, 24.03.2010 - 12 K 2243/08  

    Erwerbsminderungsrente zu 50% steuerpflichtig

  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 5640/08  

    Regelmäßige Rentenanpassungen in der gesetzlichen Sozialversicherung sind zu 100%

  • FG München, 23.09.2010 - 15 K 4529/06  

    Neuordnung der Besteuerung der Altersrenten ab 2005 verfassungsgemäß

  • BFH, 13.04.2011 - X R 54/09  

    Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern -

  • BFH, 13.04.2011 - X R 33/09  

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 54/09 - Keine

  • BFH, 18.05.2010 - X R 1/09  

    Anwendung der sog. Öffnungsklausel bei den Renteneinkünften -

  • BFH, 18.08.2010 - X B 50/09  

    Rentenbesteuerung - Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist bei nur

  • FG Nürnberg, 14.09.2012 - 4 K 1006/10  
  • FG Münster, 16.05.2012 - 12 K 1280/08  

    Steuerpflicht einer Kapitalleistung aus dem Versorgungswerk der Zahnärzte in 2005

  • FG Münster, 29.10.2009 - 8 K 1745/07  

    Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten verfassungsgemäß

  • BFH, 25.03.2010 - X B 142/09  

    Schweizer Teil-Vorbezug aus Wohneigentumsförderung als Altersrente aus

  • BFH, 27.04.2010 - X B 85/09  

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zeitpunkt der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • FG Bremen, 06.11.2008 - 4 K 54/08  

    Zulässigkeit eines Vorabentscheids der Finanzbehörde über Teile des Einspruchs;

  • BFH, 13.04.2011 - X R 1/10  

    AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten -

  • BFH, 24.08.2011 - VIII R 23/08  

    Besteuerung bei freiwilligem Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung

  • BFH, 18.04.2012 - X R 62/09  

    Steuerrechtliche Berücksichtigung von ausländischen Sozialversicherungsbeiträgen

  • FG Niedersachsen, 05.05.2009 - 15 K 421/08  

    Sachlicher Anwendungsbereich der Öffnungsklausel in § 22 Nr. 1 Satz 3

  • BFH, 31.08.2011 - X R 11/10  

    Kinderzuschüsse aus einem Versorgungswerk sind nicht steuerfrei - Bindung an

  • BFH, 19.10.2011 - X R 48/09  

    Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen vor 2008 nicht als Sonderausgabe

  • FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 11 V 1621/08  

    Auszahlung Schweizer Pensionskasse

  • FG Münster, 22.04.2010 - 8 K 783/07  

    Höhere Steuer auch für Rentennachzahlungen

  • FG Baden-Württemberg, 14.09.2007 - 8 V 49/06  

    Antrag auf Aussetzung des Vorauszahlungsbescheids - Verfassungsmäßigkeit der

  • FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 309/07  

    Behandlung von Rentennachzahlungen bei Erwerbsunfähigkeitsrenten

  • FG Köln, 26.08.2010 - 1 K 1557/08  

    Besteuerung von Alterseinkünften nach dem AltEinkG verfassungsgemäß

  • BFH, 19.10.2011 - X R 27/09  

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 10. 2011 X R 48/09 -

  • FG Münster, 14.10.2008 - 14 K 2406/06  

    Finanzgericht Münster weist Klagen gegen die seit 2005 geltende Rentenbesteuerung

  • BFH, 26.11.2008 - X B 3/08  

    Ersetzung des Einkommensteuervorauszahlungsbescheids durch Jahressteuerbescheid

  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - 11 K 378/07  

    Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur Schweizer Altersversicherung und

  • FG Nürnberg, 30.04.2009 - VI 334/06  

    Besteuerung der Altersrente eines Angestellten nach dem AltEinkG ist

  • BFH, 09.11.2011 - X R 12/10  

    Schulgeldzahlungen an die deutsch-französische Schule Jean Renoir bis 2007 nur

  • BFH, 13.04.2011 - X R 17/10  

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 - Besteuerung von

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 2202/07  

    Umfang der Versteuerung einer Invalidenrente

  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 4130/08  

    Bezüge aus Schweizer Pensionskassen - Abgrenzung zwischen Ruhegehalt aus einem

  • BFH, 09.03.2011 - X B 57/10  

    Rentenbesteuerung gemäß § 22 EStG in der bis zum 31. 12. 2004 geltenden

  • FG Münster, 14.10.2008 - 14 K 3990/06  

    Finanzgericht Münster weist Klagen gegen die seit 2005 geltende Rentenbesteuerung

  • FG Düsseldorf, 11.03.2009 - 7 K 3215/08  

    Rechtmäßigkeit der steuerlichen Berücksichtigung einer Erwerbsminderungsrente mit

  • FG Baden-Württemberg, 20.05.2008 - 1 K 43/08  

    Mietvertrag zwischen Angehörigen - aus Reputationsgründen ausgeübte

  • FG Baden-Württemberg, 10.03.2010 - 14 K 4048/08  

    Besteuerung einer Auszahlung einer Schweizer Pensionskasse bei vorzeitigem

  • FG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 11 K 4308/08  

    Besteuerung einer Auszahlung einer Schweizer Pensionskasse zur Förderung des

  • FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 11 V 3042/08  

    Auszahlung Schweizer Pensionskasse

  • BFH, 17.08.2011 - X B 217/10  

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung wegen Verfassungswidrigkeit einer Norm -

  • BFH, 07.12.2011 - X B 116/11  

    Keine Abziehbarkeit von vor 2005 geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen als

  • FG Düsseldorf, 18.01.2012 - 15 K 1556/11  

    Kapitalabfindung aus berufständischer Versorgungseinrichtung als "andere

  • FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 199/09  

    Nachzahlung von Renten aus der Zeit vor Geltung des Alterseinkünftegesetzes

  • FG Nürnberg, 09.04.2009 - 6 K 890/07  

    Zur Verfassungsmäßigkeit der nachgelagerten Besteuerung von Renten ab dem

  • FG Münster, 11.02.2011 - 14 K 787/09  

    Altersgrenze für Versorgungsfreibetrag verfassungsgemäß

  • FG Münster, 18.11.2011 - 14 K 1211/10  

    Ertragsanteil bei einem Freiberufler-Rentner

  • FG Baden-Württemberg, 31.08.2011 - 14 K 1502/09  

    Auszahlung des Todesfallkapitals einer Schweizer Versorgungseinrichtung an das

  • VG Düsseldorf, 18.03.2009 - 20 K 958/07  

    Alterseinkünftegesetz Ertragsanteilsbesteuerung Kohortenbesteuerung

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