Rechtsprechung
   BFH, 26.11.2008 - X R 23/05   

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 5; HGB § 253

  • Betriebs-Berater

    Erstmalige Bilanzaufstellung für einen "nicht erkannten Gewerbebetrieb" in einem Wirtschaftsjahr nach der Betriebseröffnung

  • openjur.de

    Erstmalige Bilanzaufstellung für einen "nicht erkannten Gewerbebetrieb" in einem Wirtschaftsjahr nach der Betriebseröffnung; Bilanzenzusammenhang; Bilanzberichtigung; Anteil an einer Grundstücksgesellschaft als Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze; Antrag, die Zuziehung des Bevollmächtigten fÃ

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  • Betriebs-Berater

    EStG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 5;HGB § 253
    Erstmalige Bilanzaufstellung für einen "nicht erkannten Gewerbebetrieb" in einem Wirtschaftsjahr nach der Betriebseröffnung

  • Bundesfinanzhof

    Erstmalige Bilanzaufstellung für einen "nicht erkannten Gewerbebetrieb" in einem Wirtschaftsjahr nach der Betriebseröffnung - Bilanzenzusammenhang - Bilanzberichtigung - Anteil an einer Grundstücksgesellschaft als Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze - Antrag, die Zuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 5; HGB § 253

  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel mit Anteilen an Immobiliengesellschaften - Bei erstmaliger Bilanzierung in späterem Wirtschaftsjahr - Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs nicht einschlägig - Gewinnneutrale Einbuchung von Verbindlichkeiten des notwendigen Betriebsvermögens

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beachtlichkeit der Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs im Falle eines "nicht erkannten Gewerbebetriebs"; Bemessung des Wertes des ersten Bilanzansatzes eines zuvor nicht bilanzierten Wirtschaftsguts

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Erstmalige Bilanzaufstellung für einen "nicht erkannten Gewerbebetrieb" in einem Wirtschaftsjahr nach der Betriebseröffnung - Bilanzenzusammenhang - Bilanzberichtigung - Anteil an einer Grundstücksgesellschaft als Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze - Antrag, die Zuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EStG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 5;HGB § 253
    Erstmalige Bilanzaufstellung für einen "nicht erkannten Gewerbebetrieb" in einem Wirtschaftsjahr nach der Betriebseröffnung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erstmalige Bilanzaufstellung für einen nicht erkannten Gewerbebetrieb

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Erfolgsneutrale Berichtigung eines unrichtigen Bilanzansatzes

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Erstmalige Bilanzierung eines "nicht erkannten Gewerbebetriebs”

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Veräußerungsverluste aus gewerblichem Grundstückshandel können nur im Jahr ihrer Entstehung geltend gemacht werden

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 2 S 1, EStG § 15 Abs 2
    Betriebsschuld; Bilanzberichtigung; Gewerbebetrieb; Grundstückshandel

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 26.11.2008, Az.: X R 23/05 (Erstmalige Bilanzaufstellung für einen "nicht erkannten Gewerbebetrieb" in einem Wirtschaftsjahr nach der Betriebseröffnung)" von WP/StB Manfred Günkel, original erschienen in: BB 2009, 827 - 828.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 224, 61
  • BB 2009, 827
  • DB 2009, 822
  • BStBl II 2009, 407



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BFH, 15.09.2010 - X R 21/08  

    Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen

    Die Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren; zuständig ist deshalb das Gericht des ersten Rechtszugs, im Streitfall das FG (vgl. Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 23/05, BFHE 224, 61, BStBl II 2009, 407).
  • FG München, 30.09.2009 - 9 K 1693/07  

    Wechsel der Gewinnermittlung

    Kommt eine Änderung des für das Fehlerjahr ergangenen Steuerbescheids wegen Festsetzungsverjährung nicht mehr in Betracht, ist die Richtigstellung grundsätzlich in der ersten, verfahrensrechtlich noch "offenen" Schlussbilanz vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 1997 XI R 52/96, BFHE 185, 164, BStBl II 1998, 377; vom 13. Juni 2006 I R 58/05, BFHE 213, 559, BStBl II 2006, 928; vom 26. November 2008 X R 23/05, BFHE 224, 61, BStBl II 2009, 407).

    Die nachträgliche Einbuchung des Wirtschaftsguts in die Anfangsbilanz selbst ist eine berichtigende gewinnneutrale Einbuchung über das Kapitalkonto und keine Einlage (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 23/05, BFHE 224, 61, BStBl II 2009, 407).

    Die Korrektur dieses Fehlers hat durch eine berichtigende gewinnneutrale Einbuchung über das Kapitalkonto zu erfolgen (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 23/05, BFHE 224, 61, BStBl II 2009, 407).

  • BFH, 18.04.2012 - X R 7/10  

    Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf

    e) Ein unrichtiger Bilanzansatz ist grundsätzlich im Fehlerjahr oder - soweit dies wegen Bestandskraft, Festsetzungsverjährung oder mangels Korrekturvorschriften nicht möglich ist - nach dem Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs in der ersten, verfahrensrechtlich noch "offenen" Schlussbilanz richtigzustellen, und zwar grundsätzlich erfolgswirksam (grundlegend Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29. November 1965 GrS 1/65 S, BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142; Senatsurteile vom 16. Mai 1990 X R 72/87, BFHE 161, 451, BStBl II 1990, 1044, m. w. N., und vom 26. November 2008 X R 23/05, BFHE 224, 61, BStBl II 2009, 407).
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  • BFH, 16.12.2009 - IV R 18/07  

    Ehegatten in Gütergemeinschaft als Mitunternehmer der Landwirtschaft und

    Ist ein gewinnneutraler Vorgang Fehlerursache, können darauf beruhende, in der Vergangenheit nicht erfasste mögliche Gewinnauswirkungen nicht durch eine Bilanzberichtigung nachgeholt werden (BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 23/05, BFHE 224, 61, BStBl II 2009, 407, unter II. 2. b bb (3) der Gründe).
  • BFH, 15.09.2010 - X R 22/08  

    Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen

    Die Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren; zuständig ist deshalb das Gericht des ersten Rechtszugs, im Streitfall das FG (vgl. Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 23/05, BFHE 224, 61, BStBl II 2009, 407).
  • BFH, 27.05.2009 - X R 39/06  

    Grundstücksverkäufe mit erheblichen Verlusten und Gewinnerzielungsabsicht -

    In diesem Fall eines "nicht erkannten Gewerbebetriebs" hat das FG die Senatsurteile vom 26. November 2008 X R 23/05 (BFHE 224, 61, BStBl II 2009, 407) und vom 24. Oktober 2001 X R 153/97 (BFHE 197, 105, BStBl II 2002, 75) zu beachten.
  • BFH, 16.02.2012 - X B 99/10  

    Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage

    c) Die unzutreffende Annahme, das in Frage stehende Grundstück sei keine wesentliche Betriebsgrundlage, war zum frühest möglichen Zeitpunkt aufzugeben; entsprechend musste das Grundstück nicht mit dem Teilwert, sondern mit dem Wert eingebucht werden, mit dem es bei von Anfang an richtiger Bilanzierung zu Buch stehen würde (Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 23/05, BFHE 224, 61, BStBl II 2009, 407).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.09.2009 - 6 K 1140/05  

    Zulässigkeit einer bilanziellen Korrektur eines zunächst falsch erfassten

    Das erfordert für die Ermittlung des Einbuchungswerts eine "Schattenrechnung", d.h. die Absetzung der bisher unberücksichtigt gebliebenen AfA-Beträge von den Anschaffungskosten (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteile vom 26. November 2008 - X R 23/05, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2009, 814; vom 24. Oktober 2001 - X R 153/97, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2002, 75, mit weiteren Nachweisen).
  • FG Münster, 11.03.2011 - 14 K 991/05  

    Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von privater Vermögensverwaltung

    Danach sind Objekte im Sinne der "Drei-Objekte-Grenze" auch Miteigentumsanteile an Grundstücken (Beschluss des BFH vom 04.10.2001 - X B 157/00, BFH/NV 2002, 330) sowie Anteile an vermögensverwaltenden (rein vermögensverwaltenden oder gewerblich geprägten) Grundstücksgesellschaften (Urteil des BFH vom 26.11.2008 - X R 23/05, BFHE 224, 61, BStBl. II 2009, 407).
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