Rechtsprechung
   BFH, 27.01.2011 - III R 90/07   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Änderung einer bestandskräftigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufgrund nachträglicher Festsetzung und/oder Zahlung von Kindergeld - Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags - Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 Satz 1 AO - Vorläufigkeitsvermerk betreffend die beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen - Änderung nach § 173 Abs. 1 AO - Anspruch auf rechtliches Gehör - Verfahrensrüge ist unzulässig, wenn sie nicht schlüssig ist

  • Bundesfinanzhof

    Änderung einer bestandskräftigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufgrund nachträglicher Festsetzung und/oder Zahlung von Kindergeld - Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags - Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 Satz 1 AO - Vorläufigkeitsvermerk betreffend die beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen - Änderung nach § 173 Abs. 1 AO - Anspruch auf rechtliches Gehör - Verfahrensrüge ist unzulässig, wenn sie nicht schlüssig ist

  • IWW
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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Änderung einer bestandskräftigen Festsetzung des SolZ aufgrund nachträglicher Festsetzung und/oder Zahlung von Kindergeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen der nachträglichen Festsetzung von Kindergeld auf den bestandskräftig festgesetzten Solidaritätszuschlag

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Einwendungen gegen Berechnung des SolZ

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderung des Solidaritätszuschlags bei bestandskräftiger Veranlagung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Festsetzung von Kindergeld begründet keinen Anspruch auf Änderung festgesetzten Solidaritätszuschlags

Besprechungen u.ä.


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Anhängiges Verfahren beim Bundesfinanzhof - Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide aufgrund nachträglicher Kindergeldgewährung

Sonstiges (2)

  • IWW (Sonstiges)

    Einkommensteuer - Nachträgliches Kindergeld und Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 175 Abs 2 S 2, AO § 171 Abs 10, EStG § 32 Abs 6, AO § 173 Abs 1 S 1 Nr 2, EStR R 31 Abs 5
    Änderung; Bescheinigung; Kinderfreibetrag; Kindergeld; Kirchensteuer; Rückwirkendes Ereignis; Solidaritätszuschlag

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 232, 485
  • DB 2011, 1036
  • BStBl II 2011, 543



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BFH, 21.07.2011 - II R 50/09  

    Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer für 2005 ist verfassungsgemäß

    Der Einkommensteuerbescheid ist insoweit Grundlagenbescheid für die Festsetzung des Solidaritätszuschlags (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 2011 III R 90/07, BFHE 232, 485, BStBl II 2011, 543).
  • BFH, 15.11.2011 - I R 29/11  

    Zuständigkeit für Änderungen von Kirchensteuerfestsetzungen in

    Im Hinblick auf die Festsetzung des Solidaritätszuschlags hat er die Revision als unbegründet zurückgewiesen (BFH-Urteil vom 27. Januar 2011 III R 90/07, BFHE 232, 485, BStBl II 2011, 543).

    Es wird insoweit auf die Ausführungen im BFH-Urteil in BFHE 232, 485, BStBl II 2011, 543 (Rz 13 f.) verwiesen, wonach eine geänderte Berechnung der modifizierten Einkommensteuer nach § 3 Abs. 2 SolZG 1995 im Verfahren betreffend die Änderung der Festsetzung des Solidaritätszuschlags und nicht im Verfahren betreffend die Änderung der Einkommensteuerfestsetzung geltend zu machen ist.

    Der Senat nimmt insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf die Erwägungen, mit denen der III. Senat des BFH in dem Urteil in BFHE 232, 485, BStBl II 2011, 543 (Rz 15 ff.) die Zurückweisung der Revision der Kläger bezüglich der abgelehnten Änderung der Festsetzung des Solidaritätszuschlags begründet hat.

  • BFH, 21.07.2011 - II R 52/10  

    Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags - Gesetzgebungshoheit für

    Der Steuerbescheid ist insoweit Grundlagenbescheid für die Festsetzung des Solidaritätszuschlags (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 2011 III R 90/07, BFHE 232, 485, BStBl II 2011, 543).
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  • BFH, 28.03.2012 - II R 39/10  

    Mittelbare Schenkung des Erlöses aus dem Verkauf übertragener

    Für die Annahme einer Bindungswirkung ist grundsätzlich eine gesetzliche Regelung erforderlich (BFH-Urteile vom 10. Juni 1988 III R 232/84, BFHE 154, 68, BStBl II 1988, 981; vom 20. August 2009 V R 25/08, BFHE 226, 479, BStBl II 2010, 15, unter II. 3. c aa, und vom 27. Januar 2011 III R 90/07, BFHE 232, 485, BStBl II 2011, 543, unter II. 2. b).
  • BFH, 15.03.2012 - III R 82/09  

    Erhöhung der tariflichen Einkommensteuer um Kindergeldanspruch trotz vorheriger

    Der Bescheid der Familienkasse über die Festsetzung von Kindergeld oder die Ablehnung einer Kindergeldgewährung entfaltet für die Steuerfestsetzung keine Tatbestandswirkung mit der Folge, dass das FA die negative Entscheidung über einen Kindergeldanspruch durch die Familienkasse im Besteuerungsverfahren zu übernehmen hätte (s. Senatsurteil vom 27. Januar 2007 III R 90/07, BFHE 232, 485, BStBl II 2011, 543; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, § 31 EStG Rz 33; a. A. Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 31 EStG Rz 246).
  • BFH, 09.11.2011 - VIII R 18/08  

    Ertragsbescheinigungen ausländischer Investmentgesellschaften kein rückwirkendes

    Ob einer nachträglichen Änderung des Sachverhalts rückwirkende steuerliche Bedeutung zukommt, also bereits eingetretene steuerliche Rechtsfolgen mit Wirkung für die Vergangenheit sich ändern oder vollständig entfallen, ist den Normen des materiellen Steuerrechts zu entnehmen (BFH-Urteile vom 27. Januar 2011 III R 90/07, BFHE 232, 485, BStBl II 2011, 543; vom 4. Mai 2006 VI R 17/03, BFHE 213, 383, BStBl II 2006, 830).
  • FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 4 K 207/11  
    Insofern unterscheiden sich die Verhältnisse bei der Einkommensteuer von denen beim Solidaritätszuschlag, bei dessen Bemessung die nach § 32 Abs. 6 EStG zustehenden Freibeträge unabhängig von der Kindergeldzahlung zu berücksichtigen sind (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 des Solidaritätszuschlaggesetzes; vgl. dazu BFH-Urteil vom 27. Januar 2011 III R 90/07, BFHE 232, 485; BStBl. II 2011, 543).

    Das FA hat daher selbständig und ohne Bindung an die im Kindergeldfestsetzungsbescheid enthaltene Begründung das Vorliegen der Voraussetzungen des § 32 EStG zu prüfen (BFH-Urteil in BFHE 232, 485, BStBl. II 2011, 543).

  • FG Baden-Württemberg, 25.06.2012 - 8 K 3603/11  

    Änderung des bestandskräftigen Bescheids über den Grundbesitzwert bei

    Ob einer nachträglichen Änderung des Sachverhalts rückwirkende steuerliche Bedeutung zukommt, also bereits eingetretene steuerliche Rechtsfolgen mit Wirkung für die Vergangenheit sich ändern oder vollständig entfallen, ist den Normen des materiellen Steuerrechts zu entnehmen (BFH-Urteile vom 27. Januar 2011 III R 90/07, BFHE 232, 485, BStBl II 2011, 543; vom 4. Mai 2006 VI R 17/03, BFHE 213, 383, BStBl II 2006, 830).
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