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   BFH, 27.03.2001 - VII R 62/00   

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Wird zitiert von ...  

  • BFH, 27.09.2001 - V R 17/99  

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

    Das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes i.V.m. § 96 Abs. 2 FGO) gewährleistet den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, sich zu Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern, die der gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt werden sollen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. März 2001 VII R 62/00, BFH/NV 2001, 1037, m.w.N.).
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