Rechtsprechung
   BFH, 27.04.2001 - VI R 57/98   

Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 Nr 5, FGO § 96
    Alleinstehender; Doppelte Haushaltsführung; Hausstand; Lebensmittelpunkt

Verfahrensgang

  • FG Münster, 24.09.1997 - 10 K 3092/95
  • BFH, 27.04.2001 - VI R 57/98



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BFH, 16.12.2004 - IV R 8/04  

    Aufwendungen für eine sog. unechte doppelte Haushaltsführung

    Der Senat kann auch nicht davon ausgehen, dass die Klägerin den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Streitjahr (1998) tatsächlich noch in Y hatte (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 2001 VI R 57/98, BFH/NV 2001, 1385).
  • FG Niedersachsen, 24.10.2005 - 3 K 1/04  

    Doppelte Haushaltsführung beim erstmaligen Einrichten einer eigenen Wohnung durch

    Dies ist zudem unabhängig vom Vorhandensein einer Zurechnungsperson in der bisherigen Wohnung möglich, wenn der Steuerpflichtige dort seinen Lebensmittelpunkt beibehält und sich dort regelmäßig aufhält, wenn auch jeweils mit Unterbrechungen durch die berufs- bzw. urlaubsbedingte Abwesenheit (u.a. Urteil des BFH vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, Seite 11; Urteil des BFH vom 27. April 2001 VI R 57/98, BFH/NV 2001, 1385 m.w.N.).

    Sie ist jedoch lediglich ein Indiz, das nur im Zusammenhang mit einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu einer zutreffenden Beurteilung führen kann (Urteil des BFH vom 27. April 2001 VI R 57/98, a.a.O.).

  • BFH, 23.03.2005 - VI B 137/04  

    Dienstreisen aus den alten Bundesländern in das Beitrittsgebiet

    Das FG ist bei der Prüfung der doppelten Haushaltsführung von dem in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entwickelten Grundsatz ausgegangen, dass die Bestimmung des Haupthausstandes nach den Gesamtumständen des Einzelfalles zu erfolgen habe, wobei die Anzahl der Familienheimfahrten lediglich ein Indiz darstelle (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 2001 VI R 57/98, BFH/NV 2001, 1385, sowie zuletzt Urteil vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFH/NV 2005, 133, m.w.N.).
mehr
  • BFH, 07.09.2001 - VI B 74/01  
    Die Frage, wo ein Alleinstehender seinen Lebensmittelpunkt hat, ist durch die bisherige Rechtsprechung des Senats dem Grundsatz nach geklärt (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 27. April 2001 VI R 57/98).
  • BFH, 07.09.2001 - VI B 75/01  
    Die Frage, wo ein Alleinstehender seinen Lebensmittelpunkt hat, ist durch die bisherige Rechtsprechung des Senats dem Grundsatz nach geklärt (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 27. April 2001 VI R 57/98).
  • FG München, 22.06.2006 - 15 K 857/03  

    Anrechnung von Liechtensteinischer Erwerbssteuer auf die deutsche Einkommensteuer

    Sie ist jedoch lediglich ein Indiz, das nur im Zusammenhang mit einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu einer zutreffenden Beurteilung führen kann (BFH-Urteil vom 27. April 2001 VI R 57/98, BFH/NV 2001, 1385).
  • FG München, 29.07.2002 - 1 K 3303/01  

    Fahrten zum Ort des Lebensmittelpunktes; Einkommensteuer 1998

    Auch eine kurze Dauer des Arbeitsverhältnisses, eine überdurchschnittliche Verweildauer während der jeweiligen Aufenthalte (zeitliche Komponente) und der Aufenthalt von Bezugspersonen des Arbeitnehmers am Ort der Zweitwohnung und ferner die (große) Entfernung zwischen beiden Wohnungen können Indizien dafür sein, dass die weiter entfernt gelegene Wohnung nach wie vor den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellt (Urteil des BFH vom 27.4.2001 VI R 57/98, BFH/NV 2001, 1385; vgl. auch Urteil des Finanzgerichts München vom 21.6.1995 1 K 1250/93, EFG 1996, 744).
  • FG Sachsen, 25.03.2002 - 3 K 2009/00  
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  • FG Sachsen-Anhalt, 25.03.2002 - 3 K 2009/00  

    Keine betriebliche Veranlassung einer doppelten Haushaltführung einer als freie

    Ein solcher Sachverhalt kann auch bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen gegeben sein (vgl. BFH, Urteil vom 27.04.2001, BFH/NV 2001, 1385).
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