Rechtsprechung
| BFH, 27.05.2004 - IV B 64/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NWB SteuerXpert START
FGO § 90 a
Auslegung eines Rechtsbehelfsbegehrens gegen einen Gerichtsbescheid - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Als "Berufung" bezeichneter Rechtsbehelf gegen Gerichtsschreiben als Antrag auf mündliche Verhandlung zu werten
Wird zitiert von ...
- BFH, 24.08.2005 - X B 73/05
Umdeutung unzulässiger Rechtsbehelf
Eine Umdeutung scheidet aber aus, wenn sowohl der nach der Erklärung eingelegte Rechtsbehelf als auch der für eine Umdeutung in Betracht zu ziehende Rechtsbehelf --wenn auch aus unterschiedlichen Gründen-- unzulässig sind (BFH-Beschluss vom 27. Mai 2004 IV B 64/04, juris Nr: STRE200450799).
Sie betreiben juristische Internetseiten?