Rechtsprechung
   BFH, 27.08.1970 - V R 159/66   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 100, 259
  • BStBl II 1971, 6



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Wird zitiert von ... (11)  

  • FG Düsseldorf, 06.10.2010 - 5 K 1818/08  

    Steuerbarkeit der Abgabe von Hotelschecks mit Preisvergünstigung; Hotelschecks;

    In der Rechtsprechung ist unstreitig, dass grundsätzlich auch die Leistungsbereitschaft als solche bereits Inhalt einer umsatzsteuerlichen Leistungsbeziehung sein kann (siehe u.a. Urteile BFH vom 01.10.1981 V R 34/76, UR 1982, 32 - "Kurtaxe", vom 09.05.1974 V R 128/71, BFHE 112, 430, BStBl II 1974, 530 - "Mitgliedsbeiträge an Lohnsteuerhilfeverein", und vom 27.08.1970 V R 159/66, BFHE 100, 259, BStBl II 1971, 6 - "Annahmeverzug bei Dienstverhältnissen" -, Urteil des FG München vom 25.06.2009 15 K 95/06, EFG EFG 2009, 2053; siehe auch Nieskens in Rau/Dürrwächter UStG - Kommentar § 3 Anm. 430 - Stichwort: "Leistungsbereitschaft - Annahmeverzug").

    Mit dem Begriff "Leistungsbereitschaft" ist in diesen Fällen nichts anderes als der generelle Vertragswillen des Unternehmers bezeichnet, also lediglich dessen Vorhaben, die bestellte Leistung auszuführen (siehe Urteil des BFH vom 27.08.1970 V R 159/66, BFHE 100, 259, BStBl II 1971, 6).

    Bei diesen Sachverhalten soll nach Ansicht des BFH die Leistungsbereitschaft bereits eine umsatzsteuerliche Leistung darstellen, auch wenn die Dienste nicht mehr erbracht (§ 615 BGB) oder die Waren - etwa wegen nachträglichen Untergangs (§ 324 Abs. 2 BGB) - nicht mehr geliefert, die Entgelte aber gleichwohl bezahlt werden müssen (Urteil des BFH vom 27.08.1970 V R 159/66, BFHE 100, 259, BStBl II 1971, 6).

    Auch für diesen Fall der fortbestehenden Entgeltsverpflichtung bei Annahmeverzug hat der BFH die Leistungsbereitschaft selbst als steuerbaren Umsatz beurteilt (Urteil des BFH vom 27.08.1970 V R 159/66, BFHE 100, 259, BStBl II 1971, 6; siehe auch Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.11.1987 18 U 97/87 , Fundstelle: JURIS; kritisch Nieskens in in Rau/Dürrwächter UStG - Kommentar § 3 Anm. 430 - Stichwort: "Leistungsbereitschaft").

  • BFH, 05.02.1998 - V R 65/97  

    Steuerausweis bei nicht ausgeführter Lieferung

    Das FG ließ die Revision wegen Abweichung vom Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. August 1970 V R 159/66 (BFHE 100, 259, BStBl II 1971, 6) zu.

    Nach BFHE 100, 259, BStBl II 1971, 6 sei auch die Bereitstellung gekaufter Ware eine selbständige Leistung mit der Folge, daß die Klägerin aus § 14 Abs. 3 UStG 1993 hafte, wenn sie die Ware wie im Streitfall letztlich nicht liefere.

  • BFH, 30.06.2010 - XI R 22/08  

    Bereitstellungsentgelte als pauschalierte Entschädigung nicht umsatzsteuerbar

    Zu Unrecht sei das FG unter Verweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. August 1970 V R 159/66 (BFHE 100, 259, BStBl II 1971, 6) davon ausgegangen, dass die Klägerin noch keine Leistung erbracht habe.
mehr
  • BFH, 20.04.1988 - X R 3/82  

    Leistungsaustausch im Umsatzsteuerrecht

    Der umsatzsteuerrechtliche Leistungsaustausch erfordert eine zielgerichtete, konkrete Leistung (vgl. dazu auch Popitz, Kommentar zum Umsatzsteuergesetz, 3. Aufl., 1928 S. 355 sowie die BFH-Urteile vom 27. August 1970 V R 159/66, BFHE 100, 259, 261, BStBl II 1971, 6, 8, und vom 12. November 1970 V R 52/67, BFHE 100, 340, 342, BStBl II 1971, 38, 39; ferner vom 16. Dezember 1965 V 242/63 U, BFHE 84, 499, BStBl III 1966, 181, 182; vom 31. Juli 1969 V 94/65, BFHE 96, 331, BStBl II 1969, 637, und vom 2. Oktober 1969 V R 163/66, BFHE 97, 263, BStBl II 1970, 111 f.).
  • BGH, 02.06.1987 - X ZR 39/86  

    Werkvertrag - Mehrwertsteuer auf Anspruch des Werkunternehmers

    1970 (BStBl II 1971, 6 ff.) die Umsatzsteuerpflicht in dem Fall, daß ein Werklieferungsvertrag vor Ausführung aufgehoben wurde (damals zu §§ 1 Nr. 1, 3 II UStG 1951).
  • FG Brandenburg, 26.04.1995 - 1 K 1228/94  

    Gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Rechnungsausstellung

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  • FG Hessen, 01.12.1999 - 6 K 2927/97  
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  • BFH, 09.05.1974 - V R 128/71  

    Beitragszahlungen an eine Interessenvereinigung von Lohnsteuerzahlern sind

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  • FG Niedersachsen, 03.04.2008 - 5 K 68/02  

    Bereitstellungsentgelte eines Speditionsunternehmens für kurzfristig abgesagte

    Auch der BFH hat in einer Entscheidung aus 1970 zum Werklieferungsvertrag entschieden, dass der nach Auflösung des Werklieferungsvertrags gezahlten Vergütung im Sinne des § 649 BGB jedenfalls dann keine Leistung des Unternehmers gegenübersteht, wenn dieser mit der Herstellung des Werks noch nicht begonnen hatte (BFH-Urt. v. 27.8.1970 - V R 159/66, BStBl II 1971, 6).
  • FG München, 22.11.2000 - 3 K 476/97  

    Kein Leistungsaustausch bei Verzicht auf Vertragserfüllung gegen Zahlung einer

    Denn die Klägerin hat mit dem Aufhebungsvertrag nicht auf den ihr aus dem Beratungsvertrag zustehenden wirtschaftlichen Wert der Honorarvereinbarung, sondern eben nur auf ihre weitere Auftragsdurchführung verzichtet (vgl. zu einem insoweit vergleichbaren Fall im Zusammenhang mit Werklieferungsverträgen BFH-Urteil vom 27. August 1970 V R 159/66, BStBl II 1971, 6).
  • FG Hessen, 05.08.1997 - 6 K 1470/96  
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