Rechtsprechung
| BFH, 27.08.1998 - III R 47/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
InvZulG 1993 § 6 Abs. 1 und 2 Satz 1; AO 1977 § 110
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Stellung des Antrags auf Investitionszulage durch berufsmäßigen Berater bei nicht zuständigem Finanzamt - Verspäteter Eingang in der Regel nicht unverschuldet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständiges Finanzamt für Investitionszulagen-Antrag
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zuständigkeit des Wohnsitz- Finanzamtes für den Antrag auf Investitionszulage
Kurzfassungen/Presse (2)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Zuständig für Antragstellung bei Investitionszulage
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 09.03.1995 - V 10/95
- BFH, 27.08.1998 - III R 47/95
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 187, 134
- BB 1999, 94
- DB 1999, 414
- BStBl II 1999, 65
Wird zitiert von ... (20)
- BFH, 14.09.1999 - III R 78/97
Wiedereinsetzung für Investitionszulagenantrag
Hat ein FA wiederholt in Verkennung seiner örtlichen Unzuständigkeit für vorhergehende Wirtschaftsjahre Investitionszulagen gewährt, so kann dem Anspruchsberechtigten unter Berücksichtigung der gesamten Umstände nach Treu und Glauben Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Antragsfrist zu gewähren sein, wenn ein für ein Folgejahr erneut bei diesem FA gestellter Zulagenantrag erst nach Ablauf der Antragsfrist an das örtlich zuständige FA weitergeleitet worden ist (Abgrenzung zum Urteil vom 27. August 1998 III R 47/95, BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65).Die Antragsfrist nach § 6 Abs. 1 InvZulG 1993 ist eine Ausschlußfrist, bei deren Versäumung nach § 110 AO 1977, der auch im Investitionszulagenrecht Anwendung findet (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 1 InvZulG 1993), Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. August 1998 III R 47/95, BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65 unter Ziff. 2. der Gründe, m.w.N.).
Bei solchen Vertretern kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Rechtslage in hohem Maße unsicher ist, die einzuhaltende Frist versäumt wurde, weil rechtlich vertretbare Überlegungen zu der Fristversäumung geführt haben, und schließlich trotz der Unsicherheit die Zweifel über die bestehende Frist bzw. die Möglichkeiten der Fristwahrung auch durch zumutbare Ausschöpfung bestehender Informationsmöglichkeiten nicht ausgeräumt werden konnten (Urteil des erkennenden Senats in BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65 unter Ziff. 2. a der Gründe, m.w.N., zur erstmaligen Verkennung der Zuständigkeit des Wohnsitz-FA für die Zulagengewährung 1992/1993).
Der Steuerpflichtige muß sich das Verschulden seines Beraters zurechnen lassen (§ 110 Abs. 1 Satz 2 AO 1977; Urteil des erkennenden Senats in BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65 unter Ziff. 2. e der Gründe, m.w.N.).
Anders als in den vom erkennenden Senat entschiedenen Fällen (Urteile in BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65, und in BFH/NV 1999, 368) hatte sich nämlich das FA Y bereits vor dem Streitjahr zweimal --entgegen der Gesetzeslage-- selber für zuständig gehalten.
- BFH, 03.02.2000 - III R 4/97
Atypisch stille Gesellschaft: Antrag auf Investitionszulage
Einen Antrag auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Antragsfrist hat der Kläger jedoch nicht gestellt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 27. August 1998 III R 47/95, BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65, Ziff. 2. der Gründe).Hinzu kommt, dass der betreffende Antrag durch die Weiterleitung an das für die Besteuerung des Einkommens des Klägers örtlich zuständige Wohnsitz-FA (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 1 AO 1977) bei letzterem erst am 1. Oktober 1993 und damit nicht mehr fristwahrend eingegangen wäre (s. dazu auch BFH-Urteil in BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65).
- BFH, 19.12.2000 - VII R 7/99
Einspruchseinlegung bei unzuständiger Behörde
Das Verschulden des Rechtsbehelfsführers liegt dann darin, dass er den Inhalt des (Haftungs-)Bescheides nicht vollständig zur Kenntnis genommen und die Rechtsbehelfsbelehrung nicht aufmerksam gelesen und beachtet hat (BFH in BFH/NV 1993, 219, und in BFHE 147, 303, BStBl II 1986, 908, sowie BFH-Urteil vom 27. August 1998 III R 47/95, BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65).
- BFH, 29.05.2000 - III B 11/00
Auslaufendes Recht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
b) Der erkennende Senat hat im Urteil vom 14. September 1999 III R 78/97 (BFHE 189, 273, BStBl II 2000, 37) in Abgrenzung zu seinem Urteil vom 27. August 1998 III R 47/95 (BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65) ausnahmsweise die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Antragsfrist als gerechtfertigt beurteilt, weil das in jenem Fall unzuständige Finanzamt (FA) aufgrund jahrelanger Verwaltungspraxis sowie besonderer vorliegender Umstände einen Vertrauenstatbestand geschaffen hatte, der es nach Treu und Glauben ausnahmsweise verbot, dem Kläger bzw. seinem steuerlichen Berater ein Verschulden am nicht fristgerechten Eingang des Investitionszulagenantrags anzulasten.Der Senat hat zugleich seine Rechtsprechung in dieser Entscheidung bestätigt, wonach grundsätzlich bei beratenen Steuerpflichtigen keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht komme, wenn die Frist deshalb versäumt wird, weil der Antrag bei dem unzuständigen --nur für die gesonderte Feststellung zuständigen-- Betriebsstätten-FA (vgl. § 6 Abs. 2 InvZulG 1996) eingereicht und dem zuständigen Wohnsitz-FA erst nach Fristablauf zugeleitet worden ist (vgl. Urteile des erkennenden Senats in BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65;… vom 27. August 1998 III R 15/96, BFH/NV 1999, 368).
- BFH, 09.12.1999 - III R 4/98
Investitionszulage: Wiedereinsetzung bei Irrtum über die Zuständigkeit
Wie der Senat in seinem Urteil vom 27. August 1998 III R 47/95 (BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65) dargelegt hat, ergibt sich in Fällen der hier vorliegenden Art aus § 6 Abs. 2 InvZulG 1991/1993 zweifelsfrei die Zuständigkeit des Wohnsitz-FA für die Einreichung des Investitionszulagenantrags (…vgl. auch Senatsurteil vom 27. August 1998 III R 15/96, BFH/NV 1999, 368).Der Senat hat in der genannten Entscheidung in BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65 ferner darauf hingewiesen, dass es sich bei dem InvZulG 1991 --Gleiches gilt für das mit dem InvZulG 1991 weitgehend übereinstimmende InvZulG 1993-- nicht lediglich um eine Fortschreibung des InvZulG 1986 oder auch der Investitionszulagenverordnung, sondern um eine grundlegende Neuregelung handelte.
- BFH, 29.11.2006 - VI R 48/05
Antragsveranlagung - "Zwei-Jahres-Frist" versäumt - was nun?
Irrtümer über das Wesen einer Ausschlussfrist oder über materielles Recht begründen dagegen eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht; denn in diesen Fällen kann dem Steuerpflichtigen oder seinem Berater zugemutet werden, von den Verfahrensrechten in der gebotenen Weise Gebrauch zu machen bzw. sich hierüber zu informieren (…BFH-Urteile in BFH/NV 2006, 1982, m.w.N.; vom 27. August 1998 III R 47/95, BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65;… vom 3. Juli 1986 IV R 133/84, BFH/NV 1986, 717;… Beschluss vom 8. Mai 1996 X B 166/95, BFH/NV 1996, 771). - BFH, 22.05.2006 - VI R 46/04
Wiedereinsetzung bei Unkenntnis der Antragsfrist nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 …
Denn nach der Rechtsprechung des BFH begründet die mangelnde Kenntnis über verfahrensrechtliche Fristen grundsätzlich nur bei berufsmäßigen Vertretern einen Verschuldensvorwurf (…BFH-Urteile vom 23. August 1995 II R 97/92, BFH/NV 1996, 358, und vom 27. August 1998 III R 47/95, BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65). - FG Köln, 28.04.2010 - 7 K 3373/08
Versäumen der Einspruchsfrist
Ausnahmsweise kommt eine Wiedereinsetzung auch bei einem Irrtum über materielles Recht in Betracht, wenn sich die Rechtslage als in hohem Maße unsicher erweist und es aufgrund rechtlich vertretbarer Erwägungen unterlassen wurde, den Rechtsbehelf fristgerecht einzulegen und darüber hinaus trotz der Unsicherheit die Zweifel über die bestehende Frist bzw. die Möglichkeiten der Fristwahrung auch durch die zumutbare Ausschöpfung bestehender Informationsmöglichkeiten nicht ausgeräumt werden konnten (vgl. BFH-Urteile vom 27. August 1998 III R 47/95, BFHE 187, 134, BStBl. II 1999, 65;… vom 20. Juni 1985 IV R 17/83, BFH/NV 1987, 343 und vom 14. September 1999 III R 78/97, BFHE 189, 273, BStBl. II 2000, 37;… BFH-Beschluss vom 28. August 2003 VII B 98/03, BFH/NV 2004, 376;… Klein/Rätke, AO, 10. Auflage 2009, § 110 Rn 15).In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass Irrtümer über das Wesen einer Frist oder über materielles Recht grundsätzlich keine Wiedereinsetzung begründen können (…vgl. etwa BFH-Beschluss vom 12. Juni 2007 VI B 14/07, BFH/NV 2007, 1626; BFH-Urteile vom 27. August 1998 III R 47/95, BFHE 187, 134, BStBl. II 1999, 65 …und vom 14. Dezember 1989 III R 116/85, BFH/NV 1990, 530, jeweils m.w.N.;… Klein/Rätke, AO, 10. Auflage 2009, § 110 Rn 18).
- BFH, 20.01.2003 - III B 73/02
InvZul; Auslegung zulagenrechtlicher Begünstigungstatbestände
Zur Frage der erstmaligen Verkennung der örtlichen Zuständigkeit des FA und der regelmäßig nicht in Betracht kommenden Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Antragsfrist hat der Senat im BFH-Urteil vom 27. August 1998 III R 47/95 (BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65), ferner im Urteil vom 27. August 1998 III R 15/96 (…BFH/NV 1999, 368, 369) ausführlich Stellung genommen. - BFH, 10.05.2005 - III B 153/04
Subventionsbetrug; Sachverhaltswürdigung des FG
Darüber hinaus steht die Entscheidung des FG auch nicht im Widerspruch zu den Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 27. August 1998 III R 47/95 (BFHE 187, 134, BStBl II 1999, 65). - BFH, 29.04.2002 - VIII B 13/02
- FG Hamburg, 04.06.2002 - III 128/01
Versäumung der Veranlagungs-Antragsfrist, unzuständiges Amt:
- FG München, 27.11.2007 - 13 K 1456/07
Rechtmäßigkeit einer aufgrund eines nicht eingelegten Einspruchs ergangenen …
- FG Niedersachsen, 05.05.2004 - 2 K 116/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung der Investitionszulage beim …
- FG Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 1 K 415/02
Keine Wiedereinsetzung in Einspruchsfrist bei Nichtigerklärung des Steuergesetzes
- FG Thüringen, 27.11.2002 - I 898/00
Hinreichende Bezeichnung der einzelnen Bestandteile einer Ladeneinrichtung in …
- FG Saarland, 27.09.2006 - 1 K 251/03
Einkommensteuer; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …
- FG München, 13.11.2006 - 8 K 3111/04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtum eines Steuerlaien über …
- FG Hamburg, 13.05.2003 - I 522/00
Zu den Voraussetzungen über die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen …
- FG Hamburg, 30.05.2007 - 3 K 256/06
Rechtsirrtum bei der Abgabe einer strafbefreienden Erklärung
