Rechtsprechung
| BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1
- Alpmann Schmidt
EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Einkommensteuer/Gewerbesteuer: Gewerbliche oder nichtgewerbliche Wohnungsvermietung - In GbR eingebrachter Grundstücksteil als wesentliche Betriebsgrundlage an GmbH und restlicher Teil von Eigentümern als Wohnungen vermietet - Unterscheidung zwischen gesamthänderischem Vermögen und Bruchteilseigentum - Keine Anwendung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abfärberegelung bei Besitz-GbR
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Einkünfte von Gesellschaftern einer Besitz-GbR aus Vermietung und Verpachtung außerhalb der Betriebsaufspaltung
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 08.09.1997 - 5 K 2580/95
- BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 186, 422
- NJW 1999, 743 (Ls.)
- NZM 1999, 89
- BB 1998, 2348
- DB 1998, 2401
- BStBl II 1999, 279
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 27.06.2006 - VIII R 31/04
Zuordnung von Sicherheiten zum notwendigen passiven Sonderbetriebsvermögen eines …
Im Streitfall fehlt es an einer derartigen zeitnahen unmissverständlichen Dokumentation der Widmung, unbeschadet der Frage, in welcher Form dies konkret erfolgen muss bzw. darf (zur Form BFH-Urteil vom 27. August 1998 IV R 77/97, BFHE 186, 422, BStBl II 1999, 279;… BFH-Beschluss vom 25. November 2004 XI B 66/04, BFH/NV 2005, 549, wonach dies nicht nur durch Aufnahme in die Bilanz im Rahmen des Jahresabschlusses geschehen kann, sondern z.B. auch in der laufenden Buchführung oder nachrichtlich in einer Sonderbilanz;… vgl. auch Schmidt/Wacker, a.a.O., § 15 Rz 530, m.w.N.). - BFH, 09.03.2000 - IV B 112/99
LuF; gewillkürtes BV; unterbrochene Bp
Das ist regelmäßig anzunehmen, wenn das Grundstück in der Bilanz als Betriebsvermögen ausgewiesen wird und wenn die Aufwendungen als betrieblicher Aufwand behandelt werden (Senatsurteil vom 27. August 1998 IV R 77/97, BFHE 186, 422, BStBl II 1999, 279). - BFH, 02.12.2005 - XI B 215/04
Betriebsaufspaltung: Mietrecht als wesentliche Betriebsgrundlage
Wie die Kläger selbst ausführen, hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 12. Oktober 1988 X R 5/86 (BFHE 154, 566, BStBl II 1989, 152) entschieden, dass eine sachliche Verflechtung im Falle einer Betriebsaufspaltung auch dann gegeben ist, wenn die an das Betriebsunternehmen verpachteten wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht im Eigentum des Besitzunternehmens stehen (vgl. auch BFH-Urteil vom 27. August 1998 IV R 77/97, BFHE 186, 422, BStBl II 1999, 279).
- FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3389/04
Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Betriebsaufspaltung; …
Da die Einbeziehung fremdvermieteten Grundbesitzes in das Betriebsvermögen eines Besitzunternehmens als gewillkürtes Betriebsvermögen zulässig ist (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1986 IV R 214/84, BFHE 148, 65, BStBl II 1994, 172; Urteil vom 27. August 1998 IV R 77/97 BFHE 186, 422, BStBl II 1999, 279), war es an sich unerheblich, dass Teile des Grundstücks später entgegen dem ursprünglichen Vorhaben fremd vermietet wurden. - FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3386/04
Gewerblicher Grundstückshandel: Grundstücke eines anderen Betriebsvermögens
Da die Einbeziehung fremdvermieteten Grundbesitzes in das Betriebsvermögen eines Besitzunternehmens als gewillkürtes Betriebsvermögen zulässig ist (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1986 IV R 214/84, BFHE 148, 65, BStBl II 1994, 172; Urteil vom 27. August 1998 IV R 77/97 BFHE 186, 422, BStBl II 1999, 279), war es an sich unerheblich, dass Teile des Grundstücks später entgegen dem ursprünglichen Vorhaben fremd vermietet wurden. - FG Bremen, 18.03.2004 - 1 K 388/02
Zuordnung einer Bürgschaftsverbindlichkeit zum notwendigen bzw. gewillkürten …
Zwar können nach ständiger Rechtssprechung des BFH diesem Wirtschaftsgüter zugeordnet werden, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind, die aber objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, den Betrieb der Personengesellschaft oder die Beteiligung des Mitunternehmers zu fördern (…vgl. BFH-Beschluss vom 09.03.2000 IV B 112/99, BFH/NV 2000, 1086 m.w.N.) Die Zuordnung des Wirtschaftsguts zur betrieblichen Sphäre setzt aber einen eindeutigen, nach außen manifestierten Widmungsakt des Steuerpflichtigen voraus; dabei muss der Ausweis als Betriebsvermögen vom Unternehmer durch eine unmissverständliche Beurkundung der Zuordnungsentscheidung dokumentiert werden (vgl. BFH-Urteile vom 20.04.1999 VIII R 63/96, BFHE 188, 358, BStBl. 1999, 466; vom 27.08.1998 IV R 77/97, BFHE 186, 422, BStBl. 1999, 279 m.w.N.), und zwar zeitnah (…BFH-Urteil vom 24.07.1990 VIII R 226/84, a.a.O., Ziff. 2. c) cc). - FG München, 26.06.2001 - 6 K 1228/95
Gewerbesteuermessbetrag 1988 bis 1990; Einkommensteuer 1988 bis 1990; …
Denn bei einem Widerspruch zwischen dem äußerlich erkennbaren Verhalten einerseits und einem wirklichen oder behaupteten Willen andererseits muss sich der Grundstückseigentümer an dem objektiven Erklärungswert eines äußerlich erkennbaren Verhaltens festhalten lassen (vgl. hierzu § 116 des Bürgerlichen Gesetzbuches;… BFH-Urteile in BFHE 133, 513 , BStBl II 1981, 731 , vom 27. Oktober 1993 XI R 5/93, BFH/NV 1994, 472, und vom 27. August 1998 IV R 77/97, BFHE 186, 422 , BStBl II 1999, 279 ).
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