Rechtsprechung
| BFH, 27.08.2008 - II R 36/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ErbStG § 30 Abs. 1 und 2, § 31
- Betriebs-Berater
Beendigung der Anlaufhemmung bei einer der Anzeigeerstattung nachfolgenden Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung
- openjur.de
Beendigung der Anlaufhemmung bei einer der Anzeigeerstattung nachfolgenden Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung
- Bundesfinanzhof
Beendigung der Anlaufhemmung bei einer der Anzeigeerstattung nachfolgenden Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung
- Simons & Moll-Simons
AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ErbStG § 30 Abs. 1 und 2, § 31
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Festsetzungsfrist bei der Schenkungsteuer - Ende der Anlaufhemmung bei einer der Anzeigeerstattung nachfolgenden Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung - Kein Vorrang der Anzeige bei nachfolgender Steuererklärung wegen unterschiedlicher Zwecksetzungen
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beendigung der Anlaufhemmung bei einer der Anzeigeerstattung nachfolgenden Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Beendigung der Anlaufhemmung bei einer der Anzeigeerstattung nachfolgenden Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung
Kurzfassungen/Presse (4)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Ablaufhemmung bei Anzeigeerstattung gemäß § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG
- ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Amtliche Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung wirkt sich auf Anlaufhemmung aus
- deubner-steuern.de (Kurzinformation)
Schenkungsteuererklärung: Der Abgabezeitpunkt ist entscheidend!
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Verjährungsfrist für die Erbschaftsteuer
Besprechungen u.ä. (2)
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
AO 1977 § 170 Abs 2 Nr 1, ErbStG § 30, ErbStG § 31
Anlaufhemmung; Anzeige; Festsetzungsverjährung; Schenkung; Schenkungsteuer; Steuererklärung; Verjährung - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BGH v. 27.8.2008 - II R 36/06 (Beginn der Festsetzungsfrist der Schenkungsteuer)" von RegDir. Winfried Hartmann, original erschienen in: ErbStB 2008, 348 - 349.
Verfahrensgang
- FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3097/02
- BFH, 27.08.2008 - II R 36/06
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 222, 83
- NJW-RR 2009, 82
- DB 2008, 2406
- BStBl II 2009, 232
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 17.08.2009 - II B 172/08
Beendigung der Anlaufhemmung durch unvollständige Anzeige
Die Abhängigkeit der Anlaufhemmung von der Voraussetzung des Bestehens einer Steuererklärungspflicht verhindert, dass der Steuerpflichtige durch --ggf. gezielt-- verspätete Abgabe seiner Erklärung den Handlungszeitraum des FA verkürzt (BFH-Entscheidungen vom 7. Dezember 1999 II B 79/99, BFHE 190, 220, BStBl II 2000, 233; vom 27. August 2008 II R 36/06, BFHE 222, 83, BStBl II 2009, 232). - FG Düsseldorf, 03.11.2011 - 11 K 1849/10 Die Anlaufhemmung endet nach Erstattung der Anzeige und nachfolgender Aufforderung zur Erklärungsabgabe daher erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, dass auf den Besteuerungszeitpunkt folgte (vgl. BFH-Urteile vom 27.08.2008 II R 36/06, BStBl II 2009, 232 und II R 37/06, BFH/NV 2009, 173;… ebenso Banniza in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO Kommentar, § 170 Rdnr. 46;… Rüsken in Klein, AO Kommentar, 10. Auflage, § 170 Rdnr. 6;… a.A. Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO Kommentar, § 170 Rdnr. 15a).
Sinn und Zweck der Anlaufhemmung ist es, dem Finanzamt ausreichend Zeit für eine Prüfung der Steuererklärung und die anschließende Steuerfestsetzung zu gewähren (vgl. BFH-Urteile vom 27.08.2008 II R 36/06, BStBl II 2009, 232 und II R 37/06, BFH/NV 2009, 173;… Rüsken in Klein, AO Kommentar, 10. Auflage, § 170 Rdnr. 6).
- FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3097/02
Beginn der Festsetzungsfrist bei Anzeige von Schenkungsvorgängen
BFH : II R 36/06.
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