Rechtsprechung
   BFH, 27.09.2005 - XI B 123/04   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 5/07 R  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumen der Klagefrist - Wiedereinsetzung -

    Wenn jedoch durch die Büroorganisation nicht sichergestellt ist, dass eine am Samstag eingegangene Sendung auch den Eingangsstempel dieses Samstags und nicht den des darauffolgenden Werktages erhält, ist durch diesen Organisationsmangel ein Potential für Fehler bei der Fristberechnung geschaffen worden (BFH Beschluss vom 27. September 2005 - XI B 123/04 - Juris RdNr 10; Beschluss vom 8. November 2006 - VII R 20/06 - Juris RdNr 9), welches sich auch gerade hier realisiert hat.
  • BFH, 15.05.2006 - VII B 27/06  

    Wiedereinsetzung - Fristversäumung

    Das FG hat die Klageabweisung --abgesehen davon, dass es wegen der Beweiskraft der Postzustellungsurkunde (vgl. dazu Senatsurteil vom 2. Juni 1987 VII R 36/84, BFH/NV 1988, 170; Beschluss vom 27. September 2005 XI B 123/04, BFH/NV 2006, 301, m.w.N.) die Versäumung der Klagefrist als erwiesen ansah-- auch darauf gestützt, dass die Voraussetzungen nach § 56 Abs. 2 FGO, also die Einhaltung der zweiwöchigen Frist für den Wiedereinsetzungsantrag, nicht erfüllt seien.
  • FG Köln, 13.06.2007 - 11 K 3243/06  

    Anforderungen an das Wirksamwerden und die Bekanntgabe eines Steuerbescheides;

    Nach der BFH-Rechtsprechung begründeten Postzustellungsurkunden den vollen Beweis der in ihnen bezeugten Tatsachen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4.6.1993 V B 9/93, BFH/NV 1993, 183, undvom 27.9.2005 XI B 123/04, BFH/NV 2006, 301), im Streitfall die Bekanntgabe an die Kläger am 7.11.2005 durch Einlegung der angefochtenen Steuerbescheide in deren Hausbriefkasten.
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