Rechtsprechung
| BFH, 27.10.1993 - I R 25/92 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Simons & Moll-Simons
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Statistische Auswertung von Lizenzverträgen - Keine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung - Kein Anspruch auf Unterlassung der Weitergabe von statistischen Daten
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Informationelle Selbstbestimmung und Amtshilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufnahme eines US-Lizenzvertrages in die Lizenzkartei des Bundesamtes für Finanzen
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Informationelle Selbstbestimmung und Amtshilfe
- Betriebs-Berater
Kein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei statistischen Auswertungen durch das Bundesamt für Finanzen
- Betriebs-Berater
Kein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei statistischen Auswertungen durch das Bundesamt für Finanzen
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 172, 488
- NJW 1994, 2246
- BB 1994, 267
- BB 1994, 419
- BB 1994, 624
- DB 1994, 663
- BStBl II 1994, 210
Wird zitiert von ... (13)
- BFH, 17.10.2001 - I R 103/00
Veranlagungszeitraum
Dies widerspricht der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die die Nennung derartiger Daten grundsätzlich für zulässig und damit auch für verwertbar gehalten hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. September 1976 III B 12/76, BFHE 120, 270, BStBl II 1977, 196; vom 21. Mai 1982 III B 32/81, BFHE 136, 141, BStBl II 1982, 604; BFH-Urteile in BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226; vom 27. Oktober 1993 I R 25/92, BFHE 172, 488, BStBl II 1994, 210). - BFH, 08.04.2008 - VIII R 61/06
Zulässigkeit einer Außenprüfung bei zur Verschwiegenheit verpflichteten und zur …
Eine solche vorbeugende Unterlassungsklage ist jedoch nur -ausnahmsweise- dann zulässig, wenn substantiiert und in sich schlüssig dargetan wird, durch ein bestimmtes, künftig zu erwartendes Handeln einer Behörde in eigenen Rechten verletzt zu sein, und dass ein Abwarten der tatsächlichen Rechtsverletzung unzumutbar sei, weil die Rechtsverletzung dann nicht oder nur schwerlich wiedergutzumachen sei (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1993 I R 25/92, BFHE 172, 488, BStBl II 1994, 210, m.w.N.). - BFH, 01.07.2010 - IV R 34/07
Selbständigkeit der Feststellung eines Veräußerungsgewinns in einem …
b) Mangels Änderung des Klagebegehrens beinhaltet der Revisionsantrag auch keine im Revisionsverfahren gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 FGO unzulässige Klageänderung; Klageänderung ist die Änderung des Gegenstands des Klagebegehrens während der Rechtshängigkeit (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1993 I R 25/92, BFHE 172, 488, BStBl II 1994, 210, m. w. N.).
- FG Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 V 37/96
AO § 208 Abs. 1 Nr. 3, § 30a, § 194 Abs. 3
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 13.01.2006 - I B 35/05
Spontanauskunft in die Russische Förderation
Das Zustimmungsgesetz zum DBA ist --auch mit Blick auf die in Art. 26 Abs. 1 Sätze 3, 4 und Abs. 3 DBA-Russland bestimmten Geheimhaltungs- bzw. Datenschutzregelungen-- ausreichende Eingriffsgrundlage für die auf einen Einzelfall bezogene und vom Steuerpflichtigen in ihrer Relevanz für die ausländische Besteuerung einschätzbare Auskunft (s. allgemein Senatsurteil vom 27. Oktober 1993 I R 25/92, BFHE 172, 488, BStBl II 1994, 210, in II.A.2.c der Gründe; BMF-Schreiben in BStBl I 1999, 228, Tz. 1.4.2;… wohl auch Oldiges in Menck/Ritter u.a., Internationale Steuerauskunft und deutsches Verfassungsrecht, 1987, S. 86, 101;… a.A.: Hendricks, Internationale Informationshilfe im Steuerverfahren, 2004, S. 169 f.). - FG Köln, 26.02.2004 - 2 K 1993/02
Auskunftsersuchen
Diese vorbeugende Unterlassungsklage ist weiterhin nur zulässig, wenn der Kläger substantiiert und in sich schlüssig dartut, durch ein bestimmtes, künftig zu erwartendes Handeln einer Behörde in seinen Rechten verletzt zu sein, und dass ein Abwarten der tatsächlichen Rechtsverletzung unzumutbar sei, weil die Rechtsverletzung dann nicht oder nur schwerlich wieder gutzumachen ist (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1993 - I R 25/92, BFHE 172, 488). - FG Köln, 20.09.2007 - 2 K 938/07
Zulässigkeit der Erteilung von Spontanauskünften durch ein deutsches Finanzamt an …
Zum anderen kommt auch eine vorbeugende Unterlassungsklage vorliegend nicht in Betracht (vgl. bereits Beschluss des Senates vom 15.01.2007 im Verfahren 2 V 3018/06): Eine Unterlassungsklage ist nur zulässig, wenn die im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Rechtsschutzmöglichkeiten zum wirkungsvollen Schutz der Rechte des betreffenden Beteiligten nicht ausreichen, insbesondere ein Abwarten einer diese Rechtsschutzmöglichkeiten eröffnenden tatsächlichen Rechtsverletzung unzumutbar ist, weil die Rechtsverletzung dann nicht oder nur schwer wiedergutzumachen ist (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1993 I R 25/92, BStBl II 1994, 210). - FG Köln, 21.03.2011 - 7 K 4596/07
Das angekündigte Nichterscheinen und der neue Prozessbevollmächtigte
Eine vorbeugende Unterlassungsklage - die auch auf das Unterlassen eines (künftigen) Handelns der Behörde durch Verwaltungsakt gerichtet sein kann (…vgl. Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 40 FGO Rn 28;… von Beckerath, in: Beermann/Gosch, AO/FGO, § 40 FGO Rn 126) - ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn vom Kläger substantiiert und in sich schlüssig dargelegt wird, dass er durch ein bestimmtes, künftig zu erwartendes Handeln einer Behörde in seinen Rechten verletzt werde, und dass ein Abwarten der tatsächlichen Rechtsverletzung für ihn unzumutbar sei, weil die Rechtsverletzung nicht oder nur schwerlich wiedergutzumachen wäre (vgl. BFH-Urteile vom 8. April 2008 VIII R 61/06, BFHE 220, 313; BStBl. II 2009, 579 und vom 27. Oktober 1993 I R 25/92, BFHE 172, 488; BStBl. II 1994, 210 m.w.N.;… Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 40 FGO Rn 28;… von Beckerath, in: Beermann/Gosch, AO/FGO, § 40 Rn 126). - FG Düsseldorf, 03.07.2002 - 4 V 3074/02
Auskunftsersuchen; Passbehörde; Steuerrückstand; Steuergeheimnis; Einstweilige …
Eine vorbeugende Unterlassungsklage ist nur zulässig, wenn die im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Rechtsschutzmöglichkeiten - insbesondere eine Anfechtungsklage und eine Fortsetzungsfeststellungsklage sowie die Aussetzung der Vollziehung - zum wirkungsvollen Schutz der Rechte des Beteiligten nicht ausreichen, weil ein Abwarten einer diese Rechtschutzmöglichkeiten eröffnenden tatsächlichen Rechtsverletzung unzumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - I R 25/92 - BStBl II 1994, 210; Urteil vom 19. März 1998 - VII R 73/97 - Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFHE) 186, 179). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 12 B 34.10
Kein Anspruch auf Informationszugang zum Sachleistungskonsum der Abgeordneten des …
Insofern erscheint es grundsätzlich möglich, Informationen mit einem ursprünglich personenbezogenen Charakter so aufzubereiten, dass sie ihren Charakter als personenbezogene Daten verlieren (so in BFH NJW 1994, 2246). - FG Sachsen, 17.07.2008 - 2 K 23/07
Berechtigung der Finanzbehörde zur Ermittlung von Geschäftsdaten eines Bauträgers …
- FG Düsseldorf, 03.07.2002 - 4 V 3074/02 AE(KV)
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 12 B 40.11
Informationsanspruch; Abgeordnete des Deutschen Bundestages; Amtsausstattung; …
