Rechtsprechung
   BFH, 27.10.2005 - VI B 73/05   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • FG Hessen, 24.06.2005 - 9 K 445/03
  • BFH, 27.10.2005 - VI B 73/05



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Wird zitiert von ...  

  • FG München, 30.03.2007 - 8 K 5168/04  

    Berücksichtigung einer doppelten Haushaltsführung in Form wöchentlicher

    Erforderlich für eine doppelte Haushaltsführung ist demnach eine Aufsplitterung der normalerweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte (vgl. BFH, Urteil vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - VI B 73/05 BFH/NV 2006, 295).

    Gemäß dieser kontinuierlich von der Rechtsprechung angewandten Auslegung (vgl. BFH, BStBl II 1975, 459; BFH/NV 2006, 295 wie vor), deren Auffassung der Senat teilt, tritt nur dann, wenn ein Arbeitnehmer getrennt von seiner Familie und seinem Hausstand an seinem Beschäftigungsort wohnt, eine Aufsplitterung der üblicherweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte ein, die die Anerkennung der sich hieraus ergebenden Mehraufwendungen als Werbungskosten rechtfertigt.

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