Rechtsprechung
   BFH, 27.12.2004 - IV B 16/03   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • NWB SteuerXpert START

    EStG §§ 2, 15
    Liebhaberei bei Förderung der sportlichen Aktivitäten eines Familienmitglieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Liebhaberei - Sportförderung von Angehörigen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BFH, 18.12.2008 - IV B 8/08  

    Grenzen der richterlichen Hinweispflicht

    Sie wäre umso mehr erforderlich gewesen, als das FG keine Hinweise geben muss, was noch vorgetragen werden könnte, um einer abweisungsreifen Klage wenigstens zur Schlüssigkeit zu verhelfen (Senatsbeschluss vom 27. Dezember 2004 IV B 16/03, BFH/NV 2005, 1078).
  • BFH, 03.03.2006 - IV B 127/04  

    Beweiserhebung; Sachaufklärung

    Fehlt es jedoch an einem ordnungsgemäßen Beweisantrag oder wird lediglich Beteiligtenvernehmung angeboten, ist das Gericht nicht verpflichtet, Hinweise zu erteilen, wie der aus seiner Sicht unzutreffende Vortrag eines Beteiligten glaubhafter dargestellt werden könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Dezember 2004 IV B 16/03, BFH/NV 2005, 1078).
  • BFH, 15.07.2008 - I B 12/08  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; rechtliches Gehör

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt nicht, dass das Gericht die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten umfassend erörtert (z.B. BFH-Urteil vom 31. Juli 1991 VIII R 23/89, BFHE 165, 398, BStBl II 1992, 375) bzw. die einzelnen für seine Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte im Voraus andeutet (z.B. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2004 IV B 16/03, BFH/NV 2005, 1078).
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  • BFH, 27.03.2007 - IV B 151/05  

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch nicht darin gesehen werden, dass das FG keinen Erörterungstermin abgehalten und den Klägern keinen Hinweis auf die Notwendigkeit weiterer Beweismittel erteilt hat (vgl. auch Senatsbeschluss vom 27. Dezember 2004 IV B 16/03, BFH/NV 2005, 1078).
  • BFH, 20.04.2006 - IV B 148/04  
    Die Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter kommt nur dann als Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 1 FGO in Betracht, wenn die Übertragung willkürlich war (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Dezember 2004 IV B 16/03, BFH/NV 2005, 1078, II.II.6 der Gründe, und vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 119 Rz. 5 a, m.w.N.).
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