Rechtsprechung
| BFH, 28.03.2000 - VIII R 68/96 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus Kapitalvermögen - Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung an eigene GmbH - Aufwendungen können unabhängig von der Beteiligungsquote absetzbar sein - Quotale und überquotale Nutzungsüberlassung
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unentgeltliche Nutzungsüberlassung an eine GmbH
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Abzug von Aufwendungen bei unentgeltlicher Überlassung eines Wirtschaftsguts an GmbH durch Gesellschafter
- Betriebs-Berater
Abzug von Aufwendungen bei unentgeltlicher Überlassung eines Wirtschaftsguts an GmbH durch Gesellschafter
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 21.08.1996 - 11 K 152/92
- BFH, 28.03.2000 - VIII R 68/96
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 191, 505
- NJW-RR 2000, 1564 (Ls.)
- BB 2000, 1773
- BB 2001, 26
- DB 2000, 1738
Wird zitiert von ... (37)
- BFH, 25.07.2000 - VIII R 35/99
Zinseinnahmen GesellschafterDarlehen
In einem solchen Fall können nach der Rechtsprechung des Senats in dem Urteil vom 28. März 2000 VIII R 68/96 (BFHE 191, 505) die Zinsaufwendungen dann nicht zu einem über die Beteiligungsquote des Gesellschafters hinausgehenden Bruchteil bei seinen Einkünften aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 und Nr. 2 EStG eingreift.Wegen der weiteren Einzelheiten der Begründung wird auf den Inhalt des Urteils in BFHE 191, 505 Bezug genommen.
Dieses Urteil betrifft einen nicht vergleichbaren Sachverhalt, weil es sich dort anders als im Urteilsfall in BFHE 191, 505 und im Streitfall nicht um eine Familien-GmbH gehandelt hat.
- FG Münster, 23.03.2011 - 7 K 2793/07
Zusammenhang mit hälftig steuerfreien Einnahmen
Zur Begründung seiner Rechtsauffassung bezog sich das FG Bremen auf ein - noch vor Einführung des § 3c Abs. 2 EStG ergangenes - Urteil des BFH, wonach im Fall einer Betriebsaufspaltung die Aufwendungen des Gesellschafters für ein der Betriebsgesellschaft unentgeltlich zur Nutzung überlassenes Wirtschaftsgut grundsätzlich mit dem Gewinn der Betriebsgesellschaft sowie den hieraus resultierenden Beteiligungserträgen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (BFH-Urteil vom 28.3. 2000 VIII R 68/96, BFHE 191, 505, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2000, 1278).Nach Auffassung des Senats ist der von § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG vorausgesetzte wirtschaftliche Zusammenhang zu den dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Einnahmen darin zu sehen, dass sowohl eine Minderung als auch ein Verzicht auf Pachteinnahmen zu einer Verminderung der Zahlungsverbindlichkeiten der GmbH bei gleichzeitig für sie fortbestehendem Nutzungsvorteil und damit zu einer Erhöhung des Gewinns der GmbH führt, an dem der Gesellschafter nach Maßgabe der Gewinnausschüttung teilnimmt (vgl. BFH-Urteil vom 28.3. 2000 VIII R 68/96, BFHE 191, 505, BFH/NV 2000, 1278).
Auch nach der - vor Einführung des § 3c Abs. 2 EStG ergangenen - Rechtsprechung des BFH kommt es in Betracht, einen im Gesellschaftsverhältnis begründeten Veranlassungszusammenhang zu verneinen, wenn der Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person im eigenwirtschaftlichen Interesse auf eine Forderung gegenüber der Gesellschaft verzichtet (BFH-Beschluss vom 9.6. 1997 GrS 1/94, BFHE 183, 187, BStBl. II 1998, 307; BFH-Urteil vom 28.3. 2000 VIII R 68/96, BFHE 191, 505, BFH/NV 2000, 1278).
Jedenfalls steht ein eigenwirtschaftliches Interesse nicht im Vordergrund, wenn der Verzicht einem Fremdvergleich nicht standhält (BFH-Urteil vom 28.3. 2000 VIII R 68/96, BFHE 191, 505, BFH/NV 2000, 1278).
- BFH, 02.05.2001 - VIII R 32/00
Fahrtkosten eines GmbH-Gesellschafters
Wegen der weiteren Einzelheiten des Werbungskostenabzugs bei einem disquotalen Gesellschafterbeitrag verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Urteile vom 28. März 2000 VIII R 68/96 (BFHE 191, 505) und in BFHE 193, 264.
- BFH, 26.11.2008 - X R 23/05
Erstmalige Bilanzaufstellung für einen "nicht erkannten Gewerbebetrieb" in einem …
Die Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren; zuständig ist deshalb das Gericht des ersten Rechtszugs, im Streitfall das FG (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 2000 VIII R 68/96, BFHE 191, 505, 517, m.w.N.). - BFH, 20.06.2012 - IX R 67/10
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - …
Der Antrag der Kläger, die Hinzuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, ist im Revisionsverfahren unzulässig (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 28. März 2000 VIII R 68/96, BFHE 191, 505; vom 14. Mai 2009 IV R 47/07, BFHE 225, 116, BStBl II 2009, 900). - BFH, 14.05.2009 - IV R 47/07
Steuerrecht - Zur Berechnung des Durchschnittssatzgewinns bei Wohnraumvermietung
Zuständig ist daher das FG als Gericht des ersten Rechtszuges (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 28. März 2000 VIII R 68/96, BFHE 191, 505, unter 4. der Gründe;… Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 139 Rz 121, jeweils m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 12.10.2006 - 6 K 202/06
Kürzungen der Aufwendungen für ein Betriebsgrundstück, das im Rahmen einer …
Im Bericht über die Außenprüfung vom 24. September 2004 nahm der Prüfer unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. März 2000 VIII R 68/96 (…in Sammlung der nicht amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2000, 1426) sowie unter Anwendung von § 3c Abs. 2 EStG bei den geltend gemachten Aufwendungen für das unentgeltlich überlassene Betriebsgrundstück folgende Korrekturen vor:.Ein fremder Dritter, der über seine Beteiligungsquote hinaus einen Beitrag zugunsten der Kapitalgesellschaft erbringt, wird hierzu üblicherweise nur bereit sein, wenn er hierfür einen Ausgleich von den Mitgesellschaftern erhält (BFH-Urteil vom 28. März 2000 VIII R 68/96, a.a.O.).
Während im Falle der entgeltlichen Nutzungsüberlassung der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und den steuerpflichtigen Pachteinnahmen besteht, ergibt sich dieser bei der unentgeltlichen Überlassung aus dem Streben, Beteiligungserträge zu erzielen (BFH-Urteil vom 28. März 2000 VIII R 68/96, a.a.O.;… Unternehmer-Informationsdienst Ausgabe 11, November 2004, S. 24).
- FG Bremen, 27.04.2006 - 1 K 204/05
Betriebsausgabenabzug - Betriebsaufspaltung: Führt Mietverzicht zum …
In der unentgeltlichen Überlassung des Grundstücks ...Straße an die GmbH liegt keine verdeckte Einlage, da der mit einer unentgeltlichen Überlassung verbundene Nutzungsvorteil bei der GmbH nicht einlagefähig ist (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Urteil des BFH vom 28.03.2000 VIII R 68/96 BFHE 191, 505 , DStR 2000, 1426).Die Aufwendungen der Klägerin für das an die GmbH unentgeltlich überlassene Grundstück stellen grundsätzlich Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG dar, da die Aufwendungen für das überlassene Grundstück auf die Erzielung von gewerblichen Beteiligungsverträgen gerichtet ist, vgl. Urteil des BFH vom 28.03.2000 VIII R 68/96 a.a.O.
Der BFH hat in seinem Urteil vom 28.03.2000 ( VIII R 68/96 a.a.O.) entschieden, dass im Fall einer Betriebsaufspaltung die Aufwendungen des Gesellschafters für ein Wirtschaftsgut, das er einer Kapitalgesellschaft unentgeltlich zur Nutzung überlässt, grundsätzlich mit den Einkünften wirtschaftlich zusammenhängen, die der Gesellschafter aus der GmbH erwartet.
- BFH, 18.04.2012 - X R 5/10
Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf …
Dies beruhe auf der Überlegung, dass der von dem Gesellschafter gewährte Nutzungsvorteil in der Regel den Gewinn der Kapitalgesellschaft erhöhe, an dem der Gesellschafter nach Maßgabe der Gewinnausschüttung teilnehmen und - je nach Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen - entsprechende betriebliche oder private Beteiligungserträge erzielen könne (…vgl. Urteile vom 24. Mai 1989 I R 45/85, BFH/NV 1989, 697; vom 28. März 2000 VIII R 68/96, BFHE 191, 505; vom 25. Juli 2000 VIII R 35/99, BFHE 193, 264, BStBl II 2001, 698, und vom 2. Mai 2001 VIII R 32/00, BFHE 195, 302, BStBl II 2001, 668). - BFH, 18.04.2012 - X R 7/10
Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf …
Dies beruhe auf der Überlegung, dass der von dem Gesellschafter gewährte Nutzungsvorteil in der Regel den Gewinn der Kapitalgesellschaft erhöhe, an dem der Gesellschafter nach Maßgabe der Gewinnausschüttung teilnehmen und - je nach Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen - entsprechende betriebliche oder private Beteiligungserträge erzielen könne (…vgl. Urteile vom 24. Mai 1989 I R 45/85, BFH/NV 1989, 697; vom 28. März 2000 VIII R 68/96, BFHE 191, 505; vom 25. Juli 2000 VIII R 35/99, BFHE 193, 264, BStBl II 2001, 698, und vom 2. Mai 2001 VIII R 32/00, BFHE 195, 302, BStBl II 2001, 668). - BFH, 29.03.2007 - IV R 14/05
Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen: Wirksamkeit der Mitteilung gemäß § …
- BFH, 09.02.2011 - IV R 37/08
Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn …
- BFH, 26.04.2012 - IV R 44/09
Verkauf von Betriebsvermögen des Gesellschafters an Zebragesellschaft; keine …
- FG Nürnberg, 14.06.2010 - 1 K 994/07
Hälftige Berücksichtigung der in Zusammenhang mit einem der Betriebs-GmbH …
- BFH, 20.04.2004 - VIII R 13/03
Betriebsaufspaltung: sachliche Verflechtung
- BFH, 08.06.2011 - I R 90/10
Investitionsabzugsbetrag: Investitionsabsicht und Dokumentationserfordernis - …
- BFH, 06.03.2003 - IV R 21/01
PersG; Darlehen der Gesellschaft an teilweise beteiligungsidentische KapG
- BFH, 28.01.2009 - X R 36/07
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem Objekt?
- FG Düsseldorf, 08.11.2002 - 1 K 5974/99
Pflichtteil - Grundstücksübertragung an Erfüllungs statt
- BFH, 10.03.2005 - X B 182/03
Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
- BFH, 28.01.2009 - X R 35/07
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem Objekt?
- BFH, 19.04.2005 - VIII R 27/03
VEK-Bescheid - kein Grundlagenbescheid für ESt-Bescheid
- FG Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 10 K 235/98
Lohnaufwendungen für eine Sekretärin, die sowohl für ein Einzelunternehmen als …
- FG Münster, 22.08.2001 - 12 K 6919/99
Schuldzinsen für die Refinanzierung von Gesellschafterdarlehen als Werbungskosten …
- BFH, 10.09.2003 - III R 29/02
Übereinstimmende Erledigungserklärung, Kostenentscheidung
- BFH, 09.03.2004 - X B 141/03
Fremdvergleich: Transfer von Werten zwischen nahen Angehörigen über eine KapG
- BFH, 16.11.2005 - VII R 2/05
Erledigung der Hauptsache: Kostenentscheidung
- BFH, 27.04.2006 - V R 1/05
Notwendigkeit der Zuziehung eines Vertreters im Vorverfahren
- BFH, 23.07.2003 - II R 17/03
Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung
- BFH, 24.05.2011 - I R 104/10
Verbindlichkeiten aus unechtem Provisions-Factoring als gewerbesteuerliche …
- FG Düsseldorf, 28.02.2007 - 7 K 6571/04
Erzielung von gewerblichen Einkünften aufgrund der Betriebsaufspaltung; …
- FG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - 2 K 1424/06
Betriebsaufspaltung; Teilwertabschreibung auf Forderungen des Besitzunternehmens …
- BFH, 19.07.2011 - IV R 40/08
Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als …
- BFH, 04.05.2011 - VIII B 143/10
Grundstücksbezogene Aufwendungen als Werbungskosten bei Kapitaleinkünften eines …
- FG Düsseldorf, 11.05.2000 - 14 K 2643/96
Erbauseinandersetzung; Betriebsvermögen; Pflichtteilsberechtigte; Aufnahme als …
- FG Düsseldorf, 21.08.1996 - 11 K 152/92
- FG Hessen, 01.03.2011 - 6 K 1493/04
Zulässiger Betriebsausgabenabzug auch ohne Durchführung eines Fremdvergleichs bei …
