Rechtsprechung
   BFH, 28.05.2009 - III R 8/06   

Volltextveröffentlichungen (12)

mehr
  • openjur.de

    Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG 2002 ist kein kindergeldschädlicher Bezug; Abgrenzung zwischen Rücklage und Sonderabschreibung

  • Betriebs-Berater

    Rücklagenbildung ist nicht Sonderabschreibung gleichzusetzen

  • Bundesfinanzhof

    Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG 2002 ist kein kindergeldschädlicher Bezug - Abgrenzung zwischen Rücklage und Sonderabschreibung

  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG 2002 ist kein kindergeldschädlicher Bezug - Abgrenzung zwischen Rücklage und Sonderabschreibung

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der von einem Kind gebildeten und bei seinen gewerblichen Einkünften als Betriebsausgaben abgezogen Rücklagen i.R.d. Ermittlung kindergeldschädlicher Einkünfte und Bezüge

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG 2002 ist kein kindergeldschädlicher Bezug - Abgrenzung zwischen Rücklage und Sonderabschreibung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Rücklagenbildung ist nicht Sonderabschreibung gleichzusetzen

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rücklagenbildung ist nicht Sonderabschreibung gleichzusetzen

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeld - Ansparabschreibung kein Bezug im kindergeldrechtlichen Sinn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld und Ansparrücklage

mehr
  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ansparabschreibung ist beim Kindergeld-Grenzbetrag nicht zu berücksichtigen

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Kindergeld und Investitionsabzugsbetrag

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Kindergeld und Rücklagen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ansparrücklage mindert kindergeldunschädliches Einkommen

  • steuertipps.de (Kurzinformation)

    Die Ansparabschreibung erhöht nicht das Kindeseinkommen - trotzdem lauert Gefahr

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 4, EStG § 2 Abs 2, EStG § 7g Abs 3
    Ansparrücklage; Bezüge; Einkünfte; Kindergeld

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 225, 141
  • NJW 2009, 2975
  • BB 2009, 1804
  • DB 2009, 1801
  • BStBl II 2010, 346



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

  • FG Köln, 20.08.2009 - 10 K 1180/06  

    Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen i.R.d. Einkommensteuerfestsetzung;

    Diese Begriffsbestimmung gilt nach dem BVerfG-Beschluss vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02 (BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260) grundsätzlich auch für den Begriff der Einkünfte in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG (BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 III R 8/06, zur Veröffentlichung bestimmt; ferner BFH-Urteile vom 26. September 2007 III R 4/07, BFHE 219, 112, BStBl II 2008, 738, vom 25. September 2008 III R 29/07, BFH/NV 2009, 372).

    In dieser Wertung sieht sich das Gericht auch durch das zur Veröffentlichung bestimmte BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 III R 8/06 bestätigt, in welchem der BFH eine nach den Grundsätzen des § 7g Abs. 3 EStG gebildete Ansparrücklage einkunftsmindernd anerkennt und es - mangels gesetzlicher Vorschrift - auch ablehnt, eine solche Rücklage entsprechend § 32 Abs. 4 Satz 4 EStG 2002 als Bezug anzusetzen.

  • BFH, 04.08.2011 - III R 22/10  

    Erbschaft nach einem Elternteil kein kindergeldrechtlicher Bezug - Bezug i. S.

    Einkünfte sind solche i. S. von § 2 Abs. 2 EStG, zu den Bezügen gehören alle Zuflüsse in Geld oder Naturalleistungen, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkünfteermittlung erfasst werden (z. B. Senatsurteile vom 29. Mai 2008 III R 33/06, BFH/NV 2008, 1664; vom 28. Mai 2009 III R 8/06, BFHE 225, 141, BStBl II 2010, 346).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.09.2012 - 2 K 34/11  

    Die Beteiligten streiten über Kindergeld für das Jahr 2007.

    aa.) Bezüge im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sind alle Zuflüsse in Geld oder Naturalleistungen, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkünfteermittlung erfasst werden (BFH-Urteil vom 28. Mai 2009, III R 8/06, BStBl II 2010, 346).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht