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   BFH, 28.06.2000 - I B 87/99   

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Wird zitiert von ...  

  • BFH, 05.07.2001 - III B 84/00  

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; InvZulG § 2

    Angesichts dieser Rechtsprechung hätte die vorliegende Rechtssache grundsätzliche Bedeutung nur gewinnen können, wenn die Klägerin neue Gesichtspunkte geltend gemacht hätte, die in der Rechtsprechung des BFH bisher nicht berücksichtigt worden sind (BFH-Beschluss vom 28. Juni 2000 I B 87/99, BFH/NV 2000, 1489).
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