Rechtsprechung
| BFH, 28.07.1999 - II R 83/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Simons & Moll-Simons
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Bewertung von Jungschweinen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vieheinheit für Jungschweine
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Viehzuschlag bei der Einheitsbewertung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
- Betriebs-Berater
Viehzuschlag bei der Einheitsbewertung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 24.09.1996 - I 301/93
- BFH, 28.07.1999 - II R 83/96
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 189, 529
- BB 1999, 2550
- BB 2000, 33
- DB 1999, 2452
- BStBl II 1999, 815
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 16.12.2009 - II R 45/07
Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei gemeinschaftlicher …
Ist dies nicht der Fall, sondern wurden wie im vorliegenden Fall Jungtiere zur Weiterzucht gekauft, sind diese Jungtiere ebenfalls in VE umzurechnen und diese VE von den VE für die fertigen Mastschweine abzuziehen (BFH-Urteil vom 28. Juli 1999 II R 83/96, BFHE 189, 529, BStBl II 1999, 815).Der Finanzverwaltung steht es wegen der Gesetzesbindung (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes) jedenfalls dann nicht zu, für die Jungtiere durch Verwaltungsvorschriften einen anderen Umrechnungsschlüssel vorzusehen als Anlage 1 zum BewG, wenn sich dies zulasten des Steuerpflichtigen auswirkt (vgl. BFH-Urteile vom 13. Juli 1989 V R 110-112/84, BFHE 158, 157, BStBl II 1989, 1036, und in BFHE 189, 529, BStBl II 1999, 815).
b) Die von der Klägerin zugekauften Jungschweine sind aufgrund ihres Gewichts von über 20 kg als "Läufer" i. S. der Anlage 1 zum BewG anzusehen (BFH-Urteil in BFHE 189, 529, BStBl II 1999, 815) und daher mit dem Faktor 0, 06 in VE umzurechnen.
- FG Niedersachsen, 20.09.2007 - 1 K 242/04
Bewertungsverfahren für Mastgesellschaften nach § 51a BewG
Diese Einschätzung hat inzwischen auch der BFH übernommen(Urteil vom 28. Juli 1999 II R 83/96, BStBl II 1999, 815).
