Rechtsprechung
   BFH, 28.07.2003 - III B 129/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • NWB SteuerXpert START

    AO § 110; InvZulG § 6
    Wiedereinsetzung in die versäumte investitionszulagenrechtliche Antragsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf InvZul; Wiedereinsetzung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)



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Wird zitiert von ... (9)  

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  • BFH, 20.04.2006 - VII B 108/05  

    Kfz-Steuer: Fahrzeug zum Ausbringen von Klärschlamm

    a) An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Frage für das Urteil des FG nicht entscheidungserheblich war oder auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung der Frage geboten erscheinen lassen (BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 III B 129/02, BFH/NV 2003, 1610).
  • BFH, 30.06.2004 - III B 6/04  

    Verspätetes Vorbringen

    Gibt es zu der betreffenden Rechtsfrage bereits Entscheidungen des BFH, so ist insbesondere zu begründen, weshalb trotzdem weiterer oder ggf. erneuter Klärungsbedarf bestehe (BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 III B 129/02, BFH/NV 2003, 1610).
  • BFH, 21.04.2005 - III B 40/04  

    InvZul; Rückforderung; Vertrauensschutz

    Zur Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage ist auszuführen, inwiefern die aufgeworfene Frage für das Urteil des Finanzgerichts (FG) entscheidungserheblich sein kann; zur Klärungsbedürftigkeit ist vorzutragen, dass der Beschwerdeführer bereits vorhandene Rechtsprechung zu den für grundsätzlich gehaltenen Rechtsfragen berücksichtigt und weshalb seiner Ansicht nach diese Rechtsprechung bisher keine Klärung gebracht habe (Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 2002 III B 22/02, BFH/NV 2002, 1421, m.w.N.; vom 28. Juli 2003 III B 129/02, BFH/NV 2003, 1610).
  • FG Sachsen, 24.06.2009 - 7 K 178/07  

    Erlöschen eines Anspruchs auf Vergütung der Mineralölsteuer wegen Ablaufs der

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 28.07.2003 III B 129/02) rechtfertige eine Verhaltensweise der Finanzbehörde, die beim Steuerpflichtigen ein schützenswertes Vertrauen erwecke, sogar im Falle eines Mitverschuldens des Anspruchsberechtigten eine Wiedereinsetzung in die Antragsfrist.
  • FG München, 17.07.2008 - 14 K 2222/07  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Klage eines nicht deutsch sprechenden

    Voraussetzung ist allerdings, dass er Zweifel, die bei ihm hätten aufkommen müssen, rechtzeitig klärt (BFH-Beschluss vom 20. Februar 2001 IX R 48/98, a.a.O.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 III B 129/02, BFH/NV 2003, 1610).
  • FG München, 01.10.2009 - 11 K 175/09  

    Keine Nichtigkeit bei Schätzung von Einkünften von 0 Euro trotz erheblicher

    Irrtümer über materielles Recht begründen grundsätzlich keine Wiedereinsetzung, denn dem Steuerpflichtigen kann zugemutet werden, sich über sein Einspruchsrecht zu informieren (BFH - Beschluss vom 28.07.2003 III B 129/02, BFH/NV 2003, 1610; Tipke/Kruse Kommentar zur AO, § 110 Rz. 45).
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