Rechtsprechung
   BFH, 28.08.2008 - VI R 35/05   

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2

  • Betriebs-Berater

    Zur Abziehbarkeit der Aufwendungen von Führungskräften für Seminare zur Persönlichkeitsentfaltung

  • openjur.de

    Zur Abziehbarkeit der Aufwendungen von Führungskräften für Seminare zur Persönlichkeitsentfaltung

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  • Bundesfinanzhof

    Zur Abziehbarkeit der Aufwendungen von Führungskräften für Seminare zur Persönlichkeitsentfaltung

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2

  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zur Abziehbarkeit der Aufwendungen von Führungskräften für Seminare zur Persönlichkeitsentfaltung

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1 S. 2
    Zur Abziehbarkeit der Aufwendungen von Führungskräften für Seminare zur Persönlichkeitsentfaltung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Zur Abziehbarkeit der Aufwendungen von Führungskräften für Seminare zur Persönlichkeitsentfaltung

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse als Werbungskosten

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse können zu Werbungskosten führen

  • IWW (Pressemitteilung)

    Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse können zu Werbungskosten führen

mehr
  • IWW (Kurzinformation)

    Aus- und Fortbildung - Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse

  • IWW (Kurzinformation)

    Aus- und Fortbildung - Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Leitsatz und Auszüge)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2
    Abziehbarkeit der Aufwendungen von Führungskräften für Seminare zur Persönlichkeitsentfaltung [Steuerrecht]

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für Seminare zur Persönlichkeitsentfaltung können Werbungskosten sein

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Seminar zur Persönlichkeitsentwicklung

  • anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse als Werbungskosten absetzbar

  • deubner-steuern.de (Pressemitteilung)

    Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse können zu Werbungskosten führen

  • deubner-steuern.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für Seminare als Werbungskosten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für Seminare als Werbungskosten

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Aufwendungen für Seminare zur Persönlichkeitsentfaltung können Werbungskosten sein

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1
    Fortbildung; Kommunikation; Kosten der Lebensführung; Persönlichkeitsentwicklung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 223, 1
  • DB 2008, 2518
  • BStBl II 2009, 108



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BFH, 21.04.2010 - VI R 5/07  

    Werbungskosten bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise - Aufwendungen für

    Einer (ausschließlich) beruflichen Veranlassung steht nicht schon entgegen, dass die im beruflichen Interesse gewonnenen Erkenntnisse auch im privaten Bereich angewendet werden können (Senatsentscheidungen vom 17. Juli 1992 VI R 12/91, BFHE 168, 567, BStBl II 1992, 1036; vom 28. August 2008 VI R 35/05, BFHE 223, 1, BStBl II 2009, 108).
  • BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08  

    Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes

    Fehlt die nachvollziehbare Ableitung der Folgerungen aus den tatsächlichen Feststellungen, so liegt entweder ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor, der als Fehler der Rechtsanwendung zu beachten ist, oder ein gleichermaßen beachtlicher Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 3 FGO (Senatsurteil vom 28. August 2008 VI R 35/05, BFHE 223, 1, BStBl II 2009, 108).
  • FG Nürnberg, 25.07.2012 - 3 K 376/11  
    Aufwendungen für einen Lehrgang sind demnach als Werbungskosten abziehbar, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht (vgl. BFH-Urteile vom 28. August 2008 VI R 44/04, BFHE 222, 566, BStBl II 2009, 106; und VI R 35/05, BStBl II 2009, 108).

    Der Teilnehmerkreis ist damit als homogen anzusehen, wenn die Teilnehmer zwar unterschiedlichen Berufsgruppen angehören, aber in ihren jeweiligen Berufsgruppen Führungspositionen innehaben und aufgrund dieser Leitungsfunktionen an einer Verbesserung ihrer Kommunikationsfähigkeit (z.B. durch NLP-Kurse) oder der Befassung mit Problemfeldern von Führungskräften aus unterschiedlichen Berufen (Supervision Kurse) interessiert sind (vgl. BFH-Urteile vom 28. August 2008 VI R 44/04, BFHE 222, 566, BStBl II 2009, 106 und VI R 35/05, BFHE 223, 1, BStBl II 2009, 108; Schmidt/Loschelder, EStG, 31. Auflage, § 12 Rz. 25 "Persönlichkeitsentfaltung").

    Der Senat kann nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung und Auswertung der vorgelegten Unterlagen nicht feststellen, dass in den Kursen Lösungsmöglichkeiten oder -ansätze für die konkreten Arbeitsplatzsituationen der einzelnen Teilnehmer erarbeitet werden (BFH-Urteil vom 28. August 2008 a.a.O. in BStBl II 2009, 108).

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  • BFH, 09.12.2010 - VI R 42/09  

    Werbungskosten eines Pfarrers anlässlich einer Pilgerwallfahrt und

    Einer (ausschließlich) beruflichen Veranlassung steht im Übrigen nicht schon entgegen, dass die im beruflichen Interesse gewonnenen Erkenntnisse auch im privaten Bereich angewendet werden können (Senatsentscheidungen vom 17. Juli 1992 VI R 12/91, BFHE 168, 567, BStBl II 1992, 1036; vom 28. August 2008 VI R 35/05, BFHE 223, 1, BStBl II 2009, 108).
  • FG Münster, 27.11.2009 - 4 K 1802/08  

    Kosten eines persönlichkeitsbildenden Lehrgangs

    Besondere Bedeutung für die Entscheidung, ob eine berufliche Veranlassung vorliegt, haben im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung die Lehrinhalte, ihre konkrete Anwendung in der beruflichen Tätigkeit, der Ablauf des Lehrgangs sowie der Kreis der teilnehmenden Personen als Indizien (BFH Urteil vom 28.08.2008 VI R 35/05, BStBl. II 2009, 108 mit weiteren Nachweisen).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - 3 K 1240/10  

    Aufwendungen für ein Theologiestudium als Fortbildungskosten

    Ob der Steuerpflichtige Bildungsaufwendungen aus beruflichem Anlass tätigt, oder ob es sich um privat veranlasste Aufwendungen handelt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 28. August 2008 - VI R 35/05, BStBl. II 2009, 108).
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