Rechtsprechung
| BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Aufgabe oder Unterbrechung eines Gewerbebetriebs - Bei jederzeitiger Wiederaufnahmemöglichkeit anzunehmende Absicht der Wiederaufnahme: Unterbrechung - Aufgabe nur durch eindeutige Aufgabeerklärung - Übertragung von Gesellschaftsvermögen in Privatvermögen eines Gesellschafters - Zurechnung des Entnahmegewinns - Bei Begünstigtem durch Änderung der Gewinnverteilung - Bei allen Gesellschaftern nach vereinbarter Schenkung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Übergang eines Gewerbebetriebs zur Vermögensverwaltung Betriebsunterbrechung oder Betriebsaufgabe?
- Betriebs-Berater
Übergang eines Gewerbebetriebs zur bloßen Grundstücksverwaltung: Betriebsunterbrechung oder Betriebsaufgabe?
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 179, 75
- NJW-RR 1996, 1500
- BB 1996, 192
- BB 1996, 40
- DB 1996, 70
- BStBl II 1996, 276
Wird zitiert von ... (85)
- BFH, 26.02.1997 - X R 31/95
Betriebsunterbrechung oder Betriebsaufgabe
Eine Betriebsunterbrechung und damit ein Aufschub der nach § 16 Abs. 3 EStG für den Fall der Betriebsaufgabe vorgeschriebenen Aufdeckung stiller Reserven kommt nicht in Betracht, wenn der Unternehmer seine werbende Tätigkeit einstellt und keine wesentlichen Betriebsgrundlagen mehr vorhanden sind, die einem später identitätswahrend fortgeführten Betrieb dienen könnten (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276).Die Einstellung kann sich auch als Betriebsunterbrechung darstellen, die den Fortbestand des Betriebs unberührt läßt (BFH-Urteile in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276).
Die Rechtsprechung lehnt es indes ab, dem Steuerpflichtigen "ewiges Betriebsvermögen" zu belassen (Urteile in BFH/ NV 1996, 877, und in BFHE 179, 75, 79, BStBl II 1996, 276, unter 1.).
Hierzu hat der IV. Senat in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276 klargestellt, daß den bislang höchstrichterlich entschiedenen Fällen Sachverhalte zugrundegelegen haben, bei denen wesentliche Betriebsgrundlagen zerstört, veräußert oder aufgegeben worden waren.
Die Möglichkeit einer Fortführung ist im Regelfall gegeben, wenn "steuerverhaftetes" und jederzeit verwertbares Vermögen eines gewerblichen Grundstückshandels vorhanden ist; so lag es in dem vom IV. Senat in seinem Urteil in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276 entschiedenen Fall.
- BFH, 17.04.1997 - VIII R 2/95
Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung
Die Betriebsunterbrechung in beiden Gestaltungen setzt die Absicht voraus, den Betrieb künftig wiederaufzunehmen (BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; BFH-Urteile vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, 278).Veräußert der Steuerpflichtige jedoch bestimmte, für die Fortführung des Betriebes unerläßliche Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens, geht das übrige Betriebsvermögen, insbesondere ein vermietetes Grundstück, auch ohne eine ausdrücklich dahingehende Erklärung in das Privatvermögen über (vgl. BFH-Urteile in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, 278 - zur Zwangsentnahme - in DStRE 1997, 285, m. w. N.;… in BFH/NV 1993, 358, 359, m. w. N.;… in BFH/NV 1992, 659).
b) Wird nur das Betriebsgrundstück, ggf. in Verbindung mit Betriebsvorrichtungen, verpachtet, so liegt allenfalls dann eine Betriebsverpachtung vor, wenn das Grundstück die alleinige wesentliche Betriebsgrundlage darstellt (BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, 277 und 279;… BFH/NV 1992, 227, 228;… BFH/NV 1992, 659;… BFH/NV 1993, 233, 234;… BFH/NV 1993, 358, 359, m. w. N.;… BFH-Urteile vom 27. März 1987 III R 214/83, BFH/NV 1987, 578, 579; in BFHE 140, 526, BStBl II 1984, 474, 479).
Bereits die fehlende Nutzungsüberlassung des gesamten Maschinenparks als zumindest einer wesentlichen Betriebsgrundlage hat zu einer 'Zwangsentnahme' der übrigen Wirtschaftsgüter, insbesondere des Betriebsgrundstücks, geführt mit der Folge, daß nach der unstreitigen Einstellung der werbenden gewerblichen Tätigkeit durch X die Nutzungsüberlassung des bis dahin betrieblich genutzten Grundstücks zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, 278, m. w. N.).
- FG Düsseldorf, 14.08.2003 - 11 K 3786/00
Aufgabegewinn; Betriebsverpachtung; Betriebsaufspaltung; Identitätswahrende …
So sei eine Zwangsentnahme dann nicht anzunehmen, wenn ein Unternehmen seine gewerbliche Tätigkeit einstelle, jedoch die Absicht bestehe, den Betrieb künftig mit einem anderen Tätigkeitsbereich wiederaufzunehmen (BFH-Urteil vom 28. September 1995 IV R 39/94, BStBl II 1996, 226).Keine Betriebsaufgabe trotz Einstellung der werbenden gewerblichen Tätigkeit liegt - neben dem Fall der Betriebsverpachtung - jedoch auch dann vor, wenn der Unternehmer bei Einstellung der werbenden Tätigkeit die Absicht hat, den Betrieb später fortzuführen - subjektives Tatbestandsmerkmal - und die zurückbehaltenen Wirtschaftsgüter es erlauben, den Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in gleichartiger oder ähnlicher Weise wiederaufzunehmen - objektives Tatbestandsmerkmal - (sog. Betriebsunterbrechung im engeren Sinne; vgl. BFH-Urteile vom 11. Mai 1999 VIII R 72/96, BFHE 188, 397, DStR 1999, 1184; BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276;… Reiß, in: Kirchhof, EStG, 2. Aufl. 2002, § 16 Rn. 319).
Eine solche Betriebsunterbrechung und damit keine Betriebsaufgabe hat der 1. Senat des BFH in einem Fall angenommen, in dem die gewerbliche Tätigkeit einer Personengesellschaft aufgegeben wurde, die Vermietung von Grundstücken an verschiedene Mieter jedoch fortgeführt wurde, und die Gesellschaft dem Finanzamt gegenüber erklärt hatte, sie werde den Betrieb bei sich bietender Gelegenheit wiederaufnehmen (vgl. BFH-Urteile vom 25. Mai 1977 I R 93/75, BFHE 122, 296, BStBl II 1977, 660; BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276).
Der 10. Senat des BFH schließt sich im Grundsatz unter Bezugnahme auf die Entscheidung des 4. Senates vom 28. September 1995 (BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276) den Rechtsgrundsätzen zu den Voraussetzungen einer Betriebsunterbrechung i. e. S. an (…BFH-Urteil vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561, Beschluss vom 03. April 2001 X B 87/00, BFH/NV 2001, 1383).
Hinsichtlich der Dauer einer Betriebsunterbrechung ist in der jüngeren höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass diese allgemein, d. h. für alle Betriebe, nicht auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt ist (BFH-Urteile BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276; BFHE 188, 397, DStR 1999, 1184;… Beschluss vom 7. Oktober 1998, VIII B 43/97, BFH/NV 1999, 350).
Dies ergebe sich aus der Parallelität der Betriebsverpachtung und der Betriebsunterbrechung i. e. S., die als Unterfälle der Betriebsunterbrechung gleichen Grundsätzen folgen müssten (vgl. BFH-Urteil BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276).
- BFH, 28.08.2003 - IV R 20/02
Abgrenzung Betriebsaufgabe/Betriebsverpachtung
f) Wird nur das Betriebsgrundstück, ggf. in Verbindung mit Betriebsvorrichtungen, verpachtet, so liegt nur dann eine Betriebsverpachtung vor, wenn das Grundstück die alleinige wesentliche Betriebsgrundlage darstellt (BFH-Urteile vom 13. Dezember 1983 VIII R 90/81, BFHE 140, 526, BStBl II 1984, 474, 479;… vom 27. März 1987 III R 214/83, BFH/NV 1987, 578, 579; vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, 277 und 279; in BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388; vom 11. Mai 1999 VIII R 72/96, BFHE 188, 397, BStBl II 2002, 722).Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276 darauf hingewiesen, dass die Betriebsverpachtung einen Unterfall der Betriebsunterbrechung darstellt.
- BFH, 11.05.1999 - VIII R 72/96
Ruhender Betrieb bei fehlgeschlagener Betriebsaufspaltung
Das ist nicht nur dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung vorliegen, sondern u.a. auch dann, wenn ein Gewerbetreibender den seinem bisherigen Betrieb das Gepräge gebenden Grundbesitz vermögensverwaltend vorhält (vgl. --für Personengesellschaft-- BFH-Urteile vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, und --für Einzelunternehmer-- vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561) oder die Vermietung von bisher zum Betriebsvermögen gehörendem Grundbesitz wie bisher fortführt und sich weder aus den äußerlich erkennbaren Umständen eindeutig ergibt, daß der Betrieb endgültig aufgegeben werden soll, noch eine eindeutige Erklärung dieses Inhalts gegenüber dem FA abgegeben worden ist (BFH-Urteile vom 25. Mai 1977 I R 93/75, BFHE 122, 296, BStBl II 1977, 660, und vom 16. Dezember 1997 VIII R 11/95, BFHE 185, 205, BStBl II 1998, 379).Das gilt auch für die Betriebsunterbrechung durch schlichtes Ruhen des Betriebs (BFH-Urteile in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276; in BFHE 185, 205, BStBl II 1998, 379).
Das gilt auch für die Streitjahre; weder kann aus der bloßen Angabe von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in den Steuererklärungen auf eine --konkludente-- Betriebsaufgabeerklärung geschlossen werden (BFH-Urteil in BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388, unter II. 2. a der Gründe), noch kann dem im weiteren Verfahren vertretenen Standpunkt, sie habe den Gewerbebetrieb bereits früher aufgegeben, der eindeutige Wille der Klägerin entnommen werden, sie wolle die stillen Reserven nunmehr aufdecken (BFH-Urteil in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, vor 2. der Gründe).
- BFH, 26.04.2000 - III B 47/99
Verletzung des rechtlichen Gehörs; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und …
Liegt aber Betriebsvermögen vor, so kommt es auf die Kriterien nicht an, anhand derer die bloße Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel abgegrenzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, 278).Bei einem ruhenden gewerblichen Grundstückshandel bleibt die Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen unberührt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, 279, wo eine Unterbrechung der gewerblichen Tätigkeit über einen längeren Zeitraum --zwischen 11 bis 14 Jahren-- als insoweit unerheblich beurteilt worden ist).
Wie bereits ausgeführt (oben 2. a), hat der BFH im Urteil in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, 278 erkannt, dass auch eine längerfristige Unterbrechung eines gewerblichen Grundstückshandels für dessen Fortbestand steuerrechtlich unschädlich sei (vgl. ebenfalls BFH-Urteil vom 17. April 1997 VIII R 2/95, BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388, und im Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, 374), dass es denkbar sei, dass zum Betriebsvermögen eines Grundstückshandels gehörende Grundstücke während der Zeit ihrer Vermietung zum Anlagevermögen gehörten und erst im Zeitpunkt ihrer Veräußerung (wieder) zu Umlaufvermögen würden.
Diese für die Betriebsverpachtung entwickelte Rechtsprechung hat der BFH (vgl. Urteil in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, 279) in gleicher Weise für die Fälle der Betriebsunterbrechung angewendet, d.h. eine steuerrechtlich wirksame Betriebsaufgabe erfordert eine entsprechende Aufgabeerklärung des Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt.
- BFH, 07.10.1998 - VIII B 43/97
Nichterhebung angebotener Beweise; Rüge mangelnder Sachaufklärung
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hält die Beantwortung der Rechtsfrage für grundsätzlich bedeutsam, ob die vom IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in dessen Urteil vom 28. September 1995 IV R 39/94 (BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276) entwickelten Grundsätze als eine Abkehr von den Äußerungen desselben Senats im Urteil vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89 (BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392) zu werten seien oder ob die frühere der beiden genannten Entscheidungen, wonach eine Betriebsunterbrechung nur vorliegen könne, wenn der Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums nach den äußerlich erkennbaren Umständen wieder aufgenommen werden könne, als der "Grundsatz" zu verstehen sei, von dem es Ausnahmen gebe, wie etwa beim in der später genannten Entscheidung in Rede stehenden gewerblichen Grundstückshandel.Im späteren Urteil in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276 hat der IV. Senat des BFH diese Grundsätze dahingehend präzisiert, daß die Dauer der Betriebsunterbrechung (der "überschaubare Zeitraum" im in dem Urteil in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392 gemeinten Sinne) entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung nicht auf zwei Jahre beschränkt sei.
Entgegen der von der Klägerin angedeuteten Auffassung sind die vorstehend skizzierten Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276 nicht auf den dort u.a. in Rede stehenden gewerblichen Grundstückshandel beschränkt.
Die von der Klägerin herausgestellte Aussage des FG, daß eine zeitliche Grenze für die Betriebsunterbrechung grundsätzlich nicht bestehe und der Betrieb "beispielsweise auch erst in der nächsten Generation wieder aufgenommen werden (könne)", deckt sich mit der vom BFH inzwischen wiederholt bestätigten, unter 1. skizzierten Aussage der Entscheidung in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276 (unter 1., vorletzter Absatz der Gründe), die --wie unter 1. dargelegt-- wiederum lediglich eine Präzisierung der im vermeintlichen Divergenzurteil desselben Senats in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392 enthaltenen Ausführungen bedeuten.
Insbesondere angesichts der ihm spätestens in der mündlichen Verhandlung vor dem FG bekanntgewordenen neueren Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, von welchem dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem FG eine Kopie überreicht wurde) mußte der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin auch ohne ausdrücklichen Hinweis des FG gewärtigen, daß das Gericht eine Betriebsunterbrechung möglicherweise nicht schon allein wegen des langen Zeitraumes von 25 Jahren verneinen werde.
- BFH, 18.09.2002 - X R 28/00
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel
dd) Das FG hat übersehen, dass die vom Kläger im Jahr 1990 vorgenommene Umgestaltung der zuvor auf die spezifischen Bedürfnisse des Gasstätten- und Saunabetriebs zugeschnittenen Erdgeschossräume in zwei Wohnungen nach den von der ständigen Rechtsprechung des BFH zur Betriebsverpachtung im Ganzen entwickelten Grundsätzen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, unter 1. der Gründe, m.w.N.; Senatsurteile vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561, unter 3. a und b der Gründe, m.w.N., …und vom 21. August 1996 X R 78/93, BFH/NV 1997, 226, unter III. 2. b der Gründe;… vgl. ferner auch Senatsbeschluss vom 8. Mai 2000 X B 142/99, BFH/NV 2001, 16, unter 2. c der Gründe, mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des BFH;… Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz. 700, m.w.N.) zwangsläufig zu einer "Betriebsaufgabe" geführt hat. - BFH, 29.03.2007 - IV R 72/02
Gesellschafterbezogenes Abzugsverbot für Zinsen, die durch eine Finanzierung von …
Da aber nicht nur die Entnahme von Sonderbetriebsvermögen, sondern auch diejenige von Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens --als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasster Vorgang-- Gegenstand einer individuellen Tatbestandsverwirklichung ist und demgemäß (in aller Regel) dazu führt, dass der Entnahmewert des Wirtschaftsguts vom Kapitalanteil (bzw. Kapitalkonto) des Mitunternehmers abgeschrieben wird, der die Entnahme getätigt hat (vgl. --einschließlich Entnahme bei Familiengesellschaften-- BFH-Urteile vom 19. Januar 1993 VIII R 128/84, BFHE 170, 511, BStBl II 1993, 594; vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276), ist es folgerichtig, auch den insoweit auslegbaren Wortlaut des § 4 Abs. 4a Sätze 2 bis 4 EStG 1999 dahin zu konkretisieren, dass die Gewinnhinzurechnung gesellschafterbezogen zu ermitteln ist. - BFH, 14.03.2006 - VIII R 80/03
Betriebsunterbrechung bei dem vormaligen Besitzunternehmen
(2) Für die Betriebsunterbrechung im engeren Sinne (grundlegend dazu: BFH-Urteile vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, und vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561) gilt nichts anderes.aa) Die Annahme eines ruhenden Gewerbebetriebs außerhalb der Betriebsverpachtung setzt voraus, dass bei Einstellung der werbenden Tätigkeit oder beim Wegfall der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung die Absicht des Steuerpflichtigen besteht, den Betrieb später fortzuführen und dass die zurückbehaltenen Wirtschaftsgüter es erlauben, den Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276; in BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561; in BFHE 188, 397, BStBl II 2002, 722, m.w.N., …und vom 20. Juni 2000 VIII R 18/99, BFH/NV 2001, 31).
- BFH, 18.03.1999 - IV R 65/98
Umfang eines landwirtschaftlichen Betriebs
- BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06
Verschwinden des Betriebsinhabers führt nicht zu sofortiger Betriebsaufgabe
- BFH, 16.12.1997 - VIII R 11/95
Sonderbetriebsvermögen bei ruhendem Gewerbebetrieb
- BFH, 25.07.2000 - VIII R 46/99
Unternehmensnachfolge - Überführung aus der Gesamthand in das Vermögen eines …
- BFH, 26.06.2003 - IV R 61/01
Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs
- BFH, 15.11.2006 - XI R 6/06
Verhältnis Betriebsvermögen/Privatvermögen bei Tod eines Selbstständigen; …
- BFH, 05.05.2004 - XI R 7/02
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel: Was zählt zur Drei-Objekt-Grenze?
- BFH, 11.02.1999 - III R 112/96
Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen; Betriebsaufgabe?
- FG Hessen, 11.07.2005 - 9 K 4059/99
Betriebsaufgabe: ruhender Gewerbebetrieb - wesentliche Betriebsgrundlagen
- BFH, 11.10.2007 - X R 39/04
Wesentliche Betriebsgrundlagen bei einer Betriebsverpachtung im Ganzen - …
- FG Baden-Württemberg, 14.05.1999 - 9 K 27/94
- BFH, 11.03.2003 - IX R 77/99
Steuerrecht - Unterscheidung private Vermögensverwaltung und Gewebebetrieb
- BFH, 03.04.2001 - X B 87/00
- BFH, 30.12.2003 - IV B 21/01
Klagebefugnis eines Mitunternehmers
- BFH, 18.06.1998 - IV R 56/97
Betriebsunterbrechung bei Betriebsverpachtung
- BFH, 12.05.2011 - IV R 36/09
Anforderungen an die Revisionsbegründung - Revisionsbegründung durch Bezugnahme …
- FG Hessen, 16.05.2006 - 8 K 4239/03
Betriebsaufgabe - branchenfremde Verpachtung - langjährige Betriebsunterbrechung
- BFH, 27.08.2004 - IV B 173/03
Grundsätzliche Bedeutung; BV bei Nutzungsänderung der bisher landwirtschaftlich …
- BFH, 19.11.2007 - VIII B 70/07
Keine Divergenz bei fehlender Identität des Sachverhalts - Keine Zulassung der …
- BFH, 28.10.1999 - VIII R 42/98
Darlehenszinsen als Sonderbetriebsausgaben
- BFH, 20.01.1999 - IV B 99/98
Betriebsfortführung trotz Verpachtung der landwirtschaftlichen Nutzflächen
- BFH, 10.06.2003 - IV B 25/02
Zwangsaufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs
- BFH, 27.02.1997 - IV R 62/96
Rücklage nach § 6 b Abs. 3 EStG bei Verpachtung eines landwirtschaftlichen …
- BFH, 18.07.2003 - IV B 60/03
Zwangsbetriebsaufgabe - Einstellung der Eigenbewirtschaftung eines …
- FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 362/04
Keine Entnahme, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut in einen Betrieb …
- BFH, 28.07.1998 - VIII R 23/95
Steuerfreie Entnahme bei Personengesellschaften
- BFH, 24.02.2005 - IV R 28/00
Unentgeltliche Betriebsübertragung
- BFH, 20.06.2000 - VIII R 18/99
Allmähliche Abwicklung der Bautätigkeit: Betriebsaufgabe?
- BFH, 21.08.1996 - X R 78/93
Entnahme eines Betriebsgrundstücks
- BFH, 25.07.2000 - VIII B 46/99
- BFH, 18.08.2009 - X R 47/06
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Nürnberg, 25.01.2001 - I 1/00
- BFH, 08.05.2000 - X B 142/99
Mangelnde Sachaufklärung des Gerichts; Entnahme aus dem Betriebsvermögen
- BFH, 20.01.2005 - IV R 35/03
LuF: Umbau und Vermietung von Stallgebäuden - keine Betriebsaufgabe
- BFH, 24.03.2006 - VIII B 98/01
Abgrenzung Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung
- FG Rheinland-Pfalz, 03.08.2001 - 3 K 3206/97
Abgrenzung der Betriebsaufgabe zum ruhenden Gewerbebetrieb bzw. zur …
- FG Hessen, 21.02.2002 - 8 K 6095/98
Gewerblicher Grundstückshandel; Betriebsaufgabe; Grundstücksverwaltung; …
- FG Köln, 03.07.2008 - 9 K 3116/06
Fehlen jeglicher Verkaufsbemühungen oder anderer nachweisbarer …
- FG Köln, 21.12.1999 - 8 K 7349/97
Zwangsaufgabe bei Betriebsverpachtung im Ganzen
- FG Baden-Württemberg, 24.05.2000 - 2 K 281/98
Zeitpunkt der Betriebsaufgabe
- FG Schleswig-Holstein, 06.11.2002 - 5 K 410/99
Keine Betriebsaufgabe eines Ferienhotelbetriebes durch Abbruch des Hotels bei …
- BFH, 13.12.2000 - VIII B 84/00
- BFH, 20.11.2002 - X B 48/01
NZB: grundsätzliche Bedeutung, wesentliche Betriebsgrundlagen bei verpachtetem …
- BFH, 07.06.2005 - X B 140/04
Notwendiges Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers
- FG Hessen, 23.10.1996 - 10 K 5258/92
- BFH, 10.09.1999 - X B 26/99
Zeitlich versetzte Veräußerung von Grundstücksparzellen
- BFH, 18.05.2000 - IV B 107/99
Landwirtschaftlicher Betrieb; Betriebsverpachtung
- BFH, 20.10.2003 - VIII R 15/00
Beiladung; Entnahme stiller Reserven
- BFH, 01.03.2005 - X B 53/04
Wahlrecht zwischen Aufgabe und Fortführung des Betriebs bei der Verpachtung eines …
- BFH, 22.03.2005 - IV B 159/03
Zwangsbetriebsaufgabe
- BFH, 05.03.1996 - IV B 78/95
Zeitpunkt der Betriebsaufgabe bei verpachteten Betrieben
- FG Bremen, 23.08.2004 - 2 K 328/03
Betriebsaufgabe bei Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs …
- FG Köln, 12.03.2009 - 10 K 399/06
Gewerbesteuerpflicht bei Betriebsaufspaltung
- FG Hessen, 09.12.2004 - 4 K 3458/03
Übergang des Verlustabzugs bei Verschmelzung von Unternehmen nach Einstellung des …
- FG Münster, 12.11.2003 - 8 K 1326/02
Zurechnung von Grundstücksverkäufen bei langjähriger Betriebsunterbrechung
- FG Düsseldorf, 24.11.2005 - 12 K 6105/01
Land- und Forstwirtschaft; Teilflächenverpachtung; Golfclub; Entnahmegewinn; …
- FG Niedersachsen, 03.05.2007 - 8 K 10055/05
Gewinnrealisierung bei Grundstücksübertragung aus BV der Mitunternehmerschaft in …
- FG Hessen, 24.04.2002 - 8 K 2047/99
Betriebsaufgabe; Betriebsunterbrechung; Ruhen des Betriebes; Aussiedlerwohnheim; …
- FG Baden-Württemberg, 17.02.2005 - 14 K 118/03
Erbauseinandersetzung - Abgrenzung zwischen Betriebsverpachtung und …
- FG Niedersachsen, 11.11.1998 - IX 373/93
Zwangsaufgabe bei Betriebsverpachtung
- FG Rheinland-Pfalz, 27.04.1999 - 2 K 1547/98
Entnahmewert beim gewerblichen Grundstückshandel
- FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 307/98
Betriebsfortführung eines Einzelhandels bei Verpachtung
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2001 - 2 K 167/99
Ausübung des Verpächterwahlrechts durch Rechtsnachfolger; Unentgeltliche Übergabe …
- FG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 2 K 77/00
Betriebsaufgabe bei Vermietung der Räumlichkeiten eines zuvor verpachteten …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.01.2002 - 4 K 1194/01
Betriebsaufgabe bei Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter und Verpachtung des …
- FG Nürnberg, 03.07.2002 - III 142/00
Zur Frage, wann eine Betriebsverpachtung beendet und von einer Betriebsaufgabe
- FG München, 10.07.2003 - 15 K 4372/99
Realteilung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs durch …
- FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 490/04
Versteuerung eines Gewinns für die Veräußerung bzw. die Aufgabe eines Betriebs; …
- FG Münster, 08.04.2011 - 12 K 4487/07
Betriebsaufgabe eines insolventen Einzelunternehmers
- FG Niedersachsen, 02.07.1998 - XIV 234/94
- FG Münster, 09.06.1999 - 13 K 1290/96
Zustimmung zur branchenfremden Unterverpachtung?
- FG München, 20.08.2001 - 13 V 1407/01
Ohne ausdrückliche Aufgabeerklärung keine Betriebsaufgabe bei Verpachtung der …
- FG Hamburg, 27.06.2006 - 6 K 344/04
Keine Betriebsaufgabe bei verpachtetem Bäckereibetrieb
- FG Düsseldorf, 18.02.1999 - 15 K 4052/95
- FG Baden-Württemberg, 30.05.2001 - 2 K 279/00
Aufgabe eines gewerblichen Grundstückshandels erfordert eindeutige …
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