Rechtsprechung
   BFH, 28.10.1999 - VIII R 41/98   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Personengesellschaft - Sondervergütungen - Anwendung des § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG auf Veräußerungen zwischen einer Personengesellschaft und ihrem Gesellschafter - Zum Begriff der Tätigkeitsvergütung

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Tätigkeitsvergütung bei Gebäudeerstellung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vergütung für die Errichtung von Gebäuden durch Gesellschafter

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 2
    Generalunternehmervertrag; Vergütung

Verfahrensgang

  • FG Berlin, 17.12.1997 - VI 316/91
  • BFH, 28.10.1999 - VIII R 41/98

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 190, 394
  • NJW 2000, 2526
  • BB 2000, 804
  • DB 2000, 805
  • BStBl II 2000, 339



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Wird zitiert von ... (11)  

  • BFH, 30.08.2007 - IV R 14/06  

    Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung als Sondervergütung eines

    Auch im Rahmen dieser zweistufigen (additiven) Bestimmung des Anteils des Mitunternehmers am Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft (Gewinnanteil zuzüglich/abzüglich Sonderbetriebsergebnisse) zielt die Vorschrift zum einen darauf, den Gewinn des Mitunternehmers demjenigen eines Einzelunternehmers anzugleichen, der mit sich selbst keine schuldrechtlichen Verpflichtungen eingehen und deshalb auch den Gewinn seines Einzelgewerbes nicht um einen Unternehmerlohn mindern kann (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1999 VIII R 41/98, BFHE 190, 394, BStBl II 2000, 339); zum anderen bezweckt die Hinzurechnung von Tätigkeitsvergütungen eine Gleichstellung mit dem Sachverhalt, dass die Arbeitsleistung des Mitunternehmers nicht aufgrund eines Dienstvertrags, sondern durch den Anspruch auf einen erhöhten Anteil am Gesellschaftsgewinn (sog. Gewinnvorab) abgegolten wird (BFH-Urteile vom 28. März 2000 VIII R 13/99, BFHE 191, 517, BStBl II 2000, 612; vom 23. April 1996 VIII R 53/94, BFHE 180, 371, BStBl II 1996, 515).

    Mit Rücksicht auf die angestrebte Gleichstellung des Mitunternehmers, der aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung für die Gesellschaft tätig wird, mit einem Einzelunternehmer (Vergleichsfall 1) sowie einem Mitunternehmer, der anstelle eines eigenständigen Dienstleistungsentgelts Anspruch auf einen erhöhten Gewinnanteil hat (Vorabgewinn; --Vergleichsfall 2--), ist es --im Einklang mit der wirtschaftlichen Deutung des Begriffs "im Dienst" i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz EStG (dazu BFH-Urteil in BFHE 190, 394, BStBl II 2000, 339) sowie des Merkmals der "Förderung des Gesellschaftszwecks" (s. dazu Abschn. II.2. der Gründe dieses Urteils)-- für den Ansatz einer Sonderbetriebseinnahme im Zusammenhang mit einem Dienstvertrag ausreichend, dass der in Frage stehende Vorteil bei wirtschaftlicher Betrachtung als Gegenleistung für die erbrachte Tätigkeit zu werten ist.

  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 8/01  

    Unternehmensverkauf - Gewinnabhängiger Kaufpreis

    Von dieser Sonderregelung und den damit verbundenen verfahrensrechtlichen Implikationen sind jedoch die im anhängigen Verfahren zu beurteilenden gewinnabhängigen Einnahmen des S bereits nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Halbsatz 2 (i.V.m. Satz 2) EStG 1987 nicht betroffen, weil es sich hierbei nicht um eine von der Gesellschaft bezogene Tätigkeits- oder Nutzungsüberlassungsvergütung im Sinne dieser Vorschrift(en), sondern um den von einem Mitunternehmer geschuldeten Kaufpreis handelte (vgl. zu Veräußerungs- und Liefergeschäften BFH-Urteil vom 28. Oktober 1999 VIII R 41/98, BFHE 190, 394, BStBl II 2000, 339).
  • BFH, 28.06.2001 - IV R 40/97  

    Eigenkapitalvermittlungsprovision bei Immobilienfonds

    Besteht diese Leistung nicht ausnahmsweise in einer Warenlieferung von mehr als untergeordneter Bedeutung, bezieht der Mitunternehmer ungeachtet der Aktivierung eine Sondervergütung i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1986 IV R 222/84, BFHE 149, 149, BStBl II 1987, 553, und vom 28. Oktober 1999 VIII R 41/98, BFHE 190, 394, BStBl II 2000, 339).
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  • BFH, 27.04.2006 - IV R 41/04  

    Umfang der Steuerfreiheit von Zuschüssen an ein Kulturorchester nach § 3

    Das entspricht dem Ziel des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 2. Halbsatz EStG, die Mitunternehmer einer Personengesellschaft dem Einzelunternehmer, der keine Verträge mit sich selbst schließen kann, anzunähern (einhellige Auffassung; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1999 VIII R 41/98, BFHE 190, 394, BStBl II 2000, 339, Nr. 2b; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 15 Rz. 561).
  • BFH, 16.04.2003 - IV B 143/01  

    Vergütung eines Gesellschafters für die Entwicklung von Konstruktionsplänen; Rüge

    Nicht erfasst sind lediglich Vergütungen im Rahmen von Vertragsverhältnissen, aufgrund deren der Mitunternehmer zur Herbeiführung des der Mitunternehmerschaft geschuldeten Erfolgs nicht nur Arbeit zu leisten, sondern auch Waren zu liefern hat, deren Wert nicht mehr von nur untergeordneter Bedeutung ist (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1999 VIII R 41/98, BFHE 190, 394, BStBl II 2000, 339).

    Denn hinzugerechnet werden sollen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG solche Vergütungen, mit denen die Gesellschaft die Nutzung der Arbeitskraft des Gesellschafters abgegolten hat (BFH in BFHE 190, 394, BStBl II 2000, 339).

  • BFH, 23.02.2011 - I R 52/10  

    Besteuerung eines Immobilienfonds mit Einkünften aus Kapitalvermögen und aus

    Das entspricht dem Ziel der Vorschrift, die Mitunternehmer einer Personengesellschaft hinsichtlich der Sondervergütungen einem Einzelunternehmer anzunähern (BFH-Urteile in BFHE 189, 139, 141, BStBl II 1999, 720, 721; vom 28. Oktober 1999 VIII R 41/98, BFHE 190, 394, 397, BStBl II 2000, 339, 341, m. w. N.); dieses Ziel wird dadurch erreicht, dass der Aufwand der Personengesellschaft in der Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft durch einen gleich hohen Ertrag des die Vergütung empfangenden Mitunternehmers ausgeglichen wird.
  • FG Hamburg, 16.04.2010 - 5 K 114/08  

    Vermietungseinkünfte eines geschlossenen Immobilienfonds in den Niederlanden

    Die Hinzurechnung verhindert, dass die Sondervergütungen den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft mindern, der auch für § 7 GewStG maßgebend ist (vgl. BFH Urteil vom 28.10.1999 VIII R 41/98, BFHE 190, 394, BStBl II 2000, 339).
  • FG Nürnberg, 26.06.2002 - V 229/98  

    Pensionsrückstellung bei Umwandlung einer GmbH

    Hs. EStG die Mitunternehmer einem Einzelunternehmer anzunähern, weil dieser keine Vertrage mit sich schließen kann, und das Besteuerungsergebnis unabhängig davon zu machen, ob Gesellschafterleistungen durch Vorabgewinn oder Sondervergütungen honoriert werden (vgl. BFH-Urteile vom 28.10.1999 VIII R 41/98, BStBl II 2000, 339 zu II 2 b) und vom 28.3.
  • FG Düsseldorf, 09.09.2004 - 12 K 3009/02  

    Kürzung Gewerbeertrag; KG-Beteiligungen; Vermittlungsprovisionen;

    § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 (2. Alt.) EStG hat, wenn der Gesellschafter - wie im Streitfall die Klägerin - seine Leistungen im Rahmen seines eigenen Gewerbebetriebs erbringt, Vorrang vor einer Zuweisung der Vergütung zu den Betriebseinnahmen des eigenen Gewerbebetriebs des Gesellschafters (vgl. BFH-Urteil v. 22.11.1994 VIII R 63/93 BStBl 1996 93 und v. 28.10.1999 VIII R 41/98 BStBl 2000 II 339, Schmidt, EStG, § 15 Rz. 568 m. w. N.).
  • FG Düsseldorf, 09.09.2004 - 12 K 3009/02G  

    Voraussetzungen einer Kürzung des gewerbesteuerrechtlich relevanten Gewinns bei

    § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 (2. Alt.) EStG hat, wenn der Gesellschafter - wie im Streitfall die Klägerin - seine Leistungen im Rahmen seines eigenen Gewerbebetriebs erbringt, Vorrang vor einer Zuweisung der Vergütung zu den Betriebseinnahmen des eigenen Gewerbebetriebs des Gesellschafters (vgl. BFH-Urteil v. 22.11.1994 VIII R 63/93 BStBl 1996 93 und v. 28.10.1999 VIII R 41/98 BStBl 2000 II 339, Schmidt, EStG, § 15 Rz. 568 m. w. N.).
  • VG München, 13.01.2011 - M 10 K 10.4188  

    Fremdenverkehrsbeitrag bei Personengesellschaft; Sondervergütungen als Teil des

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