Rechtsprechung
| BFH, 28.10.2009 - I R 99/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
EStG 1990 § 4 Abs. 1 Satz 2, § 16 Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 3, § 49 Abs. 1 Nr. 3; EStG 2002 i. d. F. des SEStEG § 4 Abs. 1 Satz 3; DBA-Belgien Art. 7, Art. 12 Abs. 3, Art. 13 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1
Keine "finale Betriebsaufgabe" durch Betriebsverlegung ins Ausland - Betriebs-Berater
Keine "Steuerentstrickung" bei Betriebsverlegung ins Ausland
- openjur.de
Keine "finale Betriebsaufgabe" durch Betriebsverlegung ins Ausland; Betriebsaufgabe bei Gewinnermittlung durch Überschussrechnung; Abgrenzung der Gewinne aus freiberuflicher Tätigkeit nach dem DBA-Belgien
- Bundesfinanzhof
Keine "finale Betriebsaufgabe" durch Betriebsverlegung ins Ausland - Betriebsaufgabe bei Gewinnermittlung durch Überschussrechnung - Abgrenzung der Gewinne aus freiberuflicher Tätigkeit nach dem DBA-Belgien
- IWW
- doppelbesteuerung.eu
Änderung der Rechtsprechung zur Theorie der finalen Betriebsaufgabe | Doppelbesteuerung, Steuern, Wohnsitz. Betriebsstätte, Wegzug
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Keine "finale Betriebsaufgabe" durch Betriebsverlegung ins Ausland
- NWB SteuerXpert START
- streifler.de
Keine "finale Betriebsaufgabe" durch Betriebsverlegung ins Ausland
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsprechungsänderung hinsichtlich der sog. Theorie der finalen Betriebsaufgabe; Annahme einer (fiktiven) Betriebsaufgabe durch die Verlegung eines Betriebs eines selbstständigen Erfinders in das Ausland (hier: nach Belgien); Fehlende Steuerbarkeit künftiger Gewinne der ausländischen festen Einrichtung (Betriebsstätte) im Inland oder Freistellung von einer Besteuerung im Inland aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens
Kurzfassungen/Presse (12)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Keine "Steuerentstrickung" bei Betriebsverlegung ins Ausland
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Keine "Steuerentstrickung" bei Betriebsverlegung ins Ausland
- IWW (Kurzinformation)
Keine automatische Besteuerung nicht realisierter stiller Reserven bei Betriebsverlegung ins Ausland
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Steuerentstrickung bei Betriebsverlegung ins Ausland
- 123recht.net (Kurzinformation)
Keine Betriebsaufgabe bei Betriebsverlegung ins Ausland
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Keine "Steuerentstrickung" bei Betriebsverlegung ins Ausland
- ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebsverlegung ins Ausland: BFH gibt seine Theorie der finalen Betriebsaufgabe auf
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Betriebsverlegung ins Ausland - Theorie der finalen Betriebsaufgabe
- zbb-online.com (Leitsatz)
EStG § 4 Abs. 1, § 16 Abs. 3, § 18 Abs. 3, § 49 Abs. 1
Keine finale Betriebsaufgabe durch Betriebsverlegung ins Ausland - ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Keine "Steuerentstrickung" bei Betriebsverlegung ins Ausland
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Keine sofortige Versteuerung der stillen Reserven bei Betriebsverlegung ins Ausland
- ZIP-online.de (Leitsatz)
Keine finale Betriebsaufgabe durch Betriebsverlegung ins Ausland
Sonstiges (5)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
KStG § 12, AStG § 6, EStG § 16 Abs 3, EStG § 18 Abs 3
Betriebsaufgabe; Entstrickung; Europäische Union; Umzug - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Aufgabe der finalen Betriebsaufgabe" von RA/StB Alexander Krüger und Dipl.-Ök. Michael Heckel, original erschienen in: NWB 2010, 1334 - 1339.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Entstrickung über die Grenze aus der Sicht des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG anhand von Fallbeispielen" von RA/Dipl.-Kfm. Dr. Jens Schönfeld, FAStR, original erschienen in: IStR 2010, 133 - 138.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 28.10.2009, Az.: I R 99/08 (Keine "finale Betriebsaufgabe" durch Wohnsitz- und Betriebsverlegung ins Ausland I)" von Andreas Benecke, original erschienen in: IStR 2010, 98 - 102.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 28.10.2009, Az.: I R 99/08 - Keine Sofortbesteuerung bei Betriebsverlegung ins Ausland - Abkehr von der finalen Betriebsaufgabe" von RA/StB Dr, Igmar Dörr und Timo Bühler, original erschienen in: IWB 2010, 123 - 130.
Verfahrensgang
- FG Köln, 18.03.2008 - 1 K 4110/04
- BFH, 28.10.2009 - I R 99/08
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 227, 83
- NJW-RR 2010, 335
- ZIP 2010, 283 (Ls.)
- BB 2010, 149
- DB 2010, 488
Wird zitiert von ... (6)
- FG Niedersachsen, 01.12.2011 - 6 K 435/09 Denn der BFH hat unter Aufgabe der Theorie der finalen Entnahme im Rahmen der Überführung eines Einzelwirtschaftsguts (BFH-Urteil vom 17. Juli 2008 I R 77/08, BStBl II 2009, 464) und zur Frage der Sofortbesteuerung stiller Reserven bei der Betriebsverlegung ins Ausland (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 I R 99/08, BFH/NV 2010, 346) entschieden, dass soweit der künftige Gewinn aus der Realisierung der vor der Überführung bzw. Betriebsverlegung entstandenen stillen Reserven einer vormaligen, in Deutschland belegenen festen Einrichtung zugerechnet werden kann, das Besteuerungsrecht abkommensrechtlich weiterhin der Bundesrepublik Deutschland zustehe.
Dieser Zuordnung stehe im Übrigen auch nicht entgegen, dass die feste Einrichtung, in der die stillen Reserven erwirtschaftet worden sind, zum Zeitpunkt der Realisierung eventuell nicht mehr bestehe (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 I R 99/08, a.a.O., m.w.N.).
Jedenfalls sind allein die faktischen Schwierigkeiten beim Vollzug des späteren Besteuerungszugriffs nicht geeignet, einen Rechtfertigungsgrund für eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dergestalt zu schaffen, dass die stillen Reserven des Betriebsvermögens bei einer Reinvestition im EU-Ausland - im Gegensatz zu innerstaatlichen Reinvestition - der sofortigen Besteuerung unterworfen werden (so auch BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 I R 99/08, a.a.O.).
- BFH, 28.10.2009 - I R 28/08
Voraussetzungen von Duldungs- und Anscheinsvollmacht - Verletzung der …
Da es nach allem für eine Besteuerung der stillen Reserven im Streitjahr 1993 nach nationalem Recht an einer Rechtsgrundlage fehlt, kann die zwischen den Beteiligten streitige Frage offenbleiben, ob die Sofortbesteuerung bei einer Betriebsverlegung nach Luxemburg gegen die Niederlassungsfreiheit nach Art. 52 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (jetzt Art. 43 nach der Zählung des Vertrages von Amsterdam zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1997 Nr. C-340, 1) verstoßen würde (so neben dem FG auch FG Köln, Urteil vom 18. März 2008 1 K 4110/04, EFG 2009, 259 --nachfolgend Senatsurteil vom 28. Oktober 2009 I R 99/08, BFHE 227, 83--;… Schaumburg in Gocke/Gosch/Lang, Festschrift für Wassermeyer, 2005, S. 411, 427 ff.;… Wassermeyer in Wassermeyer/Andresen/Ditz, a.a.O., Rz 5.15;… Reiß in Kirchhof, a.a.O., § 16 Rz 315; Körner, Internationals Steuerrecht 2004, 424, 429; Spengel/Braunagel, StuW 2006, 34, 41 f.; Schnitger, Betriebs-Berater 2004, 804, 811 f.; a.A. Mitschke, FR 2008, 1144, 1145 und FR 2009, 326). - BFH, 10.06.2010 - I B 186/09
Liquidationsbesteuerung nach Wegzug einer GmbH ins Ausland (vor SEStEG)
Denn die Klägerin bezieht sich in dem Schriftsatz ausdrücklich auf Entscheidungen der Finanzgerichte Köln (Urteil vom 18. März 2008 1 K 4110/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2009, 259) und Rheinland-Pfalz (Urteil vom 17. Januar 2008 4 K 1347/03, EFG 2008, 680), die beide in der Sofortbesteuerung des Aufgabegewinns beim Wegzug von Einzelunternehmern in das Ausland nach der Theorie der finalen Betriebsaufgabe (aufgegeben durch Senatsurteile vom 28. Oktober 2009 I R 99/08, BFHE 227, 83, und I R 28/08, BFH/ NV 2010, 432) einen klaren Verstoß gegen das EU-Recht gesehen haben.
- FG Düsseldorf, 07.12.2010 - 13 K 1214/06
Besteuerung von Ruhegehaltszahlungen an persönlich haftenden Gesellschafter einer …
Insoweit kommen abkommensrechtlich letztlich die gleichen veranlassungsorientierten Grundsätze wie im deutschen Einkommensteuerrecht zum Tragen (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 I R 99/08, BFH/NV 2010, 346 zur vergleichbaren Problematik der Besteuerung von stillen Reserven einer früher im Inland ausgeübten Tätigkeit). - FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2011 - 1 V 1217/10
Zur Wegzugsbesteuerung bei Sitz- und Geschäftsleitungsverlegung einer SE in einen …
Nicht zuletzt sieht der Senat seine Einschätzung auch durch die Grundsätze des BFH in dessen neueren Entscheidungen zur finalen Entnahme und insbesondere der finalen Betriebsaufgabe (BFH-Urteile vom 28. Oktober 2009, I R 99/08, BFH/NV 2010, 346 und I R 28/08, BFH/NV 2010, 432), bestätigt. - FG Köln, 16.11.2011 - 10 V 2336/11
Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte, …
Auch wenn der BMF die Anwendung dieses BFH-Urteils für Zeiträume vor Gültigkeit des SEStEG ablehne, habe der BFH seine Rechtsprechung im Urteil vom 28.10.2009 (I R 99/08) wiederholt.
