Rechtsprechung
| BFH, 28.10.2009 - VIII R 13/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ein eigener Hausstand im Rahmen doppelter Haushaltsführung setzt nicht zwingend eine eigene Küche voraus; Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung
- Bundesfinanzhof
Ein eigener Hausstand im Rahmen doppelter Haushaltsführung setzt nicht zwingend eine eigene Küche voraus - Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
Unterhalten eines eigenen Hausstands am nicht mit dem Beschäftigungsort identischen Ort des Lebensmittelpunkts i.R.e. doppelten Haushaltsführung; Vorliegen eines eigenen Hausstands i.R.e. unentgeltlichen Nutzung einer Wohnung ohne Küche
Kurzfassungen/Presse (2)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Wohnung ohne Küche
- ftd.de (Pressebericht)
Fiskus wird bei Doppelhaushalten großzügigier
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 27.05.2008 - 13 K 3936/04
- BFH, 28.10.2009 - VIII R 13/09
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 19.01.2012 - IV B 9/11
Fehlerhafte Handhabung einer Bekanntgabenorm als Verfahrensmangel
Insbesondere ist es nicht zu beanstanden, dass das FG bei seiner Würdigung zum Nachteil der Klägerin berücksichtigt hat, dass sie den behaupteten einwöchigen Postlauf anhand des Poststempels oder anhand des Bescheiddatums erkennen konnte und es gleichwohl unterlassen hat, diesen Umstand umgehend dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt) anzuzeigen oder zumindest den mit dem Poststempel versehenen Briefumschlag aufzubewahren (vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 1. Dezember 2010 VIII B 123/10, BFH/NV 2010, 410, m. w. N.). - FG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 2 K 4399/09
Keine doppelte Haushaltsführung bei Eingliederung in den elterlichen Haushalt
Auch ist ein eigener Hausstand nicht bereits deshalb zwingend ausgeschlossen, weil die am Lebensmittelpunkt genutzten Räume nicht über eine eigene Küche verfügen (BFH Urteil vom 28. Oktober 2009 VIII R 13/09, BFH/NV 2010, 411). - FG Saarland, 05.05.2011 - 1 K 1112/07
Einkommensteuer; doppelte Haushaltsführung; Einkünfte aus Vermietung …
So kann beispielsweise von Bedeutung sein, wer die Miete zahlt (…BFH vom 21. April 2010 VI R 26/09, BFH/NV 2010, 1984) oder wer die Kosten für den Haushalt trägt (BFH vom 28. Oktober 2009 VIII R 13/09, BFH/NV 2010, 410).
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