Rechtsprechung
   BFH, 28.11.2001 - X R 49/97   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 42, EStG § 15, EStG § 21, GmbHG § 32 a
    Betriebsaufspaltung; Gestaltungsmißbrauch; Grundstück; Zwischenvermietung

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • BFH, 18.03.2004 - III R 25/02  

    Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH

    Danach sind Einkünfte subjektiv demjenigen zuzurechnen, der - sei es auch rechtlich durch einen Stellvertreter - wirtschaftlich diejenigen Leistungen, durch die der Tatbestand der Einkünfteerzielung verwirklicht wird, bewirkt (BFH-Urteile vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66, 68; vom 3. Juli 1991 X R 163-164/87, BFHE 164, 556, BStBl II 1991, 802, 804; vom 28. November 2001 X R 49/97, BFH/NV 2002, 631, dort auch zum Vorrang unmittelbarer Tatbestandsverwirklichung gegenüber § 42 AO 1977).
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