Rechtsprechung
| BFH, 29.01.2008 - VIII B 223/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesfinanzhof
Grundsätzliche Bedeutung - Bilanzänderung und Bilanzberichtigung - Fehlerkorrektur in der Eröffnungsbilanz - steuerliche Rückwirkung gesellschaftsvertraglicher Vereinbarungen - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Tatbestandsberichtigung
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 06.04.2006 - 11 K 1871/02
- BFH, 29.01.2008 - VIII B 223/06
Wird zitiert von ...
- FG Düsseldorf, 07.12.2010 - 13 K 4432/08
Bilanzberichtigung bei fehlerhafter Umsetzung einer Buchwerteinbringung
cc) Die Frage, ob in den Fällen, in denen eine Eröffnungsbilanz zu korrigieren ist, eine Korrektur ungeachtet einer etwa bestehenden Bestandskraft von Steuerfestsetzungen des Eröffnungsjahres bzw. späterer Jahre möglich ist (vgl. dazu die Nachweise im BFH- Beschluss vom 29. Januar 2008 VIII B 223/06 JURIS), und zwar selbst dann, wenn sich aus dem unzutreffenden Bilanzansatz für bestandskräftige Jahre steuerliche Auswirkungen ergeben haben (so z.B. Urteil FG Berlin vom 26. März 1975 VI 198/74, EFG 1975, 561) braucht vorstehend nicht beantwortet zu werden, weil die Steuerfestsetzungen nicht bestandskräftig geworden sind.
