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   BFH, 29.01.2010 - VII B 192/09   

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https://dejure.org/2010,8038
BFH, 29.01.2010 - VII B 192/09 (https://dejure.org/2010,8038)
BFH, Entscheidung vom 29.01.2010 - VII B 192/09 (https://dejure.org/2010,8038)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - VII B 192/09 (https://dejure.org/2010,8038)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Keine Verrechnung von während des Insolvenzverfahrens erworbenen Ansprüchen auf Lohnsteuererstattung mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden

  • openjur.de

    Keine Verrechnung von während des Insolvenzverfahrens erworbenen Ansprüchen auf Lohnsteuererstattung mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden

  • Bundesfinanzhof

    InsO § 35, InsO § 36 Abs 1 S 1, InsO § 287 Abs 2, AO § 46 Abs 1, AO § 319, ZPO § 850c, ZPO § 850
    Keine Verrechnung von während des Insolvenzverfahrens erworbenen Ansprüchen auf Lohnsteuererstattung mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden

  • Bundesfinanzhof

    Keine Verrechnung von während des Insolvenzverfahrens erworbenen Ansprüchen auf Lohnsteuererstattung mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 InsO, § 36 Abs 1 S 1 InsO, § 287 Abs 2 InsO, § 46 Abs 1 AO, § 319 AO
    Keine Verrechnung von während des Insolvenzverfahrens erworbenen Ansprüchen auf Lohnsteuererstattung mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 InsO, § 36 Abs 1 S 1 InsO, § 287 Abs 2 InsO, § 46 Abs 1 AO, § 319 AO
    Keine Verrechnung von während des Insolvenzverfahrens erworbenen Ansprüchen auf Lohnsteuererstattung mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden

  • zvi-online.de

    AO § 37 Abs. 1, § 122 Abs. 1, § 218 Abs. 2, § 226; ZPO §§ 850 ff.; InsO § 36 Abs. 1, § 96
    Keine Verrechnung von während des Insolvenzverfahrens erworbenen Lohnsteuererstattungsansprüchen mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden

  • rewis.io

    Keine Verrechnung von während des Insolvenzverfahrens erworbenen Ansprüchen auf Lohnsteuererstattung mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Verrechnung von während des Insolvenzverfahrens erworbenen Ansprüchen auf Lohnsteuererstattung mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsbetrag aus Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag als insolvenzfreies Vermögen

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Erstattung von Lohnsteuer kein Arbeitseinkommen i.S. von § 850 ZPO; kein Pfändungsverbot und Aufrechnungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.10.1998 - VII B 101/98

    Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 AO

    Auszug aus BFH, 29.01.2010 - VII B 192/09
    Im Übrigen hat auch der beschließende Senat --wie die Beschwerde selbst vorträgt-- in der Entscheidung vom 26. September 1995 VII B 117/95 (BFH/NV 1996, 281) entschieden und diese Ansicht in dem Beschluss vom 27. Oktober 1998 VII B 101/98 (BFH/NV 1999, 738) bekräftigt, dass der Erstattungsanspruch eines Arbeitnehmers wegen überzahlter Einkommensteuer (Lohnsteuer) nicht als Teil des Arbeitseinkommens zu werten sei mit der Folge, dass er nicht unter die Pfändungsschutzbestimmungen des § 319 AO i.V.m. §§ 850 ff. ZPO fällt und kein Pfändungs- und Aufrechnungsverbot nach § 850c ZPO, § 226 AO i.V.m. § 394 des Bürgerlichen Gesetzbuchs besteht, auch wenn das Arbeitseinkommen unter den Pfändungsgrenzen gelegen haben sollte.
  • BFH, 01.09.2010 - VII R 35/08

    Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen

    Auszug aus BFH, 29.01.2010 - VII B 192/09
    Die vorgenannte Rechtsfrage sei klärungsbedürftig, zumal sie sowohl das Thüringer Finanzgericht als auch das Sächsische Finanzgericht anders als das FG im Streitfall beantwortet hätten (Hinweis auf die Revisionsverfahren VII R 35/08 und VII R 25/09).
  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04

    Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des

    Auszug aus BFH, 29.01.2010 - VII B 192/09
    Steuererstattungsansprüche, für die nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelegt worden ist, werden daher allgemein als zur Insolvenzmasse gehörig angesehen (vgl. statt aller Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 12. Januar 2006 IX ZB 239/04, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2006, 1127, m.N.).
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in

    Auszug aus BFH, 29.01.2010 - VII B 192/09
    Der an den Steuerpflichtigen zu erstattende Betrag erlange, so hat der BGH ausgeführt, auch wenn er wirtschaftlich betrachtet das auf den Veranlagungszeitraum entfallende Einkommen erhöhe, nicht wieder den Charakter eines Einkommens, das dem Berechtigten aufgrund einer Arbeits- oder Dienstleistung zusteht (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 IX ZR 115/04, NJW 2005, 2988; siehe auch die Entscheidung des beschließenden Senats vom 9. Januar 2007 VII B 45/06, BFH/NV 2007, 855).
  • BFH, 01.09.2010 - VII R 25/09

    Insolvenzbeschlag von Umsatzsteuervergütungsansprüchen, auch wenn sie durch

    Auszug aus BFH, 29.01.2010 - VII B 192/09
    Die vorgenannte Rechtsfrage sei klärungsbedürftig, zumal sie sowohl das Thüringer Finanzgericht als auch das Sächsische Finanzgericht anders als das FG im Streitfall beantwortet hätten (Hinweis auf die Revisionsverfahren VII R 35/08 und VII R 25/09).
  • BFH, 26.09.1995 - VII B 117/95

    Aufrechnung gegen Einkommensteuererstattungsanspruch bei Anwendung des § 32 d

    Auszug aus BFH, 29.01.2010 - VII B 192/09
    Im Übrigen hat auch der beschließende Senat --wie die Beschwerde selbst vorträgt-- in der Entscheidung vom 26. September 1995 VII B 117/95 (BFH/NV 1996, 281) entschieden und diese Ansicht in dem Beschluss vom 27. Oktober 1998 VII B 101/98 (BFH/NV 1999, 738) bekräftigt, dass der Erstattungsanspruch eines Arbeitnehmers wegen überzahlter Einkommensteuer (Lohnsteuer) nicht als Teil des Arbeitseinkommens zu werten sei mit der Folge, dass er nicht unter die Pfändungsschutzbestimmungen des § 319 AO i.V.m. §§ 850 ff. ZPO fällt und kein Pfändungs- und Aufrechnungsverbot nach § 850c ZPO, § 226 AO i.V.m. § 394 des Bürgerlichen Gesetzbuchs besteht, auch wenn das Arbeitseinkommen unter den Pfändungsgrenzen gelegen haben sollte.
  • BFH, 09.01.2007 - VII B 45/06

    Aufrechnung gegen LSt-Erstattung

    Auszug aus BFH, 29.01.2010 - VII B 192/09
    Der an den Steuerpflichtigen zu erstattende Betrag erlange, so hat der BGH ausgeführt, auch wenn er wirtschaftlich betrachtet das auf den Veranlagungszeitraum entfallende Einkommen erhöhe, nicht wieder den Charakter eines Einkommens, das dem Berechtigten aufgrund einer Arbeits- oder Dienstleistung zusteht (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 IX ZR 115/04, NJW 2005, 2988; siehe auch die Entscheidung des beschließenden Senats vom 9. Januar 2007 VII B 45/06, BFH/NV 2007, 855).
  • FG Düsseldorf, 28.08.2014 - 8 K 3677/13

    Antragsveranlagung: Unterschriftserfordernis des Treuhänders im

    Denn ein Einkommensteuererstattungsanspruch, für den nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund vor oder während des Insolvenzverfahrens gelegt worden ist, gehört nach § 35 Abs. 1 InsO in vollem Umfang zur Insolvenzmasse (vgl. BFH-Urteil 28.2.2012, VII R 36/11 a.a.O.; Beschluss vom 29.1.2010, VII B 192/09, BFH/NV 2010, 1856), auch wenn er im Zusammenhang mit pfändungsfreiem Arbeitslohn steht.

    Ein Erstattungsanspruch wegen überzahlter Lohnsteuer teilt nicht das Schicksal des insolvenzfreien Arbeitslohns und unterfällt nicht dem besonderen Pfändungsschutz (vgl. BFH-Beschluss vom 29.1.2010, VII B 192/09, a.a.O.; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2.7.2009 4 K 2514/06, EFG 2009, 1719).

  • BFH, 06.03.2014 - VII S 47/13

    Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen

    Aus dem Senatsbeschluss vom 29. Januar 2010 VII B 192/09 (BFH/NV 2010, 1856) ist nichts Gegenteiliges abzuleiten.
  • FG Münster, 21.04.2016 - 2 K 2410/14

    Ausübung des Veranlagungswahlrechts durch einen Treuhänder im Rahmen eines

    Dies gilt auch, wenn der Schuldner ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen hat und der Erstattungsanspruch durch Lohnsteuerüberzahlungen auf pfändungsfreien Arbeitslohn entstanden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 29.01.2010 VII B 192/09, BFH/NV 2010, 1856).
  • FG Saarland, 13.03.2013 - 2 K 1499/09

    Zurechnung der Kenntnis einer Behörde

    Dass ein entsprechender Einkommensteuer-Erstattungsanspruch zur Insolvenzmasse gehört, hält der Senat angesichts der übereinstimmenden Rechtsprechung sowohl des BGH (vom 21. Juli 2005 IX ZR 115/04, NJW 2005, 2988) wie auch des BFH (vom 9. Januar 2007 VII B 45/06, BFH/NV 2007, 855; vom 29. Januar 2010 VII B 192/09, BFH/NV 2010, 1856) für nicht näher begründungsbedürftig.
  • FG Sachsen, 08.11.2023 - 8 K 688/23

    Erstattungsanspruch aufgrund des Lohnsteuerabzugs gehört zur Insolvenzmasse -

    Ein Anspruch auf Erstattung von Lohnsteuer ist kein pfändungs- und damit insolvenzfreies Arbeitseinkommen im Sinne von § 36 Abs. 1 Sätze 1 und 2 InsO i.V.m. §§ 850 ff. ZPO , selbst wenn das betreffende Arbeitseinkommen unter den Pfändungsfreigrenzen gelegen haben sollte (vgl. BFH-Beschluss vom 29.01.2010 VII B 192/09).
  • FG Thüringen, 18.10.2011 - 3 K 868/10

    Kein allgemeines Aufrechnungsverbot während der Wohlverhaltensperiode -

    Dies gilt selbst dann, wenn das betreffende Arbeitseinkommen unter den Pfändungsgrenzen gelegen haben sollte (BFH, Beschluss vom 29.01.2010, VII B 192/09 BFH/NV 2010, 1856).
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