Rechtsprechung
   BFH, 29.02.2012 - I B 88/11   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Erheblichkeit des Auskunftersuchens des Finanzamts bei Bestehen von Zweifel an das Vorliegen der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Steuertatbestandes




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)  

  • FG Hessen, 07.08.2012 - 4 V 3084/11  

    Anfragen im Rahmen einer Prüfungsanordnung keine vollziehbaren Verwaltungsakte -

    Ob die Auffassung des FA zutreffend ist, ist gegebenenfalls in einem anschließenden Rechtsbehelfsverfahren gegen einen nach Abschluss der Außenprüfung ergehenden Rückforderungsbescheid zu entscheiden (vgl. BFH vom 29.02.2012 - I B 88/11, BFH/NV 2012, 1089).

    Die Möglichkeit und Vertretbarkeit einer entsprechenden Prüfungsfeststellung ist für die Rechtmäßigkeit der erweiterten Prüfungsanordnung ausreichend (BFH vom 29.02.2012 - I B 88/11, BFH/NV 2012, 1089).

    Wegen des eindeutigen Gesetzeswortlauts des § 50b EStG und der höchstrichterlich geklärten Grundsätze zur Überprüfung der einer Außenprüfungsmaßnahme zu Grunde liegenden Auffassung des FA (BFH vom 29.02.2012 - I B 88/11, BFH/NV 2012, 1089) hat die Sache insbesondere keine grundsätzliche Bedeutung i.S.v. §§ 115 Abs. 2 Nr. 1, 128 Abs. 3 Satz 2 FGO.

  • BFH, 29.10.2012 - I S 11/12  

    Begründetheit einer Anhörungsrüge

    Nach Ablauf der Begründungsfrist gemäß § 116 Abs. 3 FGO sind nur noch Erläuterungen, Ergänzungen und Vervollständigungen von solchen Zulassungsgründen möglich, die innerhalb der Frist mit dem gebotenen Mindestmaß an eine ordnungsgemäße Darlegung geltend gemacht worden sind (BFH-Beschlüsse vom 17. April 1997 VII B 200/96, BFH/NV 1997, 693; vom 24. April 2007 X B 169/06, BFH/NV 2007, 1504; Senatsbeschluss vom 29. Februar 2012 I B 88/11, BFH/NV 2012, 1089).
  • BFH, 25.09.2012 - I B 189/11  

    Verfassungsmäßigkeit einer Übergangsregelung (kein Verstoß gegen

    Des Weiteren ist auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und eine identische Rechtsfrage handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2005 VIII B 74/05, BFH/NV 2006, 740; Senatsbeschluss vom 29. Februar 2012 I B 88/11, BFH/NV 2012, 1089, m. w. N.).
  • BFH, 12.06.2012 - I B 148/11  

    Ausschluss eines Richters wegen der Mitwirkung im vorausgegangenen

    Nach Ablauf der Begründungsfrist gemäß § 116 Abs. 3 FGO sind nur noch Erläuterungen, Ergänzungen und Vervollständigungen von solchen Zulassungsgründen möglich, die innerhalb der Frist mit dem gebotenen Mindestmaß an eine ordnungsgemäße Darlegung geltend gemacht worden sind (BFH-Beschlüsse vom 17. April 1997 VII B 200/96, BFH/NV 1997, 693; vom 24. April 2007 X B 169/06, BFH/NV 2007, 1504; Senatsbeschluss vom 29. Februar 2012 I B 88/11, BFH/NV 2012, 1089).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht