Rechtsprechung
   BFH, 29.04.1977 - VI R 208/75   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 6, § 12
    Aufwendungen für die Anschaffung eines Nachschlagewerkes gehören zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebenshaltung

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 122, 467
  • NJW 1978, 776 (Ls.)
  • BStBl II 1977, 716



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BFH, 16.10.1981 - VI R 180/79  

    Aufwendungen eines Englischlehrers für die Anschaffung eines allgemeinen

    Ist nicht nachprüfbar oder nicht klar erkennbar, ob der Gegenstand mehr dem Beruf oder mehr den privaten Interessen des Steuerpflichtigen dient, sind die Aufwendungen für die Anschaffung schon aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit zu den Kosten der Lebensführung zu rechnen (vgl. BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17; BFH-Urteil vom 29. April 1977 VI R 208/75, BFHE 122, 467, BStBl II 1977, 716).

    Die vorstehenden Grundsätze gelten auch für Bücher eines Lehrers; Aufwendungen sind also auch bei der Anschaffung von Büchern nur dann Werbungskosten, wenn sie ausschließlich oder doch weitaus überwiegend für berufliche Zwecke benutzt werden (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 1972 VI R 305/69, BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723; BFHE 122, 467, BStBl II 1977, 716).

    Wegen des objektiven Charakters von Büchern allgemeinbildender Natur, die von zahlreichen Personen zu privaten Zwecken angeschafft werden, gehören Aufwendungen für solche Bücher, selbst wenn ein Lehrer sie für seinen Unterricht verwendet, grundsätzlich zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung (BFHE 122, 467, BStBl II 1977, 716).

    Andererseits aber ist im Urteil in BFHE 122, 467, BStBl II 1977, 716 anerkannt worden, daß die aus dem objektiven Charakter dieser Bücher gewonnene Vermutung, sie seien (auch) aus Gründen der Lebenshaltung angeschafft worden, durch ausreichende Nachweise im Einzelfall ausgeräumt werden kann.

  • BFH, 21.05.1992 - IV R 70/91  

    Nur Fachbücher als Betriebsausgaben eine Publizisten anzuerkennen

    c) Was für schöngeistige Literatur gilt, gilt auch für andere allgemeinbildende Bücher wie Nachschlagewerke (BFH-Urteile vom 29. April 1977 VI R 208/75, BFHE 122, 467, BStBl II 1977, 716; in BFHE 134, 299, BStBl II 1982, 67) und Biographien.
  • FG Nürnberg, 04.03.2010 - 4 K 1497/08  

    Keine Abzugsfähigkeit der Kosten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall auf dem

    Diese stellen keine spezielle Fachliteratur dar, die ausschließlich oder doch weitaus überwiegend für berufliche Zwecke benutzt wird, sondern Bücher unterhaltender Literatur, die von zahlreichen anderen Personen gekauft und gelesen werden (vgl. BFH-Urteil vom 29.04.1977 VI R 208/75, BFHE 122, 467 bis 470, BStBl. II 1977, 717).
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