Rechtsprechung
   BFH, 29.04.1999 - III R 38/97   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZul, Anspruchsberechtigung; Differenzierung nach Einkunftsarten; Abgrenzung private Vermögensverwaltung/gewerbliche Einkünfte

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 1 Abs 1, InvZulG § 1 Abs 2, InvZulG § 2 Nr 1, EStG § 15 Abs 2 S 1, GewStR Abschn 15, AO 1977 § 12
    Betrieb; Betriebsstätte; Gewinn; Gewinnerzielungsabsicht; Segelyacht; Totalgewinn




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Wird zitiert von ... (23)  

  • BFH, 21.07.2004 - X R 33/03  

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten

    Da eine Betriebsführung, bei der der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten, ein starkes Beweisanzeichen für das Vorliegen von Gewinnerzielungsabsicht darstellt --BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3.c bb (1)--, kann aus der Vornahme betriebswirtschaftlich sinnvoller Umstrukturierungen bzw. dem Bemühen um eine Betriebsbeendigung nach Erkennen der fehlenden Eignung des Betriebes zur Erzielung eines Totalgewinns auf das Vorhandensein von Gewinnerzielungsabsicht geschlossen werden (BFH-Urteile in BFH/NV 1995, 866, unter 2.b cc; vom 29. Juni 1995 VIII R 68/93, BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722, unter II.1.b cc, und vom 29. April 1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510, unter II.2., m.w.N.; vgl. auch § 2 Abs. 1 Nr. 6 der österreichischen Liebhabereiverordnung, öBGBl II 1993 Nr. 33 S. 650).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 37/00  

    Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen als Gewerbebetrieb

    Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit kann --ausnahmsweise-- erst in Betracht gezogen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Vermietungsleistung als Ganzes das Gepräge einer selbständigen nachhaltigen, von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt (BFH-Urteile in BFHE 186, 344, BStBl II 1998, 774 - Vermietung eines Wohnmobils; vom 29. April 1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510 - Vermietung einer Segelyacht; in BFHE 188, 490, BStBl II 1999, 619, m.w.N.- Vermietung einer Segelyacht; vom 2. Mai 2000 IX R 71/96, BFHE 192, 84, BStBl II 2000, 467 - Vermietung eines Flugzeugs).
  • BFH, 17.11.2004 - X R 62/01  

    Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei verlustbringendem

    (1) Da eine Betriebsführung, bei der der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten, ein starkes Beweisanzeichen für das Vorliegen von Gewinnerzielungsabsicht darstellt (BFH-Beschluss in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 3. c bb (1)), kann aus der Vornahme betriebswirtschaftlich sinnvoller Umstrukturierungen bzw. dem Bemühen um eine Betriebsbeendigung nach Erkennen der fehlenden Eignung des Betriebs zur Erzielung eines Totalgewinns auf das Vorhandensein einer Gewinnerzielungsabsicht geschlossen werden (z.B. BFH-Urteil vom 29. April 1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510, unter II. 2.).
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