Rechtsprechung
| BFH, 29.05.2012 - IV B 51/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch mündliche Verhandlung in Abwesenheit des erkrankten Prozessbevollmächtigten
- openjur.de
Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch mündliche Verhandlung in Abwesenheit des erkrankten Prozessbevollmächtigten
- Bundesfinanzhof
Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch mündliche Verhandlung in Abwesenheit des erkrankten Prozessbevollmächtigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Durchführung der mündlichen Verhandlung durch das Finanzgericht in Abwesenheit eines ordnungsgemäß geladenen Beteiligten bei vorheriger Beantragung einer Terminsverlegung und Nichtstattgabe dieses Antrags
Wird zitiert von ...
- BFH, 05.09.2012 - II B 61/12
Terminsaufhebung wegen Erkrankung; notwendige Beiladung bei Haftungsbescheiden; …
Ein solcher Grund kann u. a. darin liegen, dass ein Beteiligter oder sein Prozessbevollmächtigter unerwartet erkrankt ist (…BFH-Beschlüsse vom 9. November 2009 VIII B 94/09, BFH/NV 2010, 230;… vom 6. Dezember 2011 XI B 64/11, BFH/NV 2012, 747, und vom 29. Mai 2012 IV B 51/11, BFH/NV 2012, 1469).
