Rechtsprechung
| BFH, 29.06.2004 - IX R 7/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NWB SteuerXpert START
FördG § 4
Keine Sonderabschreibungen auf Anzahlungen nach dem FördG bei Weiterveräußerung einer Eigentumswohnung unmittelbar nach deren Abnahme - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FördG § 4 Abs. 1 S. 5 § 4 Abs. 2
Sonder-AfA auf Anzahlungen nach dem FördG - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 28.11.2000 - 13 K 469/00
- BFH, 29.06.2004 - IX R 7/01
Wird zitiert von ... (11)
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2005 - 8 K 120/05
Korrektur der Sonderabschreibung in Folge rückwirkendem Ereignis bei Verlust des …
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Juni 2004 IX R 7/01, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH (…BFH/NV) 2004, 1408 betreffe einen völlig anderen Sachverhalt, weil es im Streitfall nicht um eine Weiterveräußerung, sondern um eine Nichtfertigstellung der Eigentumswohnung infolge Insolvenz des Bauträgers gehe.Mit Beschluss vom 31. Oktober 2003 wurde das Ruhen des Verfahrens bis zum Abschluss des beim BFH anhängigen Revisionsverfahrens unter Aktenzeichen IX R 7/01 angeordnet, nachdem die Beteiligten übereinstimmend das Ruhen des Verfahrens beantragt hatten.
Investoren soll es hierdurch ermöglicht werden, Sonderabschreibungen nach dem Gesetz über Sonderabschreibungen und Abzugsbeträge im Fördergebiet vor Abschluss der Investitionen in Anspruch zu nehmen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408 m. w. N.).
Diese Bestimmung regelt lediglich die Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen und setzt die Erfüllung der Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG, damit die Anschaffung des betreffenden Wirtschaftsguts voraus (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408;… BFH-Urteil vom 28. Juni 2002 IX R 51/01, BFHE 199, 388, BStBl II 2002, 758, BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 IX R 33/03, BFH/NV 2004, 582).
Darüber hinaus muss der Steuerpflichtige das angeschaffte Wirtschaftsgut zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Förderzeitraums auch zur Einkünfteerzielung einsetzen, denn der Steuerpflichtige kann die von ihm getragenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines bebauten Grundstücks im Wege der AfA, verteilt auf die Nutzungsdauer, nur als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen, wenn er dieses Grundstück zur Erzielung von Vermietungseinkünften nutzt (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408 m. w. N.).
Der Kläger war auch diesbezüglich nicht zur Vornahme von AfA berechtigt, denn er hat das Investitionsobjekt nicht zur Erzielung dieser Einkünfte genutzt (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408 m. w. N.).
- BFH, 20.01.2009 - IX R 9/07
Steuerrecht - Sonderabschreibung bei fehlendem Vollzug d. Anschaffungsgeschäfts?
§ 4 FördG ist kein selbständiger Begünstigungstatbestand; er regelt lediglich die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen, setzt also die Erfüllung der Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG und damit zugleich u.a. voraus, dass das betreffende Wirtschaftsgut angeschafft (oder hergestellt) wird (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2002 IX R 51/01, BFHE 199, 388, BStBl II 2002, 758, unter II.1.b; vom 29. Juni 2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408, m.w.N.).Des Weiteren muss der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Förderzeitraums zur Einkünfteerzielung einsetzen (BFH-Urteil vom 14. September 1999 IX R 35/97, BFHE 189, 433, BStBl II 2000, 478, unter 1.b, und in BFH/NV 2004, 1408, unter II.2.b, m.w.N.).
- BFH, 08.04.2008 - IX B 134/07
Verhältnis von § 165 Abs. 2 AO und § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO - Grundsatz …
Nach der BFH-Rechtsprechung setzt die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach § 4 des Fördergebietsgesetzes (FördG) neben der Erfüllung der Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG u.a. voraus, dass es zu einem Investitionsabschluss (§ 4 Abs. 1 Satz 2 FördG) gekommen ist und dass das betreffende Wirtschaftsgut auch angeschafft bzw. hergestellt wurde (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juni 2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408;… vom 20. April 2004 IX R 49/03, BFHE 206, 113, BStBl II 2004, 600, und IX R 48/03, BFH/NV 2004, 1255; vom 14. Januar 2004 IX R 33/03, BFHE 205, 84, BStBl II 2004, 750; vom 28. Juni 2002 IX R 51/01, BFHE 199, 388, BStBl II 2002, 758).Eine Abweichung zum BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1408, ist daher nicht gegeben.
- BFH, 14.12.2005 - XI R 25/04
Kürzung nicht immer gerechtfertigt - Kürzung des Vorwegabzugs bei Pensionären mit …
Einer Zurückverweisung für die Streitjahre bedarf es nicht, weil die vom FG festgestellten tatsächlichen Grundlagen des Streitstoffs durch die Änderungen der angefochtenen Bescheide unberührt geblieben sind (…Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 2003 XI R 19/01, BFH/NV 2004, 1277; vom 29. Juni 2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408, m.w.N.). - BFH, 26.07.2006 - X R 43/05
Anforderungen an die Begründung der Revision
Wird im Laufe des Revisionsverfahrens der angefochtene Verwaltungsakt geändert, welcher gemäß § 68 Satz 1 FGO Gegenstand des Revisionsverfahrens wird, dann bedarf es jedenfalls dann keiner Anpassung des Revisionsantrags an die veränderte Prozesslage, wenn die tatsächlichen Grundlagen des Streitstoffs unberührt geblieben sind (BFH-Urteil vom 29. Juni 2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408). - BFH, 31.08.2005 - IX B 78/05 Darüber hinaus hat das FG die Berücksichtigung der Sonderabschreibungen nach den Vorschriften des Fördergebietsgesetzes als Werbungskosten (unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 29. Juni 2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408) abgelehnt, weil die Immobilie innerhalb des Förderzeitraums nicht zur Einkünfteerzielung verwendet oder genutzt worden sei (Bl. 13 FG-Urteil).
- FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04
Nichtbegünstigung von Anschaffungskosten in 1999 und 2000
Denn § 4 FördG ist, auch soweit Sonderabschreibungen bereits auf Anzahlungen auf Anschaffungskosten vorgenommen werden können, kein selbständiger Begünstigungstatbestand; er regelt lediglich die Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen, setzt also die Erfüllung der Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG und damit zugleich voraus, dass das betreffende Wirtschaftsgut angeschafft wird (BFH-Urteile vom 28.06.2002 IX R 51/01, BStBl II 2002, 758 unter II., 1. b;… vom 14.01.2004 IX R 33/03, BFH/NV 2004, 582, unter II. 1.; vom 29.06.2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408, unter II. 2.a). - FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 4381/04
Nichtbegünstigung von Anschaffungskosten in 1999 und 2000
Denn § 4 FördG ist, auch soweit Sonderabschreibungen bereits auf Anzahlungen auf Anschaffungskosten vorgenommen werden können, kein selbständiger Begünstigungstatbestand; er regelt lediglich die Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen, setzt also die Erfüllung der Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG und damit zugleich voraus, dass das betreffende Wirtschaftsgut angeschafft wird (BFH-Urteile vom 28.06.2002 IX R 51/01, BStBl II 2002, 758 unter II., 1. b;… vom 14.01.2004 IX R 33/03, BFH/NV 2004, 582, unter II. 1.; vom 29.06.2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408, unter II. 2.a). - FG Köln, 30.11.2006 - 1 K 6927/02
Keine Sonderabschreibungen nach dem FördG nach vollständiger Rückabwicklung eines …
§ 4 FördG ist allerdings kein selbständiger Begünstigungstatbestand; er regelt lediglich die Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen, setzt also die Erfüllung der Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG und damit zugleich voraus, dass das betreffende Wirtschaftsgut angeschafft wird (BFH-Urteil IX R 7/01 vom 29.6.2004; BFH/NV 2004, 1408-1410, m. w. N.). - FG Köln, 02.09.2004 - 11 V 3789/04
Übergang der Sonderabschreibung von GbR auf Einzelperson als Rechtsnachfolger bei …
Soweit darauf abgestellt wird, der Steuerpflichtige müsse das Objekt "angeschafft" haben, d.h. wenigstens für eine "logische Sekunde" (wirtschaftlicher) Eigentümer geworden sein (vgl. z.B. Urteil des FG München vom 28.11.2000 13 K 469/00, EFG 2001, 382, sowie das nachfolgende BFH-Urteil vom 29.6.2004 IX R 7/01, bisher n.v., Juris-Dokument Nr. STRE 200450864), handelte es sich um Fälle, in denen über die Abzugsberechtigung für (Vorauszahlungen auf) Anschaffungskosten im Sinne des Fördergebietsgesetzes - und nicht wie im Streitfall über Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 3 Satz 1 FördG - zu entscheiden war. - FG Sachsen, 24.01.2007 - 4 K 1414/03
Beurteilung der Rückgängigmachung eines Bauvertrages als ein rückwirkendes …
