Rechtsprechung
   BFH, 29.06.2007 - V B 28/06   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • NWB SteuerXpert START

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
    Übernahme der von Trägern von Arbeitsmaßnahmen und Beschäftigungsmaßnahmen entstehenden Kostenanteilen durch kommunale Gebietskörperschaften keine echten Zuschüsse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Steuerpflicht von Zuschüssen an Beschäftigungsgesellschaften

Verfahrensgang

  • FG Thüringen, 17.11.2005 - II 1395/01
  • BFH, 29.06.2007 - V B 28/06



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BFH, 27.11.2008 - V R 8/07  

    Zahlung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund eines

    Entscheidend ist vielmehr, ob ein individueller Leistungsempfänger vorhanden ist, der aus der Leistung einen konkreten Vorteil zieht (z.B. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2007 V R 63/05, BFH/NV 2008, 996; BFH-Beschluss vom 29. Juni 2007 V B 28/06, BFH/NV 2007, 1938).

    Soweit in den UStR Abschn. 150 Abs. 8 geregelt ist, dass Zuwendungen aus öffentlichen Kassen, die ausschließlich auf der Grundlage des Haushaltsrechts vergeben werden, "grundsätzlich echte Zuschüsse" zu sehen sein sollen, teilt der Senat diese Ansicht nicht (ebenso schon BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1938).

  • BFH, 18.12.2008 - V R 38/06  

    Annahme eines Leistungsaustausches bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen -

    Entscheidend ist vielmehr, dass ein individueller Leistungsempfänger vorhanden ist, der aus der Leistung einen konkreten Vorteil zieht (BFH-Beschluss vom 29. Juni 2007 V B 28/06, BFH/NV 2007, 1938).

    Soweit in Abschn. 150 Abs. 8 der Umsatzsteuer-Richtlinien geregelt ist, dass in Zuwendungen aus öffentlichen Kassen, die ausschließlich auf der Grundlage des Haushaltsrechts vergeben werden, "grundsätzlich echte Zuschüsse" zu sehen seien, schließt sich der Senat dem nicht an (ebenso schon BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1938).

  • BFH, 22.07.2008 - V B 34/07  

    Abgrenzung Zuschuss oder Entgelt für Leistungsaustausch

    Denn es ist bereits geklärt, dass die Betätigung der öffentlichen Hand im Rahmen der ihr obliegenden öffentlichen Aufgabe nicht ausschließt, dass auch eine Gemeinde Leistungsempfängerin steuerbarer Leistungen sein kann (z.B. BFH-Urteil vom 11. April 2002 V R 65/00, BFHE 198, 233, BStBl II 2002, 782; BFH-Beschluss vom 29. Juni 2007 V B 28/06, BFH/NV 2007, 1938; vgl. auch Randnr. 23 der Schlussanträge des Generalanwalts vom 25. September 1997 in der Rechtssache Landboden Agrardienste in Slg. 1997, I-7387).
  • FG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 3 K 765/06  

    Umsatzsteuerpflicht der Abgabe einer Milchquote

    Für die Steuerbarkeit ist entscheidend, ob ein individueller Leistungsempfänger vorhanden ist, der aus der Leistung einen Vorteil zieht, der Gegenstand eines Leistungsaustauschs sein kann (BFH-Beschluss vom 29. Juni 2007 V B 28/06, BFH/NV 2007, 1938 ).
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