Rechtsprechung
   BFH, 29.07.1998 - X R 3/96   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 55, § 65 Abs. 1 Satz 1

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Finanzgerichtsordnung: Rechtsbehelfsbelehrung im Einspruchsbescheid - Nur Möglichkeit der Klageerhebung gegen diesen Bescheid angeführt - Unterlassene Erwähnung des Einkommensteuerbescheids unschädlich - Gesamtinhalt der Belehrung entscheidend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbehelfsbelehrungen in Einspruchsentscheidungen

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  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anforderungen an den Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung

Kurzfassungen/Presse

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    FGO § 55, § 65 Abs. 1 Satz 1
    Zu den Anforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung zur Einspruchsentscheidung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 55 Abs 2, FGO § 47 Abs 1, FGO § 44 Abs 2
    Frist; Klage; Rechtsbehelfsbelehrung; Rechtsbehelfseinlegung; Zulässigkeit

Verfahrensgang

  • FG Niedersachsen, 19.10.1995 - II 27/95
  • BFH, 29.07.1998 - X R 3/96

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 186, 324
  • NVwZ-RR 1999, 350
  • BB 1998, 2097
  • DB 1998, 2352
  • BStBl II 1998, 742



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BFH, 09.11.2009 - IV B 54/09  

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Gehörsverstoß

    Danach ist eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig, wenn sie in einer der gemäß § 55 Abs. 1 FGO wesentlichen Aussagen unzutreffend bzw. derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch --bei objektiver Betrachtung-- die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 3/96, BFHE 186, 324, BStBl II 1998, 742; zum notwendigen Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung im Einzelnen vgl. z.B. Brandt in Beermann/Gosch, FGO § 55 Rz 11 ff.; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 55 Rz 10 ff.; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 55 FGO Rz 8 und 11 ff.).
  • BFH, 26.05.2010 - VIII B 228/09  

    Klagefrist - fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Bekanntgabe - Datum der

    Die Unrichtigkeit kann sich aber zum andern auch daraus ergeben, dass die Belehrung Informationen enthält, die über den gesetzlich erforderlichen Mindestinhalt hinausgehen, sofern diese Informationen bei objektiver Betrachtung dazu geeignet sind, die Möglichkeit der Fristwahrung zu gefährden (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 3/96, BFHE 186, 324, BStBl II 1998, 742; vgl. auch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1981 6 B 16/81, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1982, 181, Die öffentliche Verwaltung 1981, 635; Gräber/ Stapperfend, a. a. O., § 55 Rz 25, m. w. N.).
  • BFH, 21.06.2007 - III R 70/06  

    Keine Korrektur eines während des Kalenderjahres ergangenen bestandskräftigen

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig i.S. des § 356 Abs. 2 AO, wenn sie in einer der gemäß § 356 Abs. 1 Satz 1 AO wesentlichen Aussagen unzutreffend bzw. derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch --bei objektiver Betrachtung-- die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint (BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 3/96, BFHE 186, 324, BStBl II 1998, 742, m.w.N.).
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  • BFH, 15.01.2001 - IX B 99/00  
    Abgesehen davon, dass der BFH nach Ablauf der Beschwerdefrist geltend gemachte Zulassungsgründe --wie hier die vermeintliche Divergenz zum BFH-Urteil vom 25. Januar 1994 VIII R 45/92 (BFHE 173, 213, BStBl II 1994, 603)-- nicht berücksichtigen darf (vgl. BFH-Beschluss vom 19. November 1998 XI B 147/97, BFH/NV 1999, 652), greift die --ebenso-- verspätete Rüge der vermeintlichen Verletzung des § 55 Abs. 2 FGO zudem offensichtlich nicht durch (siehe BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 3/96, BFHE 186, 324, BStBl II 1998, 742).
  • BFH, 04.12.1998 - X R 5/98  

    Verfahrensmangel; nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Das angefochtene Urteil enthalte keine Begründung zu seinem Antrag, das Verfahren auszusetzen, bis der Bundesfinanzhof (BFH) über die Verfahren VII R 3/96, X R 3/96 und V B 30/97 entschieden habe.
  • BFH, 21.12.2005 - XI B 46/05  
    Danach ist eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig i.S. des § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO, und damit auch i.S. des § 356 Abs. 2 AO 1977, wenn sie in einer der gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 FGO bzw. § 356 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 wesentlichen Aussagen unzutreffend bzw. derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch --bei objektiver Betrachtung-- die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 3/96, BFHE 186, 324, BStBl II 1998, 742).
  • BFH, 01.06.2011 - IV B 33/10  

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Benennung anderer als der

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung muss deshalb mit der erforderlichen Eindeutigkeit darüber informieren, was zur Rechtswahrung innerhalb der vorgegebenen Frist zu unternehmen ist (BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 3/96, BFHE 186, 324, BStBl II 1998, 742, unter II. 2. b cc der Gründe).
  • FG Niedersachsen, 24.11.2011 - 10 K 275/11  

    Anforderungen an Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheides

    Die Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig im Sinne des § 356 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn sie die in § 356 Abs. 1 AO vorgeschriebenen Angaben nicht vollständig enthält oder diese unzutreffend bzw. derart unvollständig oder missverständlich wiedergibt, dass hierdurch bei objektiver Betrachtung die Möglichkeit der Fristwahrung gefährdet erscheint (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 3/96, BStBl II 1998, 742).
  • FG Münster, 06.07.2012 - 11 V 1706/12  

    Rechtsbehelfsbelehrung: Kein Hinweis auf Einspruch per E-Mail erforderlich

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig im Sinne des § 356 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn sie die in § 356 Abs. 1 AO vorgeschriebenen Angaben nicht vollständig enthält oder diese unzutreffend bzw. derart unvollständig oder missverständlich wiedergibt, dass hierdurch bei objektiver Betrachtung die Möglichkeit der Fristwahrung gefährdet erscheint (vgl. BFH Urteil vom 29. Juli 1998 X R 3/96, BStBl. II 1998, 742).
  • FG Baden-Württemberg, 26.01.2001 - 6 K 308/00  

    Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung durch Boten; Rechtsbehelfsbelehrung in

    Der BFH hat im Urteil vom 29. Juli 1998 (X R 3/96, BStBl II 1998, 742 ) der Ansicht des Niedersächsischen FG folgend ausgeführt, die Rechtsmittelbelehrung sei zutreffend, weil kein vernünftiger Zweifel hinsichtlich des notwendigen Inhalts der Klage aufkommen konnte.
  • FG Hamburg, 04.05.1999 - IV 797/97  
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - 6 K 5514/05  

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung wegen fehlender Lesbarkeit und

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