Rechtsprechung
| BFH, 29.07.2003 - VII R 39, 43/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
AO 1977 § 30 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 5; FGO §§ 41, 56 Abs. 1 und 2; GewO § 35 Abs. 1
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 30 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 5; FGO §§ 41, 56 Abs. 1 und 2; GewO § 35 Abs. 1
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuergeheimnis im Gewerbeuntersagungsverfahren
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Judicialis
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Befugnis der Finanzbehörde zur Offenbarung strittiger Steuerforderungen gegenüber Gewerbebehörde
Kurzfassungen/Presse
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 11.09.2001 - 11 K 3180/98
- BFH, 29.07.2003 - VII R 39, 43/02
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 202, 411
- BB 2003, 2216
- BStBl II 2003, 828
- NVwZ 2004, 384 (Ls.)
Wird zitiert von ... (23)
- BFH, 19.05.2008 - V B 29/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und …
Ferner kann ein Feststellungsinteresse unabhängig von einer solchen Verbesserung der Position des Klägers in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe in Betracht gezogen werden (BFH-Urteil vom 29. Juli 2003 VII R 39, 43/02, BFHE 202, 412, BStBl II 2003, 828, unter 2.b, m.w.N.). - BFH, 15.02.2006 - I B 87/05
Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung bei Zweifel an der Rechtmäßigkeit …
Im Streitfall droht eine Verletzung des subjektiven Rechts der Antragstellerin auf Wahrung des Steuergeheimnisses durch eine nicht durch eine Rechtsgrundlage abgedeckte Auskunft; diese Verletzung könnte nicht mehr rückgängig gemacht werden (s. insoweit BFH-Urteil vom 29. Juli 2003 VII R 39, 43/02, BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828) und kann nur durch den Erlass der einstweiligen Anordnung aufgehalten werden. - FG Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 3 K 119/06
Offenbarung von dem Steuergeheimnis unterliegenden Umständen an Bußgeldstelle
Zur Zulässigkeit der Klage verweist der Kläger auf das BFH-Urteil vom 29. Juli 2003 (BStBl II 2003, 828) sowie darauf, dass er durch das Vorgehen des beklagten FA in seinem subjektiven Recht auf Wahrung des Steuergeheimnisses verletzt und überdies Repressalien seiner Dienstvorgesetzten ausgesetzt sei; eine Verletzung des Rechts auf Wahrung des Steuergeheimnisses liege auch in Bezug auf seine Ehefrau vor.aa) Rechtsverhältnis in diesem Sinne ist jede auf eine bestimmte, aus einem konkreten Sachverhalt resultierende, aufgrund von Rechtsnormen geordnete rechtliche Beziehung zwischen Personen oder zwischen Personen und Sachen (st. Rspr., vgl. etwa das BFH-Urteil vom 29. Juli 2003 VII R 39, 43/02, BStBl II 2003, 828).
Da ein Verstoß gegen das Steuergeheimnis einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen bedeutet, ist ein solches Interesse des Betroffenen daran, dass dieses Unrecht gerichtlich festgestellt wird, anzuerkennen; auf diesem Wege kann er - gegebenenfalls - zumindest eine gewisse Genugtuung für erlittenes Unrecht erlangen (vgl. das oben zitierte BFH-Urteil vom 29. Juli 2003, a. a. O., m. w. N.).
- FG Köln, 13.10.2004 - 2 V 4874/04
Besteuerungsrecht - Keine Spontanauskunft „auf Vorrat“
Denn die Verletzung des Steuergeheimnisses kann ihrer Natur nach nicht rückgängig gemacht werden (vgl. die Argumentation des BFH - welcher sich der erkennende Senat anschließt - zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen die Verletzung des Steuergeheimnisses, BFH, Urteil vom 29.07.2003 - VII R 39, 43/02, VII R 39/02, VII R 43/02, BFHE 202, 411; BStBl II 2003, 828).Denn einerseits genießt das Steuergeheimnis, welches der Antragsgegner vorliegend bei Weitergabe der Spontanauskunft verletzen würde, insofern verfassungsrechtlichen Schutz, als es Ausfluss des von der Rechtsprechung des BVerfG anerkannten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist (vgl. BFH, Urteil vom 29.07.2003 a.a.O. unter Bezugnahme auf BVerfG-Urteile vom 17. Juli 1984 2 BvE 11, 15/83, BVerfGE 67, 100, und vom 15. Dezember 1983 1 BvR 209/83 u.a., BVerfGE 65, 1).
- BFH, 30.03.2011 - XI R 12/08
Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Bestimmung des Leistungsempfängers bei …
Rechtsverhältnis i. S. des § 41 Abs. 1 FGO ist jede aus einem konkreten Sachverhalt resultierende, durch Rechtsnormen geordnete rechtliche Beziehung zwischen Personen oder zwischen Personen und Sachen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 29. Juli 2003 VII R 39, 43/02, BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828, unter 2. b, m. w. N.). - OVG Hamburg, 24.06.2009 - 3 Bs 57/09
Taxenunternehmer; finanzielle Leistungsfähigkeit; Zuverlässigkeit; …
Meint die Genehmigungsbehörde dann aufgrund eigener Wahrnehmung gleichwohl, dass unter diesem Gesichtspunkt Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen, so dürfte ihr die Möglichkeit bleiben, diesbezüglich an das Finanzamt eine gezielte, auf § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO gestützte Anfrage zu richten; das Finanzamt hätte dann auf der Grundlage der ihm von der Genehmigungsbehörde mitgeteilten Informationen eine Vorbeurteilung vorzunehmen, ob dort Erkenntnisse vorliegen, die den Schluss der persönlichen Unzuverlässigkeit des Antragstellers rechtfertigen könnten (…zu den Voraussetzungen und Grenzen einer Auskunftserteilung nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO im Hinblick auf die Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit durch die Gewerbeaufsichtsämter vgl. BVerwG, Urt. v. 2.2.1982, GewArch 1982, 294, 296 f.;… BFH, Urt. v. 10.2.1987, GewArch 1987, 335, 336 ff.; Urt. v. 29.7.2003, GewArch 2004, 155 ff.). - FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2009 - 2 K 1386/08
Unzulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von …
Die nach Abschluss der Ermittlungsmaßnahme als Realakt allein in Betracht kommende Feststellungsklage nach § 41 Abs. 1 FGO (BFH, Urteil vom 29. Juli 2003, VII R 39, 43/02, BStBl II 2003, 828) ist mangels berechtigten Feststellungsinteresses unzulässig, § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO, denn die Kläger können ihre Rechte durch Anfechtung der nachfolgenden Steuerbescheide, wie sie dies bereits betreffend die Einkommensteueränderungsbescheide für 2001 bis 2004 getan haben, verfolgen.Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. das Urteil vom 29. Juli 2003, VII R 39, 43/02, BStBl II 2003, 828, m.w.N.) wird ein Feststellungsinteresse außerdem bei einem erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen anerkannt.
- FG Köln, 26.02.2004 - 2 K 1993/02
Auskunftsersuchen
Denn das Steuergeheimnis ist Ausfluss des von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 29. Juli 2003 - VII R 39, 43/02, BStBl II 2003, 828 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerfG, z.B. Urteil vom 17. Juli 1984 2 BvE 11, 15/83, BVerfGE 67, 100).Die Klage ist nach der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 2003 - VII R 39, 43/02, VII R 39/02, VII R 43/02; BStBl II 2003, 828), welcher sich der erkennende Senat anschließt, als Antrag auf Feststellung eines Bruchs des Steuergeheimnisses aufgrund des Genugtuungsinteresses der Klägerin zulässig.
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 S 734/09
Zuverlässigkeit des Heimträgers
Auch das weitere Beschwerdevorbringen, dass Beitreibungsmaßnahmen des Finanzamts nicht eingeleitet seien, stellt ersichtlich nicht in Abrede, dass die Steuerrückstände der Antragstellerin in Höhe von 11.592.- EUR - zu deren Mitteilung an die Heimaufsicht das Finanzamt nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO grundsätzlich befugt ist (vgl. - jeweils zu § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO - BVerwG…, Urt. vom 02.02.1982, a.a.O., S. 5 ff.; BFH, Urt. vom 29.07.2003 - VII R 39/02 u.a. -, BFHE 202, 411, juris Rdnr. 17 ff.) - nicht zurückgeführt sind; das Ausbleiben von Beitreibungsmaßnahmen belegt nicht, dass die Steuerschuld getilgt ist. - BFH, 12.12.2003 - VII B 213/03
Wiedereinsetzung wegen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
Bei einer Fristversäumnis infolge einer Erkrankung (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. Juli 2003 VII R 39, 43/02, BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828) sind daher die Tatsachen anzugeben, aus denen sich Art und Schwere der Erkrankung in der Weise ergeben, dass sie die Annahme erlauben, dass es aufgrund der Schwere der Krankheit nicht möglich war, einen fristwahrenden Schriftsatz rechtzeitig einzureichen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Januar 2000 IX R 83/95, BFH/NV 2000, 743;… vom 27. Dezember 2000 V B 186/00, BFH/NV 2001, 918). - BFH, 10.11.2010 - XI R 25/08
Unzulässigkeit der Feststellungsklage einer Organgesellschaft - Rechtsverhältnis …
- BFH, 18.01.2005 - X B 181/03
Nachholung der versäumten Rechtshandlung und Begründung des Antrags auf …
- FG Düsseldorf, 12.11.2008 - 4 K 170/08
Wohnungseigentum - Finanzamt darf Einheitswert nicht offenbaren!
- OLG Hamm, 20.12.2007 - 4 Ws 477/07
Insolvenz - Wie weit reicht das Steuergeheimnis?
- BFH, 30.03.2011 - XI R 5/09
Unzulässigkeit einer Feststellungsklage bei unzweifelhafter Steuerrechtslage
- FG Köln, 27.04.2005 - 2 V 1095/05
Einstweilige Anordnung gegen Spontanauskunft an die finnische Steuerbehörde
- FG Köln, 20.09.2007 - 2 K 938/07
Zulässigkeit der Erteilung von Spontanauskünften durch ein deutsches Finanzamt an …
- FG Köln, 23.08.2007 - 2 K 3911/06
Berechtigung zur Erteilung einer Auskunft über steuerliche Verhältnisse gegenüber …
- VG Gießen, 27.01.2005 - 8 G 63/05
Offenbarungsbefugnis des Finanzamtes gegenüber Gewerbeaufsichtsbehörden
- FG München, 06.09.2005 - 7 K 725/03
Erneuter Gerichtsbescheid nach Antrag auf mündliche Verhandlung bei veränderter …
- FG München, 05.12.2005 - 1 K 1588/05
Feststellung der Verletzung des Steuergeheimnisses
- FG Nürnberg, 28.01.2009 - V 176/06
Gewerbeuntersagung - Finanzrechtsweg - Auf Änderung einer vom FA erteilten …
- OLG Hamm, 20.12.2007 - 4 Ws 478/07
Insolvenz - Wie weit reicht das Steuergeheimnis?
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