Rechtsprechung
   BFH, 29.10.1987 - V R 155/78   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 4 Nr. 12 Buchst. a, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, § 15 Abs. 2 und 4 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gebäudeaufstockung durch OHG mit teilweiser privater Nutzung

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 151, 243
  • BB 1988, 396
  • BStBl II 1988, 90



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BFH, 25.05.2000 - V R 39/99  

    Vorsteuerabzug bei Betriebsgebäuden auch hinsichtlich der eigenen Wohnung?

    Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 9 UStG ist beim Eigenverbrauch deshalb nicht zulässig, weil die Vorschrift einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen voraussetzt (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1987 V R 155/78, BFHE 151, 243, BStBl II 1988, 90).
  • BFH, 10.12.1992 - V R 3/88  

    Öffentlich-rechtliches Gemeindeparkhaus als Gewerbebetrieb

    Es kommt nicht darauf an, ob z. B. bei unentgeltlicher Überlassung eines betrieblichen Gegenstands der Empfänger diesen Gegenstand unternehmerisch oder nichtunternehmerisch einsetzt (vgl. z. B. Senatsurteil vom 29. Oktober 1987 V R 155/78, BFHE 151, 243, BStBl II 1988, 90, unter II., m. w. N.).
  • BFH, 13.09.1999 - V B 60/99  

    Eigenverbrauch; Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken

    Es macht zur Begründung geltend, der Beschluß des FG stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Oktober 1987 V R 155/78 (BFHE 151, 243, BStBl II 1988, 90) und der Verwaltungsauffassung (vgl. Abschn. 7 Abs. 3 Satz 2 und Abschn. 9 Abs. 6 Satz 1 der Umsatzsteuer-Richtlinien 1996 --UStR 1996--).

    Das FA weist zwar zutreffend darauf hin, daß es der bisherigen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis entspricht, den Eigenverbrauch einer dem Unternehmen zugeordneten Wohnung einer Vermietung gleichzustellen, so daß deshalb der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG wie im Falle einer nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfreien Vermietung ausgeschlossen ist (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 151, 243, BStBl II 1988, 90, unter II. 2.).

mehr
  • BFH, 26.07.1988 - X R 50/82  

    Vorsteuerabzug einer Bank für den Bezug von Werbeartikeln

    Sie beruft sich für ihre Auffassung auf das Urteil in BFHE 149, 78, 86, BStBl II 1987, 350 (s. auch Urteil vom 29. Oktober 1987 V R 155/78, BFHE 151, 243, 246, BStBl II 1988, 90).
  • FG Düsseldorf, 14.02.2001 - 5 K 4506/95  

    Ferienwohnungen: Übertragung des Nutzungsrechts auf GbR

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  • FG Nürnberg, 16.09.2003 - II 457/01  

    Kein Entnahmeeigenverbrauch durch die Überlassung eines Appartements in einem

    Im Übrigen kommt nach Auffassung des Senats auch die Rechtsmeinung des Finanzamts nicht zum Tragen, es liege aufgrund einer Nutzungsänderung zum 01.01.1996 ein Entnahmeeigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 a UStG vor, der steuerfrei nach § 4 Nr. 12 a Satz 1 UStG sei (BFH-Urteil vom 29.10.1987 V R 155/78, BStBl. II 1988, 90), weil eine Option zur Umsatzsteuerpflicht nach § 9 UStG auf den Eigenverbrauchstatbestand nicht anwendbar sei (BFH-Urteile vom 02.10.1986 V R 91/78, BStBl. II 1987, 44 und vom 16.09.1987 VX R 51/81, BStBl. II 1988, 205).
  • FG Münster, 27.04.2007 - 11 K 1654/04  

    Veräußerungen von Grundstücken als Hilfsgeschäfte der Land- und Forstwirtschaft

    Auch eine einmalige Handlung kann als nachhaltig zu beurteilen sein, wenn sie sich auf andere Weise als durch Wiederholung objektiv als nachhaltig darstellt oder wenn sich aus den Umständen auf den Willen des Handelnden schließen lässt, die Tätigkeit bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen (BFH, Urteil v. 21.08.1985, I R 60/80, BStBl II 88, 90).
  • FG Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 2 K 270/01  

    Aufteilung der Vorsteuern aus den Herstellungskosten eines teilweise

    Bei Gebäuden entspricht die Aufteilung nach dem Verhältnis der Nutzflächen - wie dargelegt - neben weiteren Aufteilungsmethoden dem Zweck des § 15 Abs. 4 UStG einer wirtschaftlichen Zuordnung der Vorsteuer zu den entsprechenden Verwendungsumsätzen (ständige Rechtsprechung z.B. Urteile des BFH vom 29. Oktober 1987 V R 155/78, BStBl II 1988, 90, 92; vom 18. Dezember 1986 V R 18/80, BStBl II 1987, 280; Beschluss des BFH vom 21. Mai 1987 V S 11/85, Sammlung amtlich nicht veröffentlicher Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1987, 536, 538).
  • FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2003 - 4 K 789/99  

    Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Verwendung eines Grundstücks für

    Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 29.10.1987 (Az.: V R 155/78, BStBl. II 1988, 90) kann entgegen dem Vorbringen der Klägerin nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass bei einer unentgeltlichen Gewerberaumüberlassung ein Verzicht auf die Steuerbefreiung denkbar ist.
  • FG Sachsen, 29.01.2003 - 4 K 789/99  
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